Amazon droht eine Wettbewerbsbeschwerde der EU-Kommission
Hat Amazon Daten von Händlern in seinem Marktplatz dazu genutzt, um damit eigene Produkte zu entwickeln und in Konkurrenz zu eben diesen Händlern zu treten? Diese Frage beschäftigt mittlerweile auch die EU-Kommission, die dem Wall Street Journal zufolge in den nächsten Tagen und Wochen dem Internet-Riesen eine Wettbewerbsbeschwerde zukommen lassen wird. Auf dieses so genannte „Statement of Objections“ hätte Amazon Zeit für eine Reaktion.
Im schlimmsten Falle könnte eine solche Beschwerde mit einer satten Strafe wegen Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht enden, die bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes hoch sein kann. Gerechnet auf den Jahresumsatz von Amazon 2019 wären das 28 Milliarden Dollar. Amazon hat natürlich die Möglichkeit, gegen solche Strafe ins Gericht zu gehen – oft kommt es deswegen zu jahrelangen Prozessen.
In Österreich besserte Amazon bereits nach
Die EU-Kommission hat wie berichtet Amazon schon vor etwa zwei Jahren ins Visier genommen und geht der Frage nach, ob es rund um den Online-Marktplatz unzulässige Geschäftspraktiken gibt. In Österreich hatte die Wettbewerbsbehörde bereits im Februar 2019 Ermittlungen gegen Amazon wegen „unfairer Geschäftspraktiken“ begonnen, der Handelsverband war damals Beschwerdeführer. Amazon erklärte sich dazu bereit, acht wesentliche Geschäftsbedingungen zu ändern, die seit 16. August 2019 in Kraft sind (mehr dazu kann man bei der Bundeswettbewerbsbehörde nachlesen).
Grundproblem ist, dass über Amazon kleine und große Händler ihre Produkte verkaufen, Amazon aber selbst (vom Computer-Zubehör über Bettdecken, Reisetaschen, Gartenstühle bis hin zu USB-Kabel und Kopfhörer) etwa als „Basics“ benannte Produkte verkauft und somit in Konkurrenz zu den Händlern tritt. In Österreich etwa gab es seitens Händlern Beschwerden gegen Amazon, weil Händlerkonten unbegründet gesperrt wurden, weil es eine Verpflichtung zur Offenlegung der Einkaufspreise gibt und unrichtigen Lieferangaben durch Amazon bei den Händlern gemacht worden seien.
Zu dieser Situation gesellte sich kürzlich ein neuer Bericht, dem zufolge Amazon die Top-Positionen in den Ergebnissen einer Amazon-Suche für die Platzierung eigener Produkte reserviert. Amazon soll mittlerweile 45 Eigenmarken haben und über diese insgesamt 243.000 unterschiedliche Produkte vertreiben (ProPublica berichtete). Das US-Unternehmen rechtfertigt eine bevorzugte Anzeige eigener Produkte in den Suchergebnissen mit „höheren Kundenbewertungen, niedrigeren Rückgaberaten und höheren Wiederholungskaufraten“ als bei vergleichbaren Marken im Amazon-Shop.
Milliardenstrafen bisher für Google
Wie die Angelegenheit für Amazon ausgeht, wird man wohl erst in einigen Jahren wissen. Bisher hat die EU-Kommission vor allem Google aufs Korn genommen. Der Internetkonzern hat zwischen 2017 und 2019 satte Milliardenstrafen aufgebrummt bekommen, und zwar:
- 2019: 1,49 Milliarden Strafe wegen dem Missbrauch seiner marktbeherrschenden Position bei „Adsense for Search“
- 2018: 4,34 Milliarden Euro Strafe für Google wegen illegalen Praktiken bei Android
- 2017: 2,42 Milliarden Euro Strafe wegen der Bevorzugung von Google Shopping in den Suchergebnissen
Wie man auch weiß, haben diese Strafen Google so gut wie gar nicht geschadet. Der Mutterkonzern Alphabet hat dieses Jahr vor dem Ausbruch der Corona-Krise sein vorläufiges Allzeithoch erreicht und wurde von Investoren an der Börse mit mehr als einer Billion Dollar bewertet.