Lebensmittel

Österreichs Blackout-Vorsorgeplan für den Lebensmittelgroßhandel

Stromausfall (c) Pixabay
Stromausfall (c) Unsplash/Viktor Mogliat
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In einer Welt, in der eine stabile Stromversorgung nicht immer selbstverständlich ist, haben die führenden Lebensmittelgroßhändler Österreichs einen Schritt unternommen, um die Nahrungsmittelversorgung im Falle eines Blackouts zu gewährleisten. Der österreichische Lebensmittelhandel, vertreten durch den Handelsverband, hat nämlich in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium einen Blackout-Vorsorge-Plan entwickelt, um auf einen möglichen überregionalen und länger andauernden Strom- und Versorgungsausfall vorbereitet zu sein.

Vorhersehbaren Folgen einer potenziellen Versorgungskrise bewältigen

Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands und Initiator des Plans, erklärt: „Unser Ziel ist eine einheitliche Vorgehensweise im Falle eines möglichen Blackouts. Denn eines ist klar: Je besser der österreichische Lebensmittelhandel auf ein Blackout vorbereitet ist, desto besser können wir auch die schwer vorhersehbaren Folgen einer potenziellen Versorgungskrise bewältigen.“

Erstmals eine kleine Entwarnung: Die Versorgungssicherheit in Österreich wird allgemein als überdurchschnittlich hoch eingestuft. Dennoch steigt das Risiko eines Blackouts aufgrund verschiedener Faktoren wie der Gaskrise und der Bedrohung durch Cybercrime. Um den damit verbundenen Herausforderungen zu begegnen, haben die Lebensmittelgroßhändler (LGH) gemeinsam an einem Konzept gearbeitet, das nicht nur Sicherheit, sondern auch Orientierung in Krisenzeiten bieten soll.

Einheitliche Strategie von Vorteil

Der LGH-Blackout-Vorsorge-Plan wurde im Handelsverband-Ressort „Sicherheit im Handel“ unter der Leitung von Robert Spevak, Abteilungsleiter Revison und Sicherheit bei Metro Österreich, ausgearbeitet. Spevak betont dabei die Bedeutung einer einheitlichen Strategie: „Die gleichartige Abwicklung eines Konzepts an allen Standorten des Lebensmittelgroßhandels in Österreich bringt für die Stakeholder Sicherheit, Orientierung und dient der öffentlichen Ruhe.“

Der LGH-Blackout-Vorsorge-Plan gliedert sich in drei Phasen:

Phase 1: Totaler Stromausfall (24-48 Stunden)

In dieser Phase würde der Lebensmittelgroßhandel versuchen, die Versorgung mit Lebensmitteln für Kunden der Grundversorgung wie Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Einsatzorganisationen inklusive Bundesheer sowie öffentliche Körperschaften sicherzustellen. Die Abholmärkte wären geschlossen, und es würde versucht werden, eine Zustellung anzubieten, soweit verfügbar.

Phase 2: Hochschaltphase der Stromnetze (2 bis 4 Tage)

Hier würde wiederum die Versorgung mit Lebensmitteln für Kunden der Grundversorgung angestrebt, und die Abholmärkte wären für alle Kunden wieder geöffnet, vorbehaltlich möglicher Einschränkungen.

Phase 3: Stabilisierung der Stromversorgung (7 bis 14 Tage)

Der Lebensmittelgroßhandel wäre, laut eigenen Angaben, auch auf einen 14-tägigen Krisenbetrieb vorbereitet, um absehbare Folgeprobleme eines Blackouts bestmöglich bewältigen zu können. Die LGH-Abholmärkte wären in dieser Phase wieder für alle Kunden geöffnet, und die Zustellung würde sukzessive wieder ausgebaut werden.

„Speziell in Krisenfällen zählen Vertrauen und Nähe“

Mehrere führende Lebensmittelgroßhändler haben ihre Unterstützung für den Plan zugesagt und betonen ihre Rolle in der Krisenvorsorge. Peter Krug, Geschäftsführer von Eurogast Österreich, hebt, zum Beispiel, die Bedeutung von Vertrauen und Nähe in Krisenzeiten mit den folgenden Worten hervor: „Speziell in Krisenfällen zählen Vertrauen und Nähe. Durch unsere regionale Verankerung agieren wir sehr nah an unseren Kund:innen. Eurogast ist auf den Ernstfall vorbereitet und kann der österreichischen Tourismuswirtschaft, allen Verpflegungsbereichen des öffentlichen Sektors und den Blaulichtorganisationen auch im Falle eines Blackouts volle Unterstützung und Hilfe zusagen. Wir sind immer in ihrer Nähe, darauf können sie vertrauen.“

Schutz kritischer Einrichtungen: LGH-Blackout-Vorsorge im Rahmen der EU-Richtlinie

Der Blackout-Vorsorge-Plan des LGH wird im Kontext der EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen weiter gestärkt. Diese Richtlinie verlangt von den EU-Mitgliedstaaten, bis spätestens 17. Jänner 2026 nationale Strategien zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen zu entwickeln und Risikobewertungen durchzuführen. Die „Produktion, Verarbeitung und der Vertrieb von Lebensmitteln“ zählt zu den genannten Sektoren, die besonders geschützt werden sollen.

Der LGH-Blackout-Vorsorge-Plan positioniert sich als Beitrag zur Stärkung der Resilienz der kritischen Infrastruktur im Lebensmittelhandel. Mit dieser gemeinsamen Initiative zeigen die österreichischen Lebensmittelgroßhändler, dass sie für jede Eventualität gerüstet sein wollen.

 

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