Gesetzesnovelle

Österreich präsentiert neues Tierschutz-Paket – für NGOs zu wenig

Vollspaltenböden in der Schweinezucht sind weiterhin erlaubt. © Pexels
Vollspaltenböden in der Schweinezucht sind weiterhin erlaubt. © Pexels
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Lange wurde es angekündigt, nun sind ein paar weitere Schritte getätigt. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel und Gerichten der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung (wie z.B. Kindergärten, ganztätige Pflichtschulen, Pflegezentren oder Pensionist:innen-Wohnhäuser) wurde vom österreichischen Ministerrat beschlossen. Auch beim Tierschutz gab es neue Beschlüsse. Aber auch: Große Kritik.

Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Hauptzutaten Milch, Fleisch und Ei in verarbeiteten Lebensmitteln und in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung kommt. (…) Wo Österreich drinnen ist, muss künftig auch Österreich draufstehen“, so die Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) heute in einer Mitteilung. Die entsprechenden Verordnungen gehen nun in Begutachtung. Geplant soll die verpflichtende Herkunftskennzeichnung ab 2023 in Kraft treten.

Veränderungen im Tierschutzgesetz

 „Wenn man sich in der öffentlichen Kantine ein Rindsgulasch bestellt, muss in Zukunft am Menüplan gekennzeichnet sein, woher das Fleisch kommt. Im Supermarkt wird auf der Käseverpackung gekennzeichnet sein, woher die Milch kommt. Am Eiaufstrich wird ersichtlich, ob die Eier aus Österreich stammen“, verkündet die Bundesministerin stolz. Trotzdem hagelt es Kritik. Diese bezieht sich dabei vor allem auf die Bedingungen für die tierischen Produzenten des Rindsgulaschs, der Milch für den Käse oder der Eier. Denn mit der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung folgte auch eine Novelle des Tierschutzgesetzes.

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Mit dem vorliegenden Paket soll zukünftig das Töten von Küken verboten werden, mit Ausnahme der Verfütterung in Zoos und auch die Vorgaben bei Tiertransporten sollen verschärft werden. So soll unter anderem der Transport von Kälbern erst ab einem Alter von drei bzw. vier Wochen erlaubt werden und der Export von erwachsenen Zuchtrindern in Drittstaaten nur noch bei wenigen Staaten möglich sein. Auch soll es ein Verbot der Werbung mit Tieren mit Qualzucht-Merkmalen geben.

„Kompromiss“ bei Schweinehaltung

Auch die Rinderzucht erwartet eine Änderung. So soll grundsätzlich die ununterbrochene, ganzjährige Anbindehaltung von Rindern beendet werden. Allerdings erst ab 2030, umso den Landwirt:innen Zeit für die entsprechenden Umbauten zu geben, so die Angaben dazu. Wie die APA berichtet, stellt die AgrarMarkt Austria (AMA) bei ihrem Gütesiegel allerdings schon 2024 um. Das Tierschutz-Gesetz soll nun in Begutachtung gehen und laut den Minister:innen Ende Juni im Parlament beschlossen werden. Anfang 2023 können dann die meisten Bestimmungen in Kraft treten.

Der für Tierschutz zuständige Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) betonte im Pressefoyer nach dem Ministerrat, so die APA, dass auch bei der Schweinehaltung Anreize geschaffen würden, mehr Platz für die Tiere zu schaffen. Konkret sprach er von plus 20 Prozent Platz in neu- und umgebauten Ställen. Ein weiterer Punkt sei eine verpflichtende Kühlung. „Das ist ein erster Schritt, das ist nicht weitgehend genug, das reicht vielen nicht aus. Das war jedenfalls der Kompromiss, den wir da erzielt haben“, räumte er ein.

Kritik von Tierschutzorganisationen

Insbesondere der letzte Punkt stößt auf harsche Kritik.  Auch die lange Frist für die Umsetzung der Anbindehaltung für Rinder wird bemängelt. So kritisiert der Verein gegen Tierfabriken (VGT), dass die Regelung auch nur einen kleinen Anteil der Tiere treffe: „Schätzungsweise werden immer noch 42 Prozent aller ‚Milchkühe‘ in Österreich angebunden, aber nur 1,3 Prozent aller Tiere sind dauerhaft angekettet. Das Hauptproblem der Milchrinderhaltung, die 270-tägige Anbindehaltung, bleibt also weiterhin unangetastet, sogar Neubauten von Anbindestallungen bleiben erlaubt“, schreibt der VGT in einer Aussendung.

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Für die bestehenden Betriebe ändere sich gar nichts, so der VGT. Eine „Tierschutzrevolution“ sehe anders aus, das Leid der Schweine werde fortgeführt. Auch die neue Regelung für Kälber kritisieren sie als ungenügend: „Das Anheben des Transportalters auf drei Wochen ist nicht nur sinnlos, sondern fatal für die kleinen Kälber“, betonte Ann-Kathrin Freude vom VGT. Eine „Tierschutzrevolution“ sehe anders aus, so der VGT.

Vollspaltenböden bleiben trotz Tierschutz-Novelle

Auch der Tierschutzverein Vier Pfoten kritisiert in einer Reaktion: „Schweine und Mastrinder werden nach wie vor auf Vollspaltenböden stehen, Schwanzkupieren und betäubungslose Kastration bei Ferkeln weiterhin gängige Praxis sein und Tiere viel zu jung und viel zu lange transportiert.“ Als einzigen „Lichtblick“ empfinden sie, dass Transporte in Zielländer im Nahen Osten und Nordafrika künftig nicht mehr möglich sein sollen.

Ähnlich sieht es auch die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy: „Der Entwurf ist eine Sauerei“, so Persy. Die als „Verbot für den Vollspaltenboden“ in der Schweinemast von der Regierung angekündigten Maßnahmen seien eine Mogelpackung. Zudem beziehen diese sich ab Jänner 2023 nur auf neue oder umgebauten Anlagen. „Pläne für einen echten Ausstieg aus dieser Haltungsform fehlen im Maßnahmenpaket“, so Persy in einer Aussendung.

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