Österreich

Wer profitiert vom neuen Förderungs-Paket? So definiert der Staat, was ein Start-up ist oder nicht

Sieht so typischerweise ein Start-up aus? © Fotolia/shock
Sieht so typischerweise ein Start-up aus? © Fotolia/shock

Vier junge Programmierer in Kapuzenpullis, die in einem Coworking Space eine coole App entwickeln und sich einen wohlhabenden Business Angel an Bord geholt haben – ist das ein Start-up? Die Frage, was darunter eigentlich zu verstehen ist, hat mittlerweile eine politische Dimension erreicht. Denn vor Kurzem haben sich SPÖ und ÖVP auf ein Maßnahmenpaket im Rahmen von 185 Millionen Euro, verteilt auf drei Jahre, geeinigt, um innovativen Jungfirmen in Österreich das Leben zu erleichtern (TrendingTopics.at berichtete). In den Genuss der umfangreichen Förderungen sollen aber nur jene Firmen kommen, die auch die Kriterien eines Start-ups erfüllen.

Zwei Punkte stechen in dem Paket besonders hervor: Mit der Förderung der Lohnnebenkosten sollen die ersten drei Mitarbeiter von innovativen Start-ups für drei Jahre von den Dienstgeber-Lohnnebenkosten entlastet werden, die Risikokapitalprämie unterstützt Investitionsbeträge von bis zu 250.000 Euro pro Jahr, wobei maximal 20 Prozent des Beteiligungsbetrags rückerstattet werden.

Die aws als Entscheider

„Im Rahmen der Abwicklung der Förderungsprogramme wird es Aufgabe des Austria Wirtschaftsservice sein, die Voraussetzungen für eine Förderungsvergabe zu prüfen. Dazu wird auch die Erfüllung der Start-up-Kriterien gehören“, sagt aws-Sprecher Matthias Bischof. Die aws würde „entsprechend ihren Erfahrungen“ den Vorschlag ausarbeiten.

Die staatliche Förderbank wird damit zur entscheidenden Stelle, die über Start-up oder Nicht-Start-up entscheiden wird. Derzeit arbeitet sie mit folgender Definition: Die Gründung liegt maximal sechs Jahre zurück, das Unternehmen hat weniger als 250 Beschäftigte und maximal 50 Millionen Euro Umsatz oder maximal 43 Millionen Bilanzsumme (verflochtene Firmen werden als Einheit betrachtet) und es hat ein innovations- und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell. Die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) verwendet eine sehr ähnliche Definition, mit dem kleinen Unterschied, dass ein Start-up dort maximal fünf Jahre alt sein darf.

Diese Definitionen sollen vorerst reichen, aber „wir arbeiten derzeit an einer gesetzlichen Definition, die dann die Gestaltung von eigenen Instrumenten, etwa bei Steuerfragen erlauben würde“, sagt Elisabeth Hakel, die als SPÖ-Bereichssprecherin für Start-ups wesentlich am Schnüren des Maßnahmenpakets beteiligt war. Denn je mehr der Staat für Start-ups tut, desto wichtiger wird deren Definition, um Fehlvergaben oder Missbrauch zu verhindern. Und: Je mehr Förderungen Start-ups bekommen, desto stärker werden auch herkömmliche KMU oder Einpersonenunternehmen (EPU) fordern, ebenfalls in den Genuss von Steuerzuckerln zu kommen.

Definition zu eng oder zu breit?

Stellt sich die Frage: Wie eng oder breit soll die Definition in Zukunft sein? „Die Politik soll nicht Förderungen nach dem Gießkannenprinzip vergeben, sondern gezielt eine Umstruktierung in Richtung Wachstumsbranchen erleichtern“, sagt Oliver Holle vom Wiener Risikokapitalgeber Speed­invest. Stark wachsende Unternehmen würden nicht nur mehr Jobs bringen, sondern auch Wertschöpfung im Land für Nicht-Start-ups bedeuten. „Man denke an die Handwerker in San Francisco, die sich zur Zeit eine goldene Nase verdienen“, so Holle.

Für eine Verbreiterung hingegen ist Niko Alm von der Oppositionspartei Neos: „Schön wäre es, wenn im nächsten Schritt die passenden Teile des Pakets auf alle Unternehmen ausgedehnt beziehungsweise entsprechende Verbesserungen für EPU entwickelt werden.“ Er würde eher großzügig bei der Definition sein und einen Kriterienkatalog festlegen, bei dem nicht alle Punkte erfüllt sein müssen. Alms Vorschlag: Neugründung bis drei Jahre, mindestens drei Mitarbeiter, innovative Technologie und/oder Geschäftsmodell, skalierbarer Business-Plan, maximaler Umsatz und Mitarbeiter, bestimmte Einschränkungen bzw. Voraussetzungen in der Eigentümerstruktur.

Die Definitionen von aws und FFG

Die Definition der aws etwa im Rahmen des Garantieprogramms Double Equity lautet wie folgt:

  • Gründung liegt max. 6 Jahre zurück
  • Kleines und Mittleres Unternehmen (d.h. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und maximal EUR 50 Mio Umsatz oder maximal EUR 43 Mio Bilanzsumme, wobei verflochtene Unternehmen als Einheit zu betrachten sind)
  • Innovations- und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell

Laut Definition der FFG ist ein Start-up:

  • ein Unternehmen, das jünger als fünf Jahre ist
  • ein KMU entsprechend der EU-Definition ist, also maximal 250 MitarbeiterInnen, maximal 50 Millionen Euro Umsatz bzw. maximal 43 Millionen Euro Bilanzsumme
  • dessen Geschäftsgegenstand für das Unternehmen neu ist
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