Neuer CEO für Steuer-Startup Taxefy

Das österreichische Steuer-Startup Taxefy erweitert sein Management-Team. Kevin Gruber übernimmt die Position des CEO, während Oliver Würtenberger als neuer CFO die Finanzagenden verantwortet. Mit dieser Neuaufstellung bereitet sich das Unternehmen auf weiteres Wachstum vor. Der Taxefy-Gründer und bisherige CEO Aleksej Sinicyn bleibt dem Unternehmen als Gesellschafter erhalten.
Gruber bringt mehr als zehn Jahre internationale Führungserfahrung in der Entwicklung und Skalierung digitaler Produkte mit. Als früherer Gründer und CEO des Tech-Unternehmens Rainmaker leitete er Outsourcing- und Produktentwicklungsprojekte in Europa und Asien. „Ich freue mich sehr auf diese Aufgabe, Taxefy gemeinsam mit dem Team in die nächste Wachstumsphase zu führen“, erklärt Gruber. „Wir werden den eingeschlagenen Erfolgskurs fortsetzen und gleichzeitig neue Akzente setzen – insbesondere in den Bereichen Innovation, Automatisierung und Kundenerlebnis.“
Parallel dazu verstärkt Würtenberger das Führungsteam als CFO. Er verfügt über langjährige internationale Erfahrung im Finanzbereich und im Management von Startups. Zudem bringt er Expertise in Controlling, M&A und strategischer Finanzplanung mit. „Mit meiner Erfahrung möchte ich dazu beitragen, die finanzielle Stärke von Taxefy weiter auszubauen und das Unternehmen für nachhaltiges Wachstum aufzustellen“, sagt Würtenberger.
Digitale Steuererklärung in acht Minuten
Mit der Taxefy-App lässt sich die Arbeitnehmerveranlagung in nur acht Minuten digital erledigen. Im vergangenen Jahr erzielten Nutzer in Österreich durchschnittlich rund 1.000 Euro pro eingereichter Steuererklärung. Um den Zugang zur Steuererstattung zu erleichtern, steht die App in acht Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch und Serbisch.
Die 2022 gestartete App wurde in Österreich bereits über 500.000 Mal heruntergeladen. Taxefy ermöglicht Steuerzahlern, unkompliziert und sicher zu einer potenziell höheren Steuerrückerstattung zu gelangen als bei der automatischen Arbeitnehmerveranlagung durch das Finanzamt – ohne Vorwissen und mit minimalem Aufwand.