Österreich

Haltefrist für Wertpapiere: Streit um Abschaffung der KESt geht weiter

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). © BMF
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Eigentlich wurde das Ende der Kapitalertragssteuer (KESt) auf Wertpapiere bereits Anfang 2022 von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) verkündet – ganz so, wie es auch im Regierungsprogramm verankert ist. Konkret geht es darum, dass Österreicher:innen die 27,5 Prozent KESt auf Gewinne bei Wertpapieren (z.B. Aktien, ETFs) nicht mehr bezahlen müssen, wenn sie diese nach einer so genannten Haltefrist wieder verkaufen. Der Sinn dahinter: Längerfristiges Investieren in Wertpapiere soll so attraktiver werden, während kurzfristiges Zocken an den Aktienmärkten weiter mit der KESt zu bezahlen ist.

Doch trotz Ankündigungen sind konkrete Details zur Neugestaltung von Haltefrist und KESt für Wertpapiere ausgeblieben. Im aktuellen Interview mit dem Magazin trend schiebt Brunner den Schwarzen Peter zum grünen Koalitionspartner. „Wir wollen, dass diese Steuer nach einer Behaltefrist wegfällt“, so Brunner. „Seither warte ich, dass Gespräche aufgenommen werden.“ Während Brunner neue Regeln so schnell wie möglich will, gibt es seitens der Grünen eher Vorbehalte gegen eine Streichung der Wertpapier-KESt. Er verstehe die Zurückhaltung der Grünen bei dem Thema nicht. „Wie soll jemand aus dem Mittelstand anders vorsorgen als über Anlagen auf dem Kapitalmarkt? Wir befinden uns ja in einer völlig anderen Zinssituation als früher“, wird der Finanzminister zitiert.

Gerade rund um die Diskussion zum Schließen der Pensionslücke ist die Meinung populär geworden, dass es attraktivere Rahmenbedingungen bräuchte, um jungen Menschen das Investieren in Wertpapiere zu erleichtern. „Die jüngsten Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank lassen viele Sparer:innen wieder aufhorchen. Aber eines ist weiterhin klar. Das Sparbuch ist für langfristige Vorsorge nicht geeignet und selbst wenn die EZB die Zinsen noch etwas anhebt, ist man mit den hohen Inflationsraten immer noch weit abgeschlagen“, so etwa Gerda Holzinger-Burgstaller, CEO der Erste Bank Österreich, in einer Aussendung. Deswegen spricht aktuell vieles für ETF-Sparpläne und Co.

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1, 2 oder mehr Jahre Haltefrist?

„Die Kapitalertragsteuer mit Behaltefrist hätte den Vorteil, dass auch Alternativen zu bisherigen Anlageformen wie das Sparbuch beispielsweise, das einfach nicht mehr so interessant natürlich ist aufgrund der Zinsentwicklung, dass wir hier breiter aufgestellt wären und alternative Anlageformen auch attraktiver gestaltet werden würden“, erklärte Brunner im SOmmer gegenüber Trending Topics. „Die Behaltefrist würde bedeuten, dass man eben für einen bestimmten Zeitraum keine Kapitalertragsteuer bezahlt. Dadurch profitieren nicht nur Spekulanten davon, stattdessen bedeutet sie eine wirklich eine alternative Anlageform. Wir haben hier ein Konzept als Finanzministerium ausgearbeitet und dieses unserem Koalitionspartner übermittelt.“

Doch im linken Lager wird die Abschaffung der KESt auf Wertpapiere nach einer bestimmten Haltefrist negativ aufgenommen. Die Oppositionspartei SPÖ wettert gegen das Vorhaben. „Die breite Bevölkerung wird mit Rekordinflation und explodierenden Energiekosten von einer Regierung im Stich gelassen, die sich lieber überlegt, wie sie Superreichen den Gewinn aus Aktienspekulationen steigern kann. Statt den von der SPÖ verlangten Gaspreisdeckel oder die Winter-Soforthilfe umzusetzen, will Brunner Steuergeld für Spekulanten verwenden.“ Auch der ÖGB sieht in dem Vorhaben ein „Geschenk für Superreiche“. Würde man die KESt nach Haltefrist abschaffen, dann würden dem Staat 300 Mio. Euro Einnahmen entgehen.

Wie lange würde eine Haltefrist dauern? Dem trend zufolge wären die Grünen wohl nur für 2 oder mehr Jahre. Gegenüber Trending Topics sagte der Finanzminister im Interview: „Die Vorschläge von den Expert:innen gehen von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Sie können sicher sein, dass ich eher bei einem Jahr zum Liegen kommen möchte.“

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