Nach Klimaklage

Deutsches Bundeskabinett gibt grünes Licht für neues Klimaschutzgesetz

©Tom Radetzki/Unsplash
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Nachdem das deutsche Bundesverfassungsgericht das bisherige Klimaschutzgesetz von 2019 für teils verfassungswidrig erklärt hat, wurden die deutschen Klimaziele nun nachgeschärft. Kritisiert wurde bisher, dass durch die zu niedrig angesetzten Klimaziele die Hauptanstrengungen zur Emissionsreduktion auf die Jahre nach 2030 verschoben würden. Die dafür dann zwangsläufig in Kraft tretenden Maßnahmen würden die Freiheitsrechte der Bürger verletzten. Bis 2022 erhielt die deutsche Bundesregierung Zeit, das Klimaschutzgesetz anzupassen. Darauf reagierend präsentierten die deutsche Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und der deutsche Finanzminister Olaf Scholz (SPD) in der letzten Woche einige Hauptpunkte eines neuen Gesetzes. Dieser neue Gesetzesentwurf wurde nun aktuell vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht.

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Was ist neu?

Bis 2030 will das Land 65 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen als noch 1990. Bisher war ein Wert von – 55 Prozent geplant. Bis 2040 sollen in Deutschland die Treibhausgasemissionen dann um 88 gesunken sein. Mit diesen Maßnahmen möchte Deutschland dann bis spätestens 2045 klimaneutral sein. Das wäre somit fünf Jahre früher als bisher geplant und fünf Jahre vor der Europäischen Union.

Genaue Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind bisher noch nicht bekannt. Diese sollen in der nächsten Woche folgen, berichtet die Tagesschau. Klar ist aber jetzt schon, in welchen Bereichen die Emissionen am meisten reduziert werden sollen. So sollen in den Sektoren Industrie und Verkehr die Emissionen bis 2030 um zehn bis 15 Prozent stärker verringert werden als bisher. Die stärksten Einsparungen kommen auf den Energiebereich zu. Da sollen die Reduzierungsziele um mehr als 30 Prozent angehoben werden.

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Entlastung für Mieter bei CO2-Kosten

Auch eine weitere Änderung wurde aktuell im deutschen Bundeskabinett beschlossen. Seit dem ersten Jänner 2021 fallen 25 Euro pro verursachter Tonne CO2 für Unternehmen an, wenn sie Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas verkaufen. Das wirkt sich somit auch auf die Preise der Verbraucher aus. Jetzt nun sollen die Mieter bei dieser CO2-Bepreisung entlastet werden und die Vermieter werden zukünftig verpflichtet, die Hälfte des CO2-Preises auf Öl und Gas zu übernehmen.

Fix ist das Gesetz aber noch nicht. Nachdem sich heute die Regierungsparteien auf die einzelnen Punkte einigen konnten, müssen sie nun im deutschen Bundestag und Bundesrat besprochen werden

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