Förderzeitraum beim Härtefall-Fonds wird verdoppelt
Die Bundesregierung hat heute den Förderzeitraum für den Härtefall-Fonds verlängert. Es kann nun für bis zu zwölf Monate aus dem Zeitraum Mitte März 2020 bis Mitte März 2021 Unterstützung beantragt werden. Bislang war eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds nur für bis zu sechs Monate möglich.
Die Corona-Pandemie stelle Betriebe auch weiterhin vor „enorme Herausforderungen“, nach wie vor seien die Unsicherheiten groß, schreibt die Wirtschaftskammer in einer Aussendung. Aus diesem Grund müssten Sicherheitsnetze und Hilfstools für die Wirtschaft effizient, „aber auch flexibel“ anwendbar sein. Die Bundesregierung hat darum heute weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Schäden durch Covid-19 fixiert.
Härtefall-Fonds: Förderungsantrag für bis zu 12 Monate
Beschlossen wurde, dass nun für doppelt so viele Monate Unterstützung gewährleistet wird. Die Förderung kann für bis zu zwölf Monate aus dem Zeitraum Mitte März 2020 bis Mitte März 2021 beantragt werden. „Dass der Härtefall-Fonds in die Verlängerung geht, schafft Sicherheit für Unternehmerinnen und Unternehmer. Die von der Wirtschaftskammer geforderte Verdoppelung der förderbaren Monate wird nun umgesetzt. Das schafft Planbarkeit und ist eine Stütze in dieser so herausfordernden Zeit“, heißt es von Seiten der WKÖ. Auch der NPO-Fonds und der SVS-Künstlerfonds wurden entsprechend verlängert.
Neues „Once-Only-Prinzip“
Außerdem wurde das „Once-Only-Prinzip“ für „einen wichtigen Schritt in Richtung Entbürokratisierung gesetzt“: Unternehmen müssen Daten beziehungsweise Informationen, die sie der öffentlichen Hand übermittelt haben, nur einmal bereitstellen. Dadurch sollen künftig mühsame Mehrfacheingaben entfallen. Das wiederum spare Zeit und Ressourcen für Betriebe.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten mit dem Fonds wurde im Juni beschlossen, dass jeder Antragsteller, dessen Antrag bewilligt wurde, mindestens 1.000 Euro pro Monat bekommt. Im Mai waren lediglich 156 Millionen Euro ausgezahlt. Mittlerweile dürften Antragsstellung und Abwicklung besser funktionieren – beides ist nun bis März 2021 möglich.
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