Mobilität

Selbstfahrende Autos: Was man in Österreich darf – und was nicht

© Tesla Motors
© Tesla Motors

Eine Autopilot-Fahrt über die Wiener Höhenstraße. Ein britischer Tesla-Fahrer, der nach der Verwendung der Autopilot-Funktion seinen Führerschein verlor. Ein tödlicher Unfall mit eingeschaltetem Autopiloten in den USA. Das Thema selbstfahrende Autos kommt allmählich beim Endkonsumenten an. Wer nur schnell die Schlagzeilen liest, der könnte meinen, dass PKW heute bereits selbstständig durch die Gegend fahren, während der Lenker sich anderen Dingen widmet. Auch in Österreich gibt es immer mehr Autofahrer, deren PKW Assistenzsysteme haben, bei denen teilweise das Auto fährt.

Kein echter „Autopilot“

Doch tatsächlich handelt es sich bei der „Autopilot“-Funktion von Tesla-Modellen (Aufpreis: ab 5.800 Euro) lediglich um ein Fahrassistenz-System auf Level 2 und keineswegs um Hard- und Software, die ein Auto selbstfahrend macht. Bedeutet im Klartext: Der Fahrer muss bei Funkionen wie Anpassung der Geschwindigkeit an den Verkehr, Spur halten, durch Autobahnkreuze navigieren, am Ziel von der Autobahn abfahren oder selbstständiges Einparken volle Aufmerksamkeit haben und jederzeit – also in der Sekunde – wieder die Kontrolle über den Wagen übernehmen können.

Solche Features verspricht nicht nur Tesla seinen Kunden, auch deutsche Premium-Hersteller wie Mercedes, BMW oder Audi haben ähnliche Fahrassistenz-Systeme. Audi bietet in seiner Luxus-Limousine A8 bereits Funktionen auf „Level 3“ an. Der A8 kann mit dem Staupilot im zähfließenden Verkehr bis zu 60 km/h die Fahrt übernehmen und erledigt dabei Anfahren, Beschleunigen, Lenken und Bremsen in seiner Spur selbstständig.

Autonomiestufe Was macht der Fahrer?
Level 0 Fahrer fährt selbst
Level 1 Assistenzsysteme helfen bei Fahrzeugbedienung (z.B. Tempomat)
Level 2 Teilautomatisiertes Fahren (z.B. automatisches Einparken, Spur halten, Stauassistent), Fahrer muss System dauerhaft überwachen
Level 3 Hochautomatisiertes Fahren (z.B. auf der Autobahn fahren und Spur wechseln). Fahrer muss in der Lage sein, jederzeit die Kontrolle zu übernehmen, muss das System aber nicht ständig überwachen
Level 4 Vollautomatisiertes Fahren, Auto fährt dauerhaft selbstständig. Schafft das Auto eine Situation nicht, wird Kontrolle an Fahrer übergeben
Level 5 kein Fahrer im Auto notwendig

Immer eine Hand am Lenkrad

“In Österreich muss man immer mindestens eine Hand am Lenkrad haben, egal welches Assistenzsystem man verwendet und was es kann”, sagt Michael Nikowitz, der im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in der Stabstelle Mobilitätswende arbeitet und als Experte in Sachen autonomen Fahren gilt. “Die Technologie ist oft noch lange nicht soweit, wie sie verkauft wird. Man ist noch weit weg davon, vollautomatisiert von A nach B fahren zu können.”

Würde man von der Polizei auf frischer Tat ertappt werden, wenn man ohne Hand am Lenkrad das Auto steuern lässt, müsste man laut Nikowitz mit einer Mindestsstrafe von 36 Euro rechnen. Die Höchststrafe liegt bei mehreren tausend Euro, realistisch ist aber eher eine Geldstrafe im zweistelligen Bereich.

Auf den Autopiloten ausreden kann man sich bei einem Unfall derzeit nicht. „Nach aktueller Gesetzeslage gelten dieselben Haftungsbestimmungen wie mit herkömmlicher Fahrzeugen. Auch beim Einsatz von Assistenzsystemen bleibt die Verantwortung beim Fahrer, denn er muss jederzeit den Wagen rechtzeitig übernehmen können“, sagt Nikowitz.

Führerschein wäre nicht weg

“Für normale Konsumenten ist es derzeit nicht möglich, automatisiert zu fahren”, sagt Friedrich Eppel, stellvertretender Cheftechniker des ÖAMTC. Auch bei Fahrassistenz-Systemen müsse man stets mindestens eine Hand (besser beide) am Lenkrad belassen, und sollte etwas passieren, so liegt die Letztverantwortung immer beim Fahrer (und nicht etwa beim Autohersteller). Wirklich autonome Fahrten sind in Österreich derzeit nur im Testbetrieb auf bestimmten Streckenabschnitten erlaubt und bedürfen einer eigenen Genehmigung. Das soll vor allem Firmen ermöglichen selbstfahrende Autos zu testen. 

Dass sich Menschen durch Assistenz-System verleitet fühlen können, nebenbei etwas anderes zu machen als auf den Verkehr zu achten (z.B. Smartphone nutzen, essen, lesen, aus dem Seitenfenster schauen, Augen schließen), könnte teuer werden. Denn dann kommt das bekannte Kraftfahrgesetz zu tragen. Die Nutzung des Handys am Steuer kostet, wenn man von der Polizei deswegen angehalten wird und sofort zahlen kann, 50 Euro.

Wenn man nicht körperlich oder geistig anwesend ist und jederzeit ins Geschehen eingreifen kann (essen, lesen, auf den Beifahrersitz klettern usw.), könnte die Höchststrafe bis zu 5.000 Euro betragen. Den Führerschein würde man, heißt es aus dem Innenministerium, allerdings nicht gleich verlieren. Der wäre erst fällig, wenn man wiederholt auf diese Art und Weise angezeigt wird.

Bei dem populären Video, das einen Tesla Model S auf der Höhenstraße im Autopilot-Modus zeigt, hatte der Fahrer eigenen Angaben zufolge beide Hände am Steuer, das Video filmte ein Beifahrer.

Deutschland schon einen Schritt weiter

In Deutschland sind die Regelungen bezüglich Assistenz-Systemen bereits ein wenig großzügiger. Als eines der wenigen Länder der Welt erlaubt es Österreichs großer Nachbar, dass Fahrer auf der Autobahn die Hände vom Steuer nehmen können, wenn das Auto selbst Abstand zum Vordermann hält und eigenständig Spuren wechselt – etwa, um das Handy zu checken. Die Kontrolle muss der Fahrer dann übernehmen, wenn das System ihn dazu auffordert. Eine Blackbox zeichnet auf, wann das Autopilot-System aktiv war, wann der Fahrer fuhr und wann das System den Fahrer aufforderte, zu übernehmen. Das ist dann wichtig, wenn geklärt werden muss, wer an einem Unfall Schuld war.

„Das Ministerium ist bestrebt, diese neuen Systeme genau zu regeln, zur Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer“, sagt Nikowitz aus dem Verkehrsministerium. Und verweist auf das Regierungsprogramm, in dem steht, das Österreich zu einem „Vorreiterland“ und zu einem „Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandort für automatisiertes/autonomes Fahren“ werden soll. Endkonsumenten sollen das noch 2018 bei neuen Regeln für teilautonome Fahrzeuge merken. Denn die Regierung will noch dieses Jahr Rahmenbedingungen für den Betrieb von Fahrzeugen mit Level 3 und höher schaffen.

 

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