Transfer of Fund Regulation

Kritik an EU-Parlament: „Zukunftsträchtiges Krypto-Geschäft schlicht nicht verstanden“

Das Hard Wallet Ledger Nano S. © Ledger
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Un schon wieder stoßen sie aufeinander – die Krypto-Unterstützer:innen und die, die den jungen Sektor zu regulieren versuchen. Denn am Donnerstag stimmt das EU-Parlament über die neue „Transfer of Fund“-Regulierung ab, in deren Zentrum stehen verschärfte Vorschriften zur Identitätsoffenlegung rund um Kryptowerte stehen. Eine der geplanten Regeln: Unhosted bzw. Non-Custodial Wallets sollen wie bei der Eröffnung eines Bankkontos mittels personenbezogener Daten wie Name und Anschrift identifiziert und verifiziert werden.

Und da steigen Krypto-Anhänger:innen auf die Barrikaden. Denn sie befürchten wie berichtet starke Einschränkungen für die Nutzer:innen dieser Wallets. Wenn Krypto-Dienstleister:innen auch die personenbezogenen Daten von Nutzer:innen mit selbst geführten Wallets erheben müssen – was nicht trivial ist und auch ein Eingriff in die Privatsphäre ist -, könnten sie sich dazu verleitet fühlen, den Wallet-Nutzer:innen keine Dienste mehr anzubieten.

Starke Einschränkungen für Unhosted Krypto-Wallets befürchtet

Beim deutschen Digitalverband Bitkom stößt das EU-Vorhaben auf Unverständnis. „Eine solche Copy-Paste-Übernahme herkömmlicher Geldwäschevorschriften zeigt jedoch, dass das zukunftsträchtige Krypto-Geschäft nach wie vor schlicht nicht verstanden wird. Anders als bei traditionellen Finanzströmen ermöglicht es die nicht veränderbare Blockchain, betrügerisches Verhalten aufzuspüren, etwa mit Hilfe sogenannter Chain-Analyse-Tools“, sagt Kevin Hackl, Bereichsleiter Digital Banking & Financial Services beim Bitkom. „Die jetzt geplanten, kaum erfüllbaren Auflagen bergen die Gefahr, europäischen Finanzinnovationen ungewollt frühzeitig auszubremsen.“

„Schleierhaft“

Geplant ist außerdem, dass alle Transaktionen von Unhosted Wallets ab 1.000 Euro zuständigen Aufsichtsbehörden gemeldet werden müssen – auch dann, wenn gar kein Geldwäscheverdacht vorliegt. „Die geplanten Meldeanforderungen werden vor allem zu einer Flutung der Aufsichtsbehörden führen und damit den Fokus von tatsächlichen Verdachtsmeldungen ablenken“, so Hackl weiter. „Wie dies der Geldwäschebekämpfung zuträglich sein soll, ist schleierhaft. Zielführend wäre die Fortsetzung des engen Austausches von Politik, Aufsichtsbehörden und Industrie zur Erarbeitung von Industriestandards zwischen Krypto-Verwahrern für den sicheren Austausch von geldwäscherechtlich relevanten Daten im Kontext von Kryptotransfers.“

Wie die Abstimmung am Donnerstag ausgeht, bleibt abzuwarten. Vergangene Woche konnte ein De-facto-Verbot von Bitcoin-Mining in der EU in letzter Minute abgewendet werden. Nun wird sich wieder zeigen, ob sich die Krypto-Anhänger:innen durchsetzen können.

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