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Gründerservice: Das müssen Gründer:innen über die Sozialversicherung wissen

Thomas Novoszel, Regionalstellenleiter der WKO Burgenland © Trending Topics
Thomas Novoszel, Regionalstellenleiter der WKO Burgenland © Trending Topics

Es ist ein Thema, das für Angestellte oft wenig Planung erfordert, für Selbständige jedoch durchaus knifflig werden kann: Die Sozialversicherung. Für das persönliche Wohl von Gründer:innen ist es von großer Bedeutung, abgesichert zu sein. Dafür müssen sie aber auch die richtigen Beiträge zahlen. Damit sie sich nicht zu intensiv mit den finanziellen Rahmenbedingungen der Sozialversicherungen beschäftigen müssen, liefert ihnen das Gründerservice der Wirtschaftskammer alle wichtigen Informationen.

„Gründer:innen sind pflichtversichert“

Doch wie sieht die Sozialversicherung für Gründer:innen in Österreich eigentlich aus? Thomas Novoszel, Regionalstellenleiter der WKO Burgenland, erklärt: „Grundsätzlich sind alle Unternehmer:innen, die Gewerbe anmelden, kraft Gesetz auch pflichtversichert in der Sozialversicherung der Selbständigen. Sie müssen Beiträge zahlen bei der Pensionsversicherung, der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Selbständigenvorsorge.“

Novoszel zufolge errechnen sich diese Beiträge jeweils aus Prozenten vom Gewinn. So beträgt der Pensionsversicherungsbeitrag 18,5 Prozent vom Gewinn, der für die Krankenversicherung 6,8 Prozent und der für die Selbständigenvorsorge 1,53 Prozent. Bei der Unfallversicherung dagegen fällt ein Fixbetrag von 10,42 Euro im Monat an. „Zusammengezählt sind das etwa 27 bis 28 Prozent vom Gewinn, die Gründer:innen nicht zur eigenen Verfügung stehen, sondern zur eigenen Absicherung dienen“, so Novoszel.

Gründerservice lässt Beiträge automatisch ausrechnen

Jedoch bietet der Staat den Foundern auch Vergünstigungen an. In den ersten drei Jahren nach der Gründung gibt es mehrere Pauschalierungen. Die Krankenversicherung zieht zum Beispiel in ersten zwei Jahren nicht den Gewinn in Betracht und verlangt stattdessen einen Fixbetrag von 32 Euro im Monat. Erst im dritten Jahr gibt es eine Überprüfung, ob monatliche Beitragsgrundlage von 470 Euro pro Monat überschritten wird. Bei der Pensionsversicherung sieht es ähnlich aus, hier gibt es einen Fixbetrag von etwa 105 Euro im Monat. Aber hier gibt es schon ab dem erstem Jahr eine Überprüfung, ob Gründer:innen die Beitragsgrundlage von 75 Euro überschreiten.

„Diese Grundlagen sind nicht sehr hoch angesetzt. Deswegen sollten Gründer:innen, die Gewinn machen, lieber früh mit dem Beitrag von 27 bis 28 Prozent und mit Nachzahlungen rechnen“, gibt Novoszel zu bedenken. Diese Rechnungen können für Founder ganz schön kompliziert werden. Jedoch bietet das Gründerservice ihnen Tools, mit denen diese schnell und unkompliziert ablaufen. So gibt es auf der Website einen Mindestumsatzrechner sowie einen Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsrechner. Damit können Gründer:innen Planrechnungen durchführen, wobei das Tool automatisch ausrechnet, was an Sozialversicherungsbeiträgen zu zahlen und nachzuzahlen ist.

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