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WKÖ Gründerservice: Mit Gesellschaftsvertrag zum idealen Startup-Modell

Markus Reiter vom Gründerservice Steiermark © Trending Topics
Markus Reiter vom Gründerservice Steiermark © Trending Topics

Bei vielen Gründer:innen sind sie gefürchtet, in jedem Fall jedoch unvermeidlich: Die Rechtsfragen. Jedes Startup muss sich früher oder später mit rechtlichen Themen auseinandersetzen. Besonders der Gesellschaftsvertrag bestimmt, wie ein Jungunternehmen strukturiert ist. Doch rechtliche Themen können Gründer:innen, die sich ganz auf ihre innovativen Ideen konzentrieren, schnell überfordern. Der Gründerservice der Wirtschaftskammer hilft ihnen mit umfassender Expertise dabei, alle wichtigen Rechtsfragen zu klären und so genau das Unternehmen zu gründen, das für sie ideal ist.

Gesellschaftsvertrag hat viele wichtige Aspekte

Markus Reiter vom Gründerservice Steiermark erklärt, wie ein guter Gesellschaftsvertrag aussehen sollte. „Wesentliche Bestandteile sind der Sitz des Unternehmens, der Firmenname, der Gegenstand des Unternehmens, die Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnisse sowie Beschlussfassungen. Ebenfalls wichtig ist die Berücksichtigung von Ausstiegszenarien. Das kann  Kündigungen, Todesfälle und die Übernahme von Geschäftsanteilen beinhalten“, erklärt Reiter.
Viele Gründer:innen wissen laut Reiter oft nicht Bescheid, was in so einem Vertrag wichtig ist und wie weitreichend die Konsequenzen von Versäumnissen sein können. „Sehr spannend ist beispielsweise, wenn sie nicht wissen, dass die Mehrheit über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung entscheidet, wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist. Es ist ein echtes Problem, wenn eine Partei, die 51 Prozent der Stimmrechte hat, über die mit den anderen 49 Prozent ‚drüberfahren‘ kann“, gibt Reiter zu bedenken.

Gründerservice berät bei rechtlichen Fragen

Der Gründerservice ist neben vielen anderen Aspekten auch auf die rechtlichen spezialisiert. Reiter zufolge kommen die allermeisten Gründer:innen, die in dieser Hinsicht Fragen haben, damit zum Gründerservice. Startups befinden sich oft in Inkubatoren, die haben Rechtsanwaltskanzleien beauftragen und so professionelle Beratung anbieten können. Doch auch beim Gründerservice beschäftigt profunde Kenner:innen diverser rechtlicher Materien. Jungunternehmer:innen können sich mit Spezialfragen an ihn wenden und Tat und Rat erhalten. Dieser Service ist auch häufig kostenlos verfügbar.

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