Europäische Union

eIDAS-Act: Digitaler Führerschein in Zukunft EU-weit anerkannt

Der digitale Führerschein. © BMF
Der digitale Führerschein. © BMF
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Österreich gilt als Vorreiter beim digitalen Führerschein. Der Haken derzeit: Die Fahrberechtigung am Smartphone ist nur hierzulande gültig, nicht aber im EU-Ausland. Der im Dezember verabschiedete eIDAS-Act im europäischen Telekommunikationsrat schafft nun aber die Grundlage für eine verpflichtende digitale Identität in Europa – dadurch werden in Zukunft digitale Ausweise EU-weit anerkannt. Mit dem ebenfalls verabschiedeten AI-Act wurde zudem erstmals ein Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenzen geschaffen.

„Alle Mitgliedsstaaten müssen zukünftig eine digitale Identität zur Verfügung stellen, digitale Ausweise müssen gegenseitig akzeptiert werden und alle Behördengänge müssen EU-weit durch digitale Identitäten zugänglich sein“, heißt es aus dem BMF. Österreich sei eines der ersten Länder, dass mit seiner eAusweise-Wallet und dem digitalen Führerschein bereits den ersten Ausweis auf Basis dieses EU-Rahmens erstellt hat.

Digitaler Führerschein: Österreich als Vorreiter

„Digitalisierung ist ein Wirtschaftsfaktor mit immer zunehmender Wichtigkeit, daher sehe ich es als meine Aufgabe, einen entsprechenden Nährboden – national wie auch international – für technische Innovationen zu schaffen. Österreich war bereits in der Vergangenheit Vorreiter, was modernes E-Government betrifft und zeigt dies mit dem digitalen Führerschein einmal mehr“, so Finanzminister Magnus Brunner, der auch für Digitalisierung zuständig ist.

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„Mit der ID Austria, unserer eAusweise-Wallet und dem digitalen Führerschein gehört Österreich zu den EU-weiten Vorreitern. Mit der neuen EU-Verordnung stellen wir künftig sicher, dass beispielsweise unser digitaler Führerschein EU-weit akzeptiert werden muss und man sich so beispielsweise mit der österreichischen ID Austria bei Universitäten in ganz Europa einschreiben oder ein Unternehmen gründen kann“, so Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky.

Kontrollierte AI

Verabschiedet wurde auch der „AI-Act“. Mit diesem sollen „neue Technologien wie die Künstliche Intelligenz zur Gewährleistung der Grund-, Freiheits- und Menschenrechte reguliert“ und Innovation ermöglicht werden. Beim Telekommunikations-Rat in Brüssel einigten sich die EU Mitgliedsländer auf eine allgemeine Ausrichtung zu der Gesetzesmaterie. „Künstliche Intelligenz kann eine Vielzahl von positiven Effekten mit sich bringen, zum Beispiel Effizienzsteigerungen, verbesserte medizinische Behandlung oder vertiefende Datenanalysen. Wir müssen aber auch gewährleisten, dass die für uns in Europa wichtigen Grund- und Freiheitsrechte nicht ins Hintertreffen geraten“, erläutert Tursky. Mit der EU-Verordnung soll künftig definiert werden, welche Anwendungen bei Künstlicher Intelligenz in Europa Verboten bzw. nur unter Auflagen ermöglicht wird.

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