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Digital Markets Act: Twitter/X und Bing zu unwichtig, um als Gatekeeper zu zählen

© EU-Kommission
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Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die Teil eines Regulierungspakets ist. Damit soll sichergestellt werden, dass digitale Märkte, auf denen Unternehmen als sogenannte Gatekeeper agieren, also aufgrund ihrer Marktmacht den Marktzugang für andere kontrollieren, fair und wettbewerbsfähig bleiben.

Heute ist ein bedeutender Tag für große Technologieunternehmen, da die Europäische Kommission ihre Liste der digitalen Gatekeeper die die Bestimmungen des Digital Markets Act (DMA) einhalten müssen, endlich veröffentlicht hat.

Marktmacht eindämmen

Der Digital Markets Act (DMA) zielt darauf ab, die digitale Wirtschaft fairer und wettbewerbsfähiger zu gestalten. Die Verordnung wurde von der Europäischen Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen und im September 2022 vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU verabschiedet. Die Verordnung trat am 1. November 2022 in Kraft und wurde größtenteils am 2. Mai 2023 anwendbar.

Die Einhaltung ist ab März 2024 erforderlich. Im Rahmen des gesamten Prozesses werden mehrere Gruppen zu Gatekeepern ernannt, um „ihre Marktmacht endlich einzudämmen“, sagte Binnenmarktkommissar Thierry Breton am Dienstag auf dem Digitalgipfel in Tallinn .

Bing und iMessage wollen keine Gatekeeper sein

Natürlich sind vor allem die Big Player der Branche nicht vollkommen mit dieser Marktmachteindämmung einverstanden. Die Financial Times hat, passend dazu, darüber berichtet, dass Apple und Microsoft in den vergangenen Wochen versucht haben die EU-Kommission davon zu überzeugen, dass die App iMessage von Apple und die Suchmaschine Bing von Microsoft nicht unter die Regeln des neuen Digital Market Acts (DMA) als Gatekeeper fallen sollten.

Die beiden Unternehmen haben gegenüber Brüssel argumentiert, dass diese beiden Dienste nicht genug Nutzer:innen hätten, um im Rahmen der neuen EU-Gesetzgebung als Gatekeeper eingestuft zu werden. Kein Wunder, denn mit der Einstufung als Gatekeeper sind eben strikte Vorgaben verbunden.

Wer ist jetzt fix dabei?

Es ist an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass die Europäische Union bei der Umsetzung dieser Regeln einen gewissen Spielraum hat, und nicht alle großen Technologieunternehmen sind automatisch betroffen.

Die Entscheidung darüber, welche Unternehmen diese Verpflichtungen erfüllen müssen, liegt in der Hand der EU. Diese ist heute schließlich gefallen. Insgesamt wurden 22 zentrale Plattformdienste benannt, die von den sechs ernannten Gatekeepern bereitgestellt werden:

Social Networks: 

  • TikTok
  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn

N-IICS:

  • WhatsApp
  • Messenger

Intermediation

  • Google Maps
  • Google Play
  • Google Shopping
  • Amazon Marketplace
  • Apple App Store
  • Meta Marketplace

Video Sharing

  • YouTube

Ads

  • Google
  • Amazon
  • Meta

Search

  • Google Search

Browser

  • Chrome
  • Safari

Betriebssysteme:

  • Google Android
  • iOS
  • Windows PC OS

Gmail von Alphabet, Outlook von Microsoft und der Browser von Samsung wurden ausgenommen, nachdem die Unternehmen hinreichend begründete Argumente vorgelegt hatten, aus denen hervorgeht, dass diese Dienste nicht als Gatekeeper gelten. Besonders interessant: X, ehemals Twitter, zählt nicht als relevanter Gatekeeper, auch Microsofts Suchmaschine Bing, die ja medienwirksam um ChatGPT-Funktionen aufgemotzt wurde, ist nicht auf der Liste. TikTok ist der einzige Service, der nicht aus den USA stammt, sondern aus China.

Google von Alphabet verfügt über die meisten Dienste und musste sich strengeren Regeln stellen. Metas Facebook, Instagram, Marketplace und WhatsApp “qualifizierten” sich ebenfalls als Gatekeeper.

Was bedeutet das Ganze konkret für Gatekeeper?

Grundsätzlich gelten die Regeln für für große Plattformen mit einem Jahresumsatz von über 7,5 Milliarden Euro, einer Marktkapitalisierung von mehr als 75 Milliarden Euro und mindestens 45 Millionen monatlich aktiven Nutzer:innen in der EU. Die konkreten Vorschriften umfassen dabei:

  • 1. Datenfreigabe: Die Unternehmen müssen bestimmte Daten, insbesondere für kleinere Wettbewerber, zugänglich machen, um den Wettbewerb zu fördern und die Dominanz großer Unternehmen einzuschränken.
  • 2. Zusammenarbeit mit Konkurrenten: Plattformen müssen Wege schaffen, um ihre Dienste besser mit denen von Konkurrenten zu verknüpfen, um die Vielfalt der Angebote für Verbraucher zu erhöhen.
  • 3. Interoperabilität mit konkurrierenden Apps: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Dienste reibungslos mit Apps anderer Anbieter zusammenarbeiten können, um Nutzern die Integration verschiedener Apps und Dienste zu erleichtern.

Was ist der Unterschied zum Digital Services Act?

Der Digital Services Act (DSA) und der Digital Markets Act (DMA) bilden ein einheitliches EU-Regelwerk mit zwei Hauptzielen: die Schaffung eines sicheren digitalen Raums zum Schutz der Grundrechte der Nutzer digitaler Dienste und die Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen zur Unterstützung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt und weltweit.

Digitale Dienste umfassen eine breite Palette von Online-Diensten, von einfachen Websites bis hin zu Online-Plattformen und Internet-Infrastrukturen. Das DSA betrifft hauptsächlich Online-Vermittler und Plattformen wie Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Online-Reise- und Unterkunftsplattformen.

Der DMA enthält Regeln, die speziell für Gatekeeper-Online-Plattformen gelten. Diese Gatekeeper-Plattformen haben eine bedeutende Rolle im Binnenmarkt und fungieren als Schlüsselschnittstellen zwischen Unternehmen und Verbraucher:innen für wichtige digitale Dienste. Einige dieser Dienste fallen auch unter das DSA, jedoch aus verschiedenen Gründen und mit unterschiedlichen Vorschriften.

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