Regelung

EU: Verbot für Verbrenner ab 2035 – aber Schlupfloch für Sportwägen

Sportauto-Kolonne. © Wes Tindel on Unsplash
Sport cars. © Wes Tindel on Unsplash
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Eine Überarbeitung der CO2-Emissionsnormen ist im EU-Parlament mit eindeutiger Mehrheit angenommen worden. Die Grundaussage: Ab 2035 dürfen neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht kein CO2 mehr ausstoßen. Das ist ein De-Facto-Verbot für den Verkauf von Autos mit Verbrennermotoren ab 2035, denn nur Elektroautos können diese Vorgaben erfüllen.

Der Hintergedanke: Bis 2050 will die EU klimaneutral werden. Und weil das durchschnittliche Auto bis zu 15 Jahre auf der Straße bleibt, soll die Zeit dafür sorgen, dass sich die Zahl der Verbrenner ab 2035 deutlich ausdünnt und dann 15 Jahre später keine mehr übrig sind. Die neuen Bestimmungen wurden im EU-Parlament mit 339 Stimmen gegen 249 bei 24 Enthaltungen angenommen. Nun geht es im Trilog mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission in die finalen Verhandlungen.

Die neuen CO2-Normen für Autos sind Teil des Pakets „Fit für 55 in 2030“. Dieses sieht vor, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, und der Verkehr ist einer der größten Hebel dafür. Die Auto-Lobby hat bis zuletzt versucht, das Ende des Verbrenners nach hinten zu schieben. Doch neben dem Verbot von Neuzulassungen von benzin- und dieselbetriebenen Autos gibt es auch ein Verbot für so genannte E-Fuels, also strombasierte Kraftstoffe. Doch im EU-Parlament fand sich keine Mehrheit für E-Fuels, weil ihre Herstellung sehr energieintensiv ist.

Ausnahmen für bis zu 1.000 Autos

Wer nun aber meint, dass es in Europa nach 2035 keine neuen Ferraris, Lamborghinis oder Maseratis geben wird, der täuscht sich. Denn ein Schlupfloch hat das EU-Parlament den Herstellern von Sportwägen, die in der Regel in sehr kleinen Serien hergestellt werden, gelassen. Denn wenn auf einen Hersteller weniger als 1.000 Neuzulassungen pro Jahr fallen, können diese eine Ausnahme von den Emissionszielen beantragen. Das ist eine Verschärfung, zuvor waren Ausnahmeregelungen bis zu 10.000 Neuzulassungen pro Hersteller geplant.

In der Änderung der Verordnung für die Verschärfung der CO2-Emissionsnormen heißt es konkret:

„In Artikel 10 Absatz 2 wird die Möglichkeit, dass Hersteller, auf die in einem Kalenderjahr 1000 bis 10 000 Neuzulassungen von Personenkraftwagen oder 1000 bis 22 000 Neuzulassungen für leichte Nutzfahrzeuge entfallen, eine Ausnahme von den Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen beantragen können, ab 2030 aufgehoben. Hersteller, auf die in einem Kalenderjahr weniger als 1000 Neuzulassungen von Fahrzeugen entfallen, sind von der Aufhebung nicht betroffen.“

Diesen Passus kann man als Zugeständnis an Italien verstehen. So wurde im Vorfeld der Verhandlungen 2021 bekannt, dass der italienische Umweltminister Roberto Cingolani der Regierung Mario Draghi mit der EU in Gesprächen war, um die italienischen Sportwagen-Hersteller vor dem Verbot von Verbrennungsmotoren zu schützen. Ferrari oder Lamborghini verkaufen pro Jahr weniger als 10.000 Stück, aber auch deutlich mehr als 1.000. Dementsprechend wird auch sie die neue Verordnung treffen, auch wenn ein Schlupfloch bleibt.

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