Trump ermöglicht Bitcoin und andere Kryptowährungen für die Altersvorsorge

US-Präsident Donald Trump hat eine Durchführungsverordnung (Executive Order, EO) unterzeichnet, die Investitionen in Kryptowährungen innerhalb von 401(k)-Altersvorsorgeplänen ermöglicht. Die Anordnung, die auch Beteiligungen an Private-Equity-Investments einschließt, weitet den Spielraum für Anbieter von Altersvorsorgeplänen erheblich aus. Das US-Arbeitsministerium wird damit angewiesen, neue Richtlinien zu veröffentlichen, die Kryptowährungen mit anderen Anlageklassen gleichstellen.
Bisher hatte das Arbeitsministerium Treuhändern geraten, „äußerste Vorsicht walten zu lassen, bevor sie die Aufnahme einer Kryptowährungsoption in das Anlageportfolio eines 401(k)-Plans in Betracht ziehen“. Diese Richtlinie wurde im Mai vollständig zurückgezogen. In einem vom Weißen Haus veröffentlichten Informationsblatt heißt es nun: „Alternative Anlagen wie Private Equity, Immobilien und digitale Vermögenswerte bieten wettbewerbsfähige Renditen und Diversifizierungsvorteile.“
Marktauswirkungen und Expertenmeinungen
Die Verordnung könnte Vermögensverwalter, die bisher die risikoreiche Anlageklasse gemieden haben, dazu bewegen, ihre Position zu überdenken. Dies könnte Millionen oder gar Milliarden von Dollar in börsengehandelte Fonds (ETFs) für Bitcoin und andere Kryptowährungen fließen lassen. Die Botschaft, dass Trump BTC und Co in den 401(k)-Plänen sehen will, hat Krypto-Assets durch die Bank in der Nacht auf Freitag deutloich steigen lassen.
Bitcoin wird derzeit zu einem Kurs von knapp 117.000 US-Dollar gehandelt und verzeichnet seit Jahresbeginn einen Anstieg von 26%. Dogecoin, Ethereum, Cardano oder Stellar (XLM) sowie XRP von Ripple verzeichneten klare Zuwächse. Die Bitcoin-ETFs erleben seit ihrer Einführung im Januar 2024 einen beispiellosen Erfolg. Allein BlackRocks iShares Bitcoin Trust (IBIT) verwaltet inzwischen Bitcoin im Wert von über 85 Milliarden Dollar.
Zusätzliche Maßnahmen gegen „Debanking“
Trump unterzeichnete am selben Tag eine weitere Durchführungsverordnung gegen sogenanntes „Debanking“. Diese Anordnung soll sicherstellen, „dass Bundesaufsichtsbehörden keine Richtlinien und Praktiken fördern, die es Finanzinstituten ermöglichen, Dienstleistungen aufgrund politischer Überzeugungen, religiöser Ansichten oder rechtmäßiger Geschäftstätigkeiten zu verweigern oder einzuschränken, und so einen fairen Zugang zu Bankdienstleistungen für alle Amerikaner gewährleisten“.
Die Verordnung weist Bankenaufsichtsbehörden, die Small Business Administration und den Finanzminister an, innerhalb der nächsten sechs Monate „die Verwendung von Reputationsrisiken oder gleichwertigen Konzepten zu beseitigen, die zu politisiertem oder rechtswidrigem Debanking führen könnten“. Obwohl die Verordnung selbst Kryptowährungen nicht explizit erwähnt, heißt es im Informationsblatt, dass „die Branche der digitalen Vermögenswerte ebenfalls Ziel unfairer Debanking-Initiativen“ gewesen sei.