MA-Beteiligung

Startup-Gesetz: Es bleibt bei 100 Mitarbeiter:innen, die beteiligt werden können

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Das für viele größere Ding beim Startup-Paket der Bundesregierung neben der FlexCo ist ja die künftige Reglung zur Beteiligung von Mitarbeiter:innen (MA) – auch deswegen, weil das nicht künftig nur FlexCos machen können, sondern auch GmbHs. Ganz generell gelten MA-Beteiligungen essenziell, damit Startups langfristig Talente ans Unternehmen binden können.

Nun ist klar, dass der Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien im Zuge des Start-Up-Förderungsgesetzes die MA-Beteiligung absegnen wird. Dabei wird es aber bei den im Mai 2023 kommunizierten Obergrenzen bleiben – und viele Scale-ups, die sich möglicherweise auf neue Möglichkeiten der MA-Beteiligung gefreut hätten, werden nicht in den Genuss kommen.

Denn künftig wird für die MA-Beteiligung gelten:

  • Das Unternehmen beschäftigt im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 100 Arbeitnehmer:innen
  • Die Umsatzerlöse betragen nicht mehr als 40 Millionen Euro
  • Das Unternehmen ist nicht vollständig in einen Konzernabschluss einzubeziehen
  • Die Anteile am Kapital oder den Stimmrechten am Unternehmen werden nicht zu mehr als 25% durch Unternehmen gehalten, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind.
  • Die Anteile werden dem Arbeitnehmer innerhalb von zehn Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Gründung des Unternehmens gewährt

FlexCo: Regierung rechnet nicht mit einer Gründungswelle

Shares dürfen auch nicht an alle Mitarbeiter:innen vergeben werden, sondern nur an solche, deren Dienstverhältnis bereits zumindest zwei Jahre gedauert haben, und die Mitarbeiter:innen müssen die Shares mindestens drei Jahre behalten. Zuvor waren diese Fristen auf 3 bzw. 5 Jahre angesetzt worden.

Weiters ist es dabei geblieben, wie besteuert wird: Vorgesehen ist, dass die Besteuerung von MA-Anteilen erst dann erfolgt, wenn die Shares wieder verkauft werden, also etwa im Falle eines Exits, spätestens aber nach zehn Jahren. Dafür soll es einen verbesserten pauschalen Steuersatz geben: ¼ wird auf Lohnsteuer-Basis versteuert, die restlichen ¾ mittels Kapitalertragssteuer (27,5 %).

Als Erfolg wertet es die Regierung, wenn „im Jahresdurchschnitt mehr als 700 Beschäftigte von dem neuen Modell profitieren“. Dazu müsste grob gerechnet pro Jahr 140 Startups jeweils 5 Mitarbeiter:innen beteiligen.

Kritik an den Obergrenzen seitens Scale-ups

Allerdings dürften nicht alle mit der MA-Beteiligung zufrieden sein. Denn im Vorfeld gab es heftige Kritik an den genannten Obergrenzen von 100 Team-Mitgliedern und 40 Million Euro Umsatz. Denn es sind gerade Scale-ups, die diese Grenzen oft bereits überschreiten. Petra Dobrocka vom Wiener Logistik-Scale-up byrd, MAD Ventures aus Tirol oder Markus Linder vom Startup inoqo übten in den Stellungnahmen zu dem Gesetz bereits öffentlich Kritik.

Sogar aus dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft von Minister Kocher (ÖVP) kam Kritik an diesen Obergrenzen: „Dies widerspricht dem inhärenten Wachstums-Charakter von Startups. Damit bleibt ihnen ein wesentliches Instrument vorenthalten, Mitarbeiter:innen attraktive Mitarbeiterbeteiligungen anzubieten. Das stellt einen klaren Standortnachteil in einer Unternehmensphase dar, in der – ins-besondere aufgrund einer hohen Wertschöpfung und vielen Arbeitsplätzen – die rechtlichen Rahmenbedingungen für schnell wachsende Unternehmen besonders attraktiv sein sollten, um einem potentiellen Wegzug des Unternehmens aus Österreich möglichst hintanzuhalten.“

FlexCo: Das sind die größten Kritikpunkte am geplanten Startup-Paket

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