Gesetzespaket

Home Office: Regierung einigt sich auf finale Regelungen

Das Home Office-Gesetz steht. © Yasmina H / Unsplash
Das Home Office-Gesetz steht. © Yasmina H / Unsplash
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Was lange währt…: Die Bundesregierung beziehungsweise das Parlament hat es ein Jahr nach Ausbruch der Pandemie geschafft, die Regelungen für das Arbeiten im Home Office festzulegen. Heute wurden die noch fehlenden arbeitsrechtlichen Vorschriften definiert und abgesegnet.

Nur NEOS dagegen

„Home Office bedeutet wirklich Home Office“, titelten wir bereits Mitte Februar. Damals wurde bekannt, dass das das Arbeiten von zuhause aus auch wirklich nur die eigenen vier Wände einschließt. „Arbeit im Home Office liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt“, hieß es vor wenigen Wochen. Erlaubt sind da die Privatwohnung, der Nebenwohnsitz, oder eine Wohnung eines nahen Angehörigen oder Lebensgefährten. Daran stieß sich vor allem NEOS, die Partei stimmte als einzige gegen die von den Sozialpartnern verhandelten Regelungen. Besser wäre laut den NEOS eine Art „Mobile Office“, damit Angestellte beispielsweise auch im eigenen Garten arbeiten können. Gesundheitssprecher Loacker ging darum bereits davon aus, dass Gerichte hier das letzte Wort haben werden.

Freiwillige schriftliche Vereinbarung

Wer im Eigenheim arbeiten will oder soll, kann künftig eine Vereinbarung  mit dem Arbeitgeber anstreben. Das Gesetz schreibt eine „freiwillige schriftliche Vereinbarung“ vor. Arbeitszeitregelungen und Arbeitnehmerschutzbestimmungen gelten auch beim Arbeiten zuhause. Als „Home Office“ gilt der Arbeitsort dann, wenn die Leistungen „in der Wohnung“ erbracht wurden – und das eben vorher in der Vereinbarung festgehalten wurde. Arbeitsinspektoren dürfen übrigens nicht einfach so in die eigenen vier Wände, dafür bedarf es der Zustimmung des Arbeitnehmers. Geregelt wurde auch die Frage der Haftung bei Schadensfällen. Hier greift das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, das auch andere Personen, die mit dem Arbeitnehmer im selben Haushalt wohnen, inkludiert. Arbeitsmittel müssen zur Verfügung gestellt werden.

Grundsätzlich ist das Arbeiten in den eigenen vier Wänden freiwillig – weder hat der Arbeitnehmer ein Recht darauf, noch kann der Arbeitgeber darauf bestehen. Das bleibt auch weiterhin so, laut Arbeitsminister Kocher sei das „wichtig und richtig“. Die notwendige schriftliche Vereinbarung kann von beiden Seiten innerhalb einer Frist von einem Monat mit Begründung widerrufen werden.

Neues Gesetz: Home Office bedeutet wirklich Home Office

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