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Neues Gesetz: Home Office bedeutet wirklich Home Office

Im Home Office mit Baby. © Standsome Worklifestyle on Unsplash
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Am Dienstag ist das vom Arbeitsministerium ausgearbeitete neue Home-Office-Gesetz zur Begutachtung eingereicht worden. Bis zum 19. Februar, also nur wenige Tage, bleibt den Stakeholdern, Stellungnahme zu der geplanten Regelung abzugeben. Sie soll dann im April in Kraft treten – mehr als ein Jahr nach Beginn des ersten Lockdowns in Österreich.

Wenn das geplante Gesetz so umgesetzt wird, wie es heute vorliegt, dann wird Home Office auch wirklich Home Office bedeuten. „Arbeit im Homeoffice liegt vor, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt“, heißt es. Erlaubt sind da die Privatwohnung, der Nebenwohnsitz, oder eine Wohnung eines nahen Angehörigen oder Lebensgefährten.

Coworking Space und Ähnliches nicht mitgedacht

Alles andere fällt nicht unter Home Office – also auch nicht viele andere Formen von Remote Work, die vor allem in der Startup-Welt bereits gang und gäbe sind, also etwa das Arbeiten von einem Café (sofern sie offen sind) oder einem Coworking Space aus. „Work from anywhere“-Konzepte, wie sie bei immer mehr Tech-Firmen wie etwa Spotify eingeführt wurden, werden dadurch nicht unterstützt. Laut Arbeitsministerium soll nach zwei Jahren immerhin eine Evaluierung des Gesetzes erfolgen.

Ums Geld und die Versicherung geht es in dem Gesetz natürlich auch. Zu ersterem: Wenn der Arbeitgeber zur Mehrkosten im Homeoffice für Laptops etc. übernimmt, dann sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Der Arbeitnehmer seinerseits kann auch andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen. Diese steuerlichen Maßnahmen sind vorerst einmal bis Ende 2023 befristet.

Neu ist eine Regelung im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG): Sie besagt, dass Schäden, die durch einen im gemeinsamen Haushalt lebender Angehöriger oder ein Haustier entstehen (z.B. wird der Arbeits-Computer beschädigt) dem Arbeitnehmer zuzuordnen sind.

Kritik seitens Gewerkschaft

Kritik an dem Gesetzesentwurf kommt von der Gewerkschaft GPA. Sie kritisiert, dass Arbeitnehmer durch das Gesetz benachteiligt würden. Denn die oben erwähnten 300 Euro Werbungskosten kann man nur von der Steuer absetzen, wenn man mindestens 42 Tage pro Jahr im Home Office arbeitet. Wenn man also nur ein Mal pro Woche Home Office macht und dann noch Urlaub abbaut oder krank wird, dann sind die 42 Tage vielleicht nicht erreichbar. Laut APA waren ursprünglich als Messlatte 45 Tage geplant.

Grundsätzlich ist Home Office freiwillig – weder hat der Arbeitnehmer ein Recht darauf, noch kann der Arbeitgeber darauf bestehen. Es ist Vereinbarungssache und muss künftig schriftlich ausgemacht werden. Die Vereinbarung kann von beiden Seiten innerhalb einer Frist von einem Monat mit Begründung widerrufen werden.

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