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Härtefallfonds: Mindestförderhöhe nun bei 500 Euro pro Monat

WKÖ-Präsident Harald Mahrer. © WKÖ/DMC
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Immer wieder ist der Härtefallfonds seit seinem Start Ende März nachgebessert worden – vor allem deshalb, um nicht viele Selbstständige und Kleinunternehmer von den Hilfsgeldern auszuschließen. Der Empfängerkreis der Unterstützungen wird nun mit Nachbesserungen noch einmal ausgeweitet. Das hat der Wirtschaftsbund der Wirtschaftskammer mit der Regierung ausgehandelt, wie am Wochenende bekannt wurde.

In der Phase 2, die seit 20. April beantragt werden kann, wird nun eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt. Das ist weit weg von den maximal 2.000 Euro, die man pro Monat bekommen kann, verhindert aber, dass manche Antragsteller noch weniger bekommen, weil die bisherigen Kriterien das so vorsahen. Außerdem wird der bisher geltende dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert, damit Unternehmer, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, auch erfasst werden. Der Beobachtungszeitraum wird bis zum 15. September 2020 verlängert.

Eine weitere Verfeinerung: Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen. Und Jungunternehmer die nach dem 01. Jänner 2018 (bisher galt der 01. Jänner 2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen. Weiters sind eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich sowie eine COVID-19 bezogene Versicherungsleistung kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung.

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