Regulierung

Freiwilliger EU-Kodex soll AI-Modelle in den Griff kriegen

AI Act der EU. © ChatGPT / Trending Topics
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Die Europäische Kommission hat einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) aufgelegt, der Unternehmen bei der Einhaltung der EU-Vorschriften für Künstliche Intelligenz (AI Act) unterstützen soll. Der Kodex konzentriert sich auf die Bereiche Transparenz, Urheberrecht, Sicherheit und Schutz und wird ab dem 2. August 2025 gelten, wobei die Durchsetzung ein Jahr später beginnt.

„Von KI-Stakeholdern mitgestaltet, ist der Kodex auf ihre Bedürfnisse abgestimmt. Daher lade ich alle Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck ein, sich an den Kodex zu halten. Dies sichert ihnen einen klaren, kooperativen Weg zur Einhaltung des EU-KI-Gesetzes“, erklärte EU-Technologiekommissarin Henna Virkkunen.

Die Unterzeichnung des Kodex ist freiwillig, bietet jedoch rechtliche Sicherheit. Unternehmen, die nicht beitreten, müssen die Einhaltung der Vorschriften auf andere Weise nachweisen. Der von 13 unabhängigen Experten entwickelte Kodex enthält Beiträge von mehr als 1.000 Interessenträgern, darunter Modellanbieter, kleine und mittlere Unternehmen, Wissenschaftler, KI-Sicherheitsexperten, Rechteinhaber und Organisationen der Zivilgesellschaft.

Drei Kapitel für unterschiedliche Anforderungen

Der Kodex besteht aus drei Kapiteln: Transparenz, Urheberrecht sowie Sicherheit und Schutz. Die ersten beiden Kapitel richten sich an alle Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck. Das Transparenzkapitel bietet ein benutzerfreundliches Modell-Dokumentationsformular, während das Urheberrechtskapitel praktische Lösungen für eine EU-rechtskonforme Politik enthält. Das Kapitel zu Sicherheit und Schutz betrifft hingegen nur Anbieter der fortschrittlichsten Modelle, die systemische Risiken bergen könnten.

Für Anbieter, die den Kodex unterzeichnen, ergeben sich konkrete Vorteile: Sie profitieren von einem geringeren Verwaltungsaufwand und größerer Rechtssicherheit im Vergleich zu Anbietern, die die Einhaltung auf andere Weise nachweisen. Die Kommission betont, dass der Kodex keine zusätzlichen Verpflichtungen über das KI-Gesetz hinaus auferlegt, sondern als freiwilliges Instrument zur Demonstration der Gesetzeskonformität dient.

Zeitplan und nächste Schritte

Ab dem 2. August 2025 müssen Anbieter, die KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck auf den Markt bringen, die entsprechenden Verpflichtungen des KI-Gesetzes erfüllen. Im ersten Jahr nach Inkrafttreten bietet das KI-Amt der Kommission insbesondere den Unterzeichnern des Kodex eine enge Zusammenarbeit an, um sicherzustellen, dass Modelle ohne Verzögerung auf den EU-Markt gebracht werden können. Ab dem 2. August 2026 wird die Kommission die vollständige Einhaltung aller Verpflichtungen mit Geldbußen durchsetzen.

Ergänzend zum Kodex veröffentlicht die Kommission vor Inkrafttreten der Vorschriften Leitlinien zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck. Diese Leitlinien werden klären, wer in den Anwendungsbereich der KI-Vorschriften fällt, wann ein Modell als KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck gilt, wann ein solches Modell systemische Risiken birgt und wer als Anbieter eines solchen Modells betrachtet wird. Das KI-Amt wird den Kodex mindestens alle zwei Jahre überprüfen und bei Bedarf Aktualisierungen vorschlagen, um mit der schnellen Entwicklung der KI-Technologie Schritt zu halten.

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