Corona-Maßnahmen

Härtefallfonds: Alle Infos, wie man schnell zu einem Zuschuss kommt (Update)

Vizekanzler Werner Kogler (l.) und Bundesministerin Margarete Schramböck. © BKA/Jakob Glaser
Vizekanzler Werner Kogler (l.) und Bundesministerin Margarete Schramböck. © BKA/Jakob Glaser

Die österreichische Bundesregierung hat am Donnerstag nachmittag in einer Pressekonferenz neue Details für den Härtefall-Fonds bekannt gegeben, der von Einzel- und Kleinstunternehmern dringend erwartet wird. Im neuen Maßnahmenpaket für die Wirtschaft ist zur Bekämpfung der Corona-Krise auch eine Härtefall-Fonds von einer Milliarde Euro vorgesehen. Die Wirtschaftskammer wurde mit der Abwicklung von der Bundesregierung beauftragt, ab morgen Freitag, 17 Uhr soll man die Zuschüsse auf der Webseite der Wirtschaftskammer beantragen können.

Wie viel Geld sollen EPU und Kleinstunternehmer nun bekommen? Insgesamt wird es in den nächsten drei Monaten bis zu 6.000 Euro pro Unternehmer geben. In einer ersten Phase können Zuschüsse, die man übrigens nicht zurück zahlen muss, von bis zu 1.000 Euro beantragt werden. Dann soll es eine zweite Phase geben, in der man bis zu 2.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate bekommen kann – insgesamt also 6.000 Euro, wie Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) bei der Pressekonferenz sagte.

Was ist ein Härtefall? Folgende Punkte gelten:

  • Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken
  • Betroffen vom behördlich angeordneten Betretungsverbot
  • Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres

Die 2 Phasen

Die beiden Phasen funktionieren laut Wirtschaftskammer folgendermaßen:

  • Phase 1 – Soforthilfe (Antragstellung möglich ab 27.03., 17:00 Uhr) 
    • Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 500 Euro
    • Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro p.a.: Zuschuss von 1.000 Euro
    • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.
  • Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens Regierung noch in Ausarbeitung)
    • Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
    • Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.

Erste Gelder nächste Woche

„Ich gehe davon aus, dass das Geld im Laufe der nächsten Woche am Konto ist, wenn man es morgen beantragt“, so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Auf die Frage, warum die Wirtschaftskammer und nicht das Finanzministerium mit der Abwicklung des Härtefall-Fonds betraut wurde, meinte Blümel, man wolle nicht „einzelne Systeme überfordern“. Deswegen würde man verschiedene Maßnahmen auf verschiedene Träger verteilen. Die Opposition hatte zuvor kritisiert, dass die WKO beauftragt wurde und nicht das Finanzamt (Trending Topics berichtete).

Welche Unternehmer bzw. Unternehmen kommen für einen Zuschuss aus dem Härtefall-Fonds nun in Frage? Laut Wirtschaftskammer folgende:

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Für die nicht rückzahlbaren Zuschüsse gibt es auch Ober- und Untergrenzen: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich (80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage) oder weniger als rund 5.500 Euro (Geringfügigkeitsgrenze) verdient, hat keinen Anspruch.

Mitglieder der Wirtschaftskammer muss man nicht sein, um einen Zuschuss beantragen zu können. Was man wissen sollte: Es wird Datenübermittlung zwischen dem Bundesminister für Finanzen, der Sozialversicherung der Selbstständigen und den Wirtschaftskammern eingerichtet. Für Non-Profit-Organisationen (NPO) sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird die Bundesregierung gesonderte Förderrichtlinien erlassen.

-> Mehr Infos hier: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html?shorturl=wkoat_haertefall-fonds

Erstes Kriterium „Selbsteinschätzung“

Kriterien, um Geld aus dem Härtefall-Fonds zu bekommen, gibt es natürlich auch. In der ersten Phase, in der man bis zu 1.000 Euro bekommen kann, reicht laut Finanzminister Blümel bei der Online-Beantragung eine „Selbsteinschätzung“. Man muss also angeben, warum man sich in einer existenzbedrohenden Situation befinde – das können etwa Umsatzeinbruch oder zu zahlende Mietkosten sein. Laut Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) muss man sich online ausweisen (z.B. mit einem eingescannten Ausweis), kontrolliert werde im Nachhinein stichprobenartig.

Für die zweite Phase wird es strengere Kriterien geben, die noch ausgearbeitet werden. Wie viele Anträge es geben wird, bleibt noch abzuwarten. In Österreich gibt es mehr als 300.000 EPU, für den Newsletter zum Härtefall-Fonds haben sich 70.000 Interessierte angemeldet.

+++ Härtefall-Fonds: Es wird ein einmaliger Zuschuss, den man nicht zurückzahlen muss +++

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