Corona-Maßnahme

3G-Regelung am Arbeitsplatz: Das sind die neuen Masken-Richtlinien

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Ab 1. November ist es soweit: Die 3G-Regelung am Arbeitsplatz tritt in Österreich in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Arbeitnehmer:innen für den Zugang zum Arbeitsplatz einen „Grünen Pass“ zeigen. Sie müssen also nachweisen, dass sie gegen Corona entweder negativ getestet, davon genesen oder dagegen geimpft sind. Das trifft allerdings nur auf Arbeitskräfte zu, die am Arbeitsplatz direkt mit anderen Personen in Kontakt stehen. Ausgenommen sind beispielsweise LKW-Fahrer:innen, die alleine in ihrem Fahrzeug sitzen, heißt es aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Wichtig: Mit den neuen Richtlinien ändert sich bald die Maskenpflicht und wird für Getestete, Geimpfte und in den vergangenen sechs Monaten Genesene lockerer.

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3G-Nachweis hebt Maskenpflicht teils auf

Mitarbeiter:innen mit einem 3G-Nachweis müssen ab dem 1. November keine Maske mehr tragen. Einzige Ausnahme: In Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – zusätzlich zum Grünen Pass – verpflichtend. Bis einschließlich 14. November gilt allerdings eine Übergangsfrist: All jene ohne 3G-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Für Kund:innen oder Besucher:innen gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse wie Supermärkten, Apotheken oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Ebenso müssen Besucher:innen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen zusätzlich zum Grünen Pass auch eine Maske tragen.

In sonstigen Kund:innenbereichen wie beispielsweise nicht lebensnotwendiger Handel, Reisebüros oder Museen müssen Besucher:innen entweder einen 3G-Nachweis erbringen oder eine FFP2-Maske tragen. In sämtlichen 3G-Settings wie unter anderem Gastronomie, Beherbergungsbetrieben, Theatern oder bei Friseuren und Events gilt weiterhin keine Maskenpflicht. Wichtig für den Wintertourismus: Der Grüne Pass ist bei Seilbahnbetrieben verpflichtend, beim Après-Ski ebenso.

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Österreich weniger hart als Italien

„Wir haben uns auf eine für die Unternehmen praxistaugliche 3G-Regelung geeinigt, die gleichzeitig den gesundheitlichen Schutz der Arbeitnehmer:innen sicherstellt. Arbeitgeber:innen haben in Zukunft stichprobenartig die Einhaltung eines 3G-Nachweises an Arbeitsorten, in denen der physische Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, zu überprüfen“, sagt Arbeitsminister Martin Kocher.

Die Regeln sind nicht so streng wie die in Italien. Dort ist der Grüne Pass ausnahmslos für alle Berufstätigen verpflichtend, egal ob sie mit anderen Personen am Arbeitsplatz Kontakt haben oder nicht. Außerdem gilt dort weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen. Ebenfalls weitaus weniger drakonisch als in Italien sind in Österreich die Konsequenzen bei Verstößen. In Österreich sind sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen für die Einhaltung verantwortlich. Mitarbeiter:innen drohen bei Verstößen Verwaltungsstrafen zwischen 500 und 3.600 Euro, im schlimmsten Fall sogar die Kündigung. Wesentlich härter ist jedoch Italien: Hier müssen Arbeitskräfte ohne 3G-Nachweis zuhause bleiben und erhalten in Abwesenheit kein Gehalt mehr.

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