PHÖNIX Gründerpreis geht in die achte Runde: Bewerbungen bis 15. September
Im vergangenen März fand zum siebten Mal der PHÖNIX Gründerpreis statt, bei dem die besten Startups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs Österreichs Auszeichnungen erhielten (Trending Topics berichtete). Nun rufen das Austria Wirtschaftsservice (aws) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) zu Einreichungen für die nächste Runde im Dezember 2021 auf. Anmeldungen sind bis zum 15. September 2021 möglich.
Gründerpreis PHÖNIX: Diese Prototypen stehen im großen Finale
Augenmerk auf Kategorie „Female Entrepreneurs“
Der PHÖNIX Gründerpreis hat vier Kategorien: „Female Entrepreneurs“, „Startups“, „Spin-offs“ sowie „Prototypen“. Ein Kriterium für die Teilnahme ist, dass die Gründung nach dem 1. Jänner 2015 stattgefunden hat. Mit der Gründung ist entweder die Eintragung ins Firmenbuch oder die Ausstellung des Gewerbescheins gemeint. Zudem müssen die Teilnehmer ihren Firmensitz in Österreich haben. Eine international besetzte Fachjury soll die Sieger küren. Die feierliche Auszeichnung soll im Dezember 2021 im Haus der Industrie stattfinden.
Das aws legt in diesem Jahr wieder ein besonderes Augenmerk auf die Kategorie „Female Entrepeneurs“. „Die Potenziale von Frauen, insbesondere im Bereich von High-Tech-Gründungen, werden bislang nur unzureichend genutzt. Die Auszeichnung setzt daher ein Signal, um auch entsprechende ‚Role Models‘ zu etablieren“, heißt es von der Förderbank des Bundes. Aus dem Pool aller eingereichten Projekte soll die Jury ein erfolgreiches Projekt auswählen, an dem eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin maßgeblich Teil hat.
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PHÖNIX-Gewinner erhalten Preise im Wert von 5.000 Euro
Bei der Kategorie „Startups“ sollen vor allem innovative Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder auch Geschäftsmodelle brillieren, die aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren. Bei „Spin-offs“ handelt es sich um Verwertungs-Spin-offs mit Forschungseinrichtungen, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen oder Kooperationsprogrammen hervorgegangen sind.
„Prototypen“ sollen vor allem die Machbarkeit von Innovationen zeigen. Einreichberechtigt sind laut der Aussendung Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Diese müssen bei Programmen des aws beziehungsweise der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ab dem 1. Jänner 2015 ihre Projekte eingereicht haben. Die Gewinner der vier Kategorien erhalten Trophäen, Urkunden und Reisegutscheine beziehungsweise eine Entsendung als Experten zu einem einschlägigen internationalen oder nationalen Event im Wert von 5.000 Euro. Außerdem werden über die Preisträger Kurzfilme erstellt, für die sie alle Werknutzungsrechte erhalten.