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EU-Kommission will schnellere Einführung von Euro-Sofortzahlungen

© Ibrahim Boran on Unsplash
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Sofortüberweisungen von Euros sollen bald in der ganzen EU zugänglich werden, wenn es nach der EU-Kommission geht. Ein neuer Gesetzgebungsvorschlag sieht vor, dass alle Bürger:innen und Unternehmen, die in einem EU-Land oder im Europäischen Wirtschaftsraum ein Konto unterhalten, Zugang zu Sofortzahlungen in Euro erhalten. Der Vorschlag soll sicherstellen, dass Sofortzahlungen in Euro überall in der EU problemlos abwickelbar werden.

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Sofortzahlungen schneller als normale Überweisungen

Geld jederzeit und an allen Tagen der Woche innerhalb von zehn Sekunden von einem Konto aufs andere zu übertragen: Das sollen Sofortzahlungen ermöglichen. Sie sollen erheblich schneller sein als bei herkömmlichen Überweisungen, die von Zahlungsdienstleistern ausschließlich während der Geschäftszeiten entgegengenommen werden und beim Zahlungsempfänger erst am nächsten Geschäftstag als Kontogutschrift ankommen.

Die Zahlungen sollen für Verbraucher:innen bequemer sein, den Cashflow erheblich verbessern und die Kosten für Unternehmen senken, insbesondere für KMU. Laut der Kommission waren Sofortzahlungen Anfang 2022 jedoch nur bei elf Prozent aller Euro-Überweisungen zum Einsatz. Mit dem neuen Vorschlag sollen die Hindernisse für Sofortzahlungen aus dem Weg geräumt und ihre Vorteile in größerem Maßstab nutzbar werden.

Mairead McGuinness, zuständige Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion, erklärt: „Wenn Überweisungen nicht erst am nächsten Geschäftstag ankommen, sondern in zehn Sekunden, macht das einen gewaltigen Unterschied. Es gibt keinen Grund, warum vielen Bürger:innen und Unternehmen in der EU die Möglichkeit verwehrt bleiben sollte, Geld sofort zu überweisen und zu empfangen. Die Technologie für Sofortzahlungen ist schon seit 2017 vorhanden. Heute, da die Rechnungen der Haushalte und KMU steigen und jeder Cent zählt, ist es besonders wichtig, dass Geld in Sekundenschnelle überwiesen und empfangen werden kann.“

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Diese Anforderungen enthält der Vorschlag der EU-Kommission

Der Vorschlag, der die Verordnung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) von 2012 ändern und modernisieren soll, enthält vier Anforderungen für Euro-Sofortzahlungen:

  • Allgemeine Verfügbarkeit von Euro-Sofortüberweisungen: Jeder Zahlungsdienstleister in der EU, der heute schon Überweisungen in Euro anbietet, soll die Verpflichtung haben, diese nach einer bestimmten Frist auch als Sofortzahlung anzubieten.
  • Bezahlbarkeit von Euro-Sofortzahlungen: Zahlungsdienstleister sollen für Euro-Sofortzahlungen keine höheren Gebühren verlangen dürfen als für herkömmliche Überweisungen in Euro.
  • Mehr Vertrauen in Sofortzahlungen: Die Zahlungsdienstleister sollen nachprüfen müssen, ob die Angaben des Auftraggebers zu Kontonummer (IBAN) und Name des Zahlungsempfängers zusammenpassen, damit der Auftraggeber gegebenenfalls vor Ausführung der Zahlung auf einen Fehler oder Betrugsversuch hingewiesen werden kann.
  • Reibungslosere Bearbeitung von Euro-Sofortzahlungen: Diese Maßnahme soll die Überprüfung von Personen, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden, verbessern. Vorgeschlagen wird ein Verfahren, bei dem die Zahlungsdienstleister ihre Kund:innen mindestens einmal täglich mit den EU-Sanktionslisten abgleichen, anstatt alle Transaktionen einzeln zu prüfen.

Bei der Verfügbarkeit dieser Zahlungsmethode und deren Gebühren bestehen zwischen den EU-Mitgliedstaaten noch große Unterschiede, die die allgemeine Einführung von Sofortüberweisungen im Binnenmarkt bremsen. Das soll der neue Vorschlag der Kommission ändern.

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