EU plant ab 2027 Verbot von Privacy Coins und anonymen Krypto-Transaktionen

Die Europäische Union hat weitreichende Anti-Geldwäsche-Regelungen (AML) beschlossen, die ab Juli 2027 anonyme Kryptowährungskonten und Privacy Coins verbieten werden. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Regulierungsinitiative zur Bekämpfung illegaler Finanzaktivitäten im Krypto-Sektor.
Im Rahmen der neuen Anti-Geldwäsche-Verordnung (AMLR) wird es Kreditinstituten, Finanzinstitutionen und Krypto-Dienstleistern (CASPs) untersagt sein, anonyme Konten zu führen oder mit Kryptowährungen zu arbeiten, die auf Transaktionsanonymität ausgelegt sind. Zu diesen Privacy Coins zählen unter anderem Monero (XMR) und Zcash (ZEC).
Artikel 79 der AMLR legt explizit fest, dass Kreditinstitute, Finanzinstitute und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen keine anonymen Konten mehr führen dürfen. Diese Regelung ist Teil eines breiteren AML-Rahmens, der neben Krypto-Wallets auch Bankkonten, Zahlungskonten, Sparbücher und Schließfächer umfasst, die zur Anonymisierung von Transaktionen oder zur Verschleierung von Identitäten genutzt werden können.
Die Vorschriften (AMLR, AMLD und AMLAR) sind bereits beschlossen, und was noch aussteht, sind die Details der Umsetzung durch sogenannte Durchführungs- und delegierte Rechtsakte. Diese werden hauptsächlich von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde erarbeitet.
Verschärfte Aufsicht für Krypto-Dienstleister
Ab Juli 2027 werden CASPs, die in mindestens sechs Mitgliedstaaten tätig sind, unter direkte AML-Aufsicht gestellt. Die neue Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) plant, zunächst 40 Unternehmen auszuwählen, wobei mindestens ein Unternehmen pro Mitgliedstaat berücksichtigt werden soll.
Bei der Auswahl werden „Wesentlichkeitsschwellen“ angewendet, um sicherzustellen, dass nur Unternehmen mit „erheblichen Geschäftstätigkeiten in mehreren Ländern“ für die direkte Aufsicht in Betracht gezogen werden. Zu diesen Schwellenwerten gehören:
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Mindestens 20.000 Kunden mit Wohnsitz im Gastmitgliedstaat
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Ein Gesamt-Transaktionsvolumen von über 50 Millionen Euro
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Zusätzlich müssen Krypto-Dienstleister für alle Transaktionen über 1.000 Euro obligatorische Identitätsprüfungen durchführen.
Hintergründe und Ziele der Regulierung
Die EU-Kommission begründet die neuen Regelungen mit der Notwendigkeit, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Anonyme Krypto-Transaktionen werden von Regulierungsbehörden als potentielles Risiko für illegale Aktivitäten angesehen.
Die Maßnahmen bauen auf früheren Regulierungen wie der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) auf und zielen darauf ab, die Transparenz im Krypto-Sektor zu erhöhen. Die EU strebt an, Daten über Sender und Empfänger von Krypto-Transaktionen zu erfassen, um eine bessere Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Kritik und mögliche Auswirkungen
Kritiker der Regelungen argumentieren, dass diese Maßnahmen über einen risikobasierten Ansatz hinausgehen, wie er normalerweise bei Bargeld oder verschlüsselter Kommunikation angewendet wird. Sie befürchten, dass die Vorschriften die Privatsphäre rechtstreuer Bürger einschränken könnten, ohne Kriminelle wirksam zu stoppen, die weiterhin peer-to-peer handeln oder auf Plattformen außerhalb der EU ausweichen könnten.
Einige Branchenexperten sehen auch einen möglichen Widerspruch zwischen der AMLR und den Artikeln 7 und 8 der EU-Charta, die Privatsphäre und Datenschutz garantieren. Dies könnte zu rechtlichen Anfechtungen führen. Bereits jetzt sind vorauseilende Reaktionen zu beobachten: Einige Kryptobörsen haben Privacy Coins bereits von ihren Plattformen entfernt. Europäische Händler könnten zunehmend auf dezentrale Börsen, Atomic Swaps und grenzüberschreitende Peer-to-Peer-Märkte ausweichen, die außerhalb der EU-Lizenzierung liegen.