Abstimmung

EU-Parlament nickt Urheberrechtsreform ab

EU-Flagge. © Pixabay
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Mit 348 Pro- und 274 Gegenstimmen (bei 36 Enthaltungen) ist die EU-Urheberrechtsreform heute Mittag vom EU-Parlament abgenickt worden – und zwar inklusive den umstrittenen Artikeln 11 und 13 (die übrigens zuletzt in Artikel 15 und 17 umbenannt wurden). Damit soll das Copyright in EU-Staaten auf ein neues Level gehoben werden, um den Umgang mit Inhalten im Netz neu zu regeln. Eine Abstimmung über Änderungsanträge wurde kurz davor mit nur fünf Stimmen Mehrheit abgelehnt. Im Vorfeld kam es zu einer wahren Lobby-Schlacht zwischen Befürwortern und Gegnern. Am Wochenende sind in Europa mehr als 100.000 Menschen gegen die Pläne auf die Straße gegangen.

Die Meldung, dass das EU-Parlament der Reform zustimmt, verbreitete sich in Windeseile via Twitter – etwa über den Account von Julia Reda, die als eine der großen Gegnerinnen der Reform gilt. der Livestream aus dem Parlament ist offenbar wegen regen Interesses unterbrochen worden. Der Entwurf muss nun noch den Europäischen Rat der Mitgliedsstaaten passieren. Das gilt als Formsache und soll Anfang April passieren. Danach muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür gibt es üblicherweise eine Frist, die oft ein bis zwei Jahre beträgt.

Weg frei für Leistungsschutz und Upload-Filter

Die beiden großen Punkte der Urheberrechtsreform sind die viel diskutierten Artikel 11 und Artikel 13. „Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die seit langer Zeit bestehenden Rechte und Pflichten des Urheberrechts auch für das Internet gelten. Direkt betroffen sind Internet-Plattformen wie YouTube, Facebook und Google News“, heißt es in einer Pressemitteilung des EU-Parlaments. „Die Plattformen werden direkt für Inhalte, die auf ihre Website hochgeladen werden, haftbar sein, und den Verlegern wird automatisch das Recht eingeräumt, im Namen ihrer Journalisten über die Vergütung für Artikel zu verhandeln, die von Nachrichtenaggregatoren verwendet werden.“ Bestimmte hochgeladene Inhalte wie Memes oder GIFs sind nun ausdrücklich von der Richtlinie ausgenommen, Nachrichtenartikel können weiter in sehr kurzen Auszügen verlinkt werden.

  • Artikel 11 (bzw. Artikel 15): Jeder Presseverlag soll von Suchmaschinen, Aggregatoren und sozialen Netzwerken für die Nutzung ihrer Presseveröffentlichungen Lizenzgebühren verlangen können, wenn diese neben einem reinen Link auch Teile des Inhalts anzeigen, etwa die Überschrift oder einen Teaser mit Bild. Wie viele Wörter etwa Google News kostenfrei verwenden kann und ab wann zu bezahlen ist, wurde nicht definiert. Das Leistungsschutzrecht, das bereits in Deutschland und Spanien eingeführt wurde, hat bisher nicht gefruchtet.
  • Artikel 13 (bzw. Artikel 17): Künftig sollen Online-Plattformen, die große Mengen an nutzergeneriertem Content veröffentlichen und zugänglich machen (Anbieter von Online-Inhaltsweitergabediensten), für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer unmittelbar verantwortlich sein. Zwar steht im Text nichts von Upload-Filtern, realistischerweise wird aber kein Weg an automatisierten Methoden vorbei führen, um große Mengen an Content auf ihre Urheber zu überprüfen. Wie berichtet, sind solche Filter (manche besser, manche schlechter) bereits auf Plattformen wie YouTube, Facebook, Vimeo oder Soundcloud im Einsatz. Gegner argumentierten, dass solche Filter einer Zensurmaschine gleichkommen würden.

+++ PDF zur Urheberrechts-Richtlinie +++

Ausnahmen für Startups

Seitens EU-Parlament heißt es auch, dass „Start-up-Plattformen weniger Auflagen unterliegen werden als etablierte und sehr große Internet-Plattformen.“ Firmen, die

  • weniger als 10 Mio. Euro Jahresumsatz
  • weniger als 5 Mio. monatlich aktive Nutzer
  • kürzer als 3 Jahre im EU-Markt aktiv sind

sollen nicht so strengen Regeln wie die großen Plattformen unterliegen. „Ich bin auch froh, dass der heute vereinbarte Text Start-ups besonders schützt. Die führenden Unternehmen von morgen sind die Startups von heute und Vielfalt resultiert aus einem großen Pool an innovativen, dynamischen und jungen Unternehmen“, heißt es dazu seitens Berichterstatter Axel Voss (EVP).

Allerdings haben Startups, wenn sie erfolgreich sind, die Angewohnheit, schnell zu wachsen. Sie könnten die beiden Hürden schnell überspringen und wären dann den gleichen Regeln unterworfen wie die US-Riesen Google und Facebook, die Milliarden-Budgets zur Verfügung haben, um urheberrechtlich geschütztes Material auszusortieren.

Kritiker gleich zur Stelle

„Mit enormem Bedauern und Frustration müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich die Abgeordneten im Europäischen Parlament heute über die Warnungen und zuletzt auch die heftige Kritik aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft an der EU-Urheberrechtsreform hinweggesetzt und diese schlichtweg verpfuschte Reform inklusive der umstrittenen Link-Steuer und
Upload-Filter beschlossen haben“, so ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert in einer Aussendung, die kurz nach dem Abstimmungsergebnis veröffentlicht wurde.

„Das Ziel der Reform war ein modernes und Internet-fittes Urheberrecht, das den kreativen Austausch fördert und eine faire Entlohnung der Kulturschaffenden sicherstellt. Der heutige Beschluss bringt genau das Gegenteil mit sich und wird sich als Bremsklotz für den digitalen Fortschritt in Europa herausstellen. Während nun einer Vielzahl von KMUs und Startups droht, finanziell und wettbewerbstechnisch auf der Strecke zu bleiben, werden am Ende nur jene großen, multinationalen Konzerne davon profitieren, auf die die Reform ursprünglich abgezielt hat“, so Schubert weiter.

„Dieser Vorschlag passt das Urheberrecht nicht an die Realität im heutigen Internet an. Stattdessen kommen Uploadfilter, die alle treffen. Das führt zur Zensur und schränkt die Meinungsfreiheit ein“, heißt es von Seiten der SPÖ-Abgeordneten Evelyn Regner und Josef Weidenholzer. „Von Anfang an war es uns bei der Copyright-Reform wichtig, dass europäische KünstlerInnen gegenüber großen Plattformen und Internet-Giganten bessergestellt werden. Ein umfassendes Recht auf faire und angemessene Vergütung für die Kreativen ist längst überfällig. Aber das wurde mit dem vorliegenden Verhandlungsergebnis nicht erreicht. Wir sind dagegen, dass private Internetkonzerne auf Kosten der Informations-und Meinungsfreiheit aller Rechte von KünstlerInnen durchsetzen sollen. Auch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist nicht zielführend, da es für die JournalistInnen direkt keinen Mehrwert gibt.“

„Eine Mehrheit aus Konservativen, SozialdemokratInnen und Liberalen hat gegen das freie Internet gestimmt und ignoriert die Sorgen und Proteste der rund 200.000 Menschen, die am Samstag für das freie Internet demonstriert haben und Millionen weiterer, die sich im Netz für ein freies Internet artikulieren und dafür kämpfen“, so der Grüne Bundessprecher und EU-Spitzenkandidat Werner Kogler in einer Aussendung. Sein Parteikollege Michel Reimon fügt an: ”Axel Voss und die Konservativen verstehen das Internet nicht, sie verstehen auch KünstlerInnen nicht. Durch ihren Vorschlag werden die Technologie- und Medienriesen das Internet, wie wir es kennen, bestimmen und seine Vielfalt einschränken. AutorInnen verlieren Einnahmen an große Verlage. Die europäischen SozialdemokratInnen und Liberalen agieren als Mehrheitsbeschaffer der Konservativen und haben wieder einmal gezeigt, dass sie auf der Seite der Konzerne stehen und nicht auf Seiten der Kreativen und BürgerInnen.“

„Das sind sehr schlechte Nachrichten für das freie Internet. Die Europäische Volkspartei von Kurz, Karas, Weber und Co hat sich durchgesetzt und ohne Rücksicht auf Verluste eine zerstörerische und innovationsfeindliche Regelung auf den Weg gebracht, die Zensur Tür und Tor öffnet“, so Angelika Mlinar, NEOS-Europaabgeordnete. „Ein automatisiertes Filtern von Inhalten vor der Veröffentlichung auf Online-Plattformen greift unverhältnismäßig in die Meinungs- und Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ein. Damit sind nicht nur Parodien, Satire und Memes in Gefahr, das widerspricht in jeder Hinsicht unseren liberalen Vorstellungen eines freien, offenen und demokratischen Internets.“

„Der 26.03.2019 wird als der Tag in die Geschichte eingehen, an dem das Internet den Technologie- und Medienriesen überlassen wurde“, sagt Stephanie Cox, Digitalisierungssprecherin von JETZT. Jetzt komme es darauf an, die Urheberrechtsreform auf nationaler Ebene verantwortungsvoll und weitsichtig umzusetzen: „Ich fordere unsere Regierung, vor allem Medienminister Blümel, dazu auf, die Stimmen der Menschen ernst zu nehmen, die sich gegen Artikel 11 und 13 eingesetzt haben.“

Viele Befürworter

Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) befürwortete im Vorfeld die Reform. „Wir müssen aber dringend zu einem Level Playing Field kommen, wenn wir heimische Identität für die Zukunft sichern wollen und Europa in diesem Wettbewerb künftig überhaupt eine Rolle spielen soll! Die Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt soll das europäische Urheberrecht für die Herausforderungen der digitalisierten Welt stärken. Dieses Vorhaben ist wesentlich für den Schutz geistigen Eigentums und unabdingbarer Schritt im derzeit völlig asymmetrischen Wettbewerb. Die Copyright Directive ist ein dringend notwendiger Schritt in die richtige Richtung.“

Zudem haben sich vierzig österreichische Verbände aus dem Kunst- und Kulturbereich gemeinsamen in allen österreichischen Tages- und Wochenzeitungen für ein Ja zur Copyright-Richtlinie ausgesprochen. Aus der Wirtschaftskammer Österreich heißt es: „Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft begrüßt die Tatsache, dass Online-Content-Sharing-Plattformen wie YouTube vermehrt in die Verantwortung kommen und damit die Grundlage dafür geschaffen wird, dass das digitale Eco-System an Fairness gegenüber den Urhebern und den Kreativ-Branchen gewinnt. Der Prozess zu diesem Ergebnis war von kontroversiellen Diskussionen begleitet; insofern ist der Kommission für den Entwurf zu danken und dem Parlament für die konsequente Entscheidung.“

Der Artikel wird laufend um Reaktionen ergänzt.

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