Entwurf

PFOF: EU will kontroverses Geschäftsmodell vieler Neobroker verbieten

Trade Republic. © Trade Republic
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Die Orders von Kund:innen an einen Handelsplatz weitergeben und dafür Rückvergütungen kassieren: Das ist ein beliebtes Geschäftsmodell von Neobrokern, die ihre Nutzer:innen mit Null-Gebühren-Handel in ihre Apps locken. Dieser Praxis will die EU nun aber einen Riegel vorschieben und bringt damit auch die Geschäftsmodelle von Aufsteiger-Fintechs wie Trade Republic oder Scalable Capital in Gefahr.

Denn wie deutsche Fachmedien übereinstimmend berichten, steht in einem Entwurf zur Reform der Europäischen Finanzmarktverordnung (Mifir) folgendes drinnen:

„Ban on payment for forwarding client orders for execution: Investment firms acting on behalf of clients shall not receive any fee or commission or non-monetary benefits from any third party for forwarding client orders to such third party for their execution.“

Das würde etwa für den Neobroker Trade Republic aus Berlin einige Schwierigkeiten bedeuten. Denn wie bereits berichtet erhält das Unternehmen bis zu 17,60 Euro pro Kundenorder, die es an Betreiber der Ausführungsplätze weiter gibt. Dieses Geschäftsmodell wird in der Finanzbranche als PFOF, kurz für „Payments For Order Flows“, genannt, ist in Großbritannien bereits verboten und in den USA rund um die Vorgänge bei Robinhood (#WallStreetBets) in Verruf gekommen.

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Trade Republic wehrt sich

Die Macher von Trade Republic sind über das geplante Vergehen der EU-Kommission längstens informiert und haben ihrerseits Argumente ins Feld geführt, um die Bedenken zu entkräften. Eine Analyse von Datensätzen durch externe Expert:innen würde zeigen, dass die Kurse bei Trade Republic im Durchschnitt besser seien als auf dem Referenzmarkt und die Kund:innen damit nach impliziten und expliziten Kosten insgesamt das günstigere Angebot bekommen, hieß es erst diese Woche.

Die EU-Kommission begründet ihr hartes Vorgehen damit, dass sie Konsument:innen schützen müsse. Durch die steigende Popularität von Online- und Mobile-Brokern sei der Anteil am täglichen Handelsvolumens durch Retail-Anleger mittlerweile auf 7 bis 10 Prozent gewachsen, Tendenz steigend.

„PFOF wirft ernste Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes auf“, heißt es seitens der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, kurz ESMA). „Die Entgegennahme von PFOF von Dritten durch eine Firma, die Kundenaufträge ausführt, führt zu einem klaren Interessenkonflikt zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden, da es für das Unternehmen einen Anreiz darstellt, den Dritten zu wählen, der die höchste Zahlung bietet, anstatt das bestmögliche Ergebnis für seine Kunden zu erzielen.“

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