Adevinta-Deal: Behörde will Einfluss von eBay auf willhaben verhindern
Die Übernahme des digitalen Kleinanzeigengeschäfts von eBay in Europa durch den börsennotierten Internet-Konzern Adevinta darf stattfinden – aber nur unter Auflagen. Weil Wettbewerbsbehörden auch in Österreich fürchteten, dass durch den Zusammenschluss ein Quasi-Monopolist bei Online-Marktplätzen (C2C) entstehen würde, müssen sich die beiden Unternehmen nun zu Auflagen verpflichten. Denn Adevinta gehört 50 Prozent von willhaben, einer der größten Rivalen von eBay am österreichischen Markt für Kleinanzeigen.
Diese Zugeständnisse ebnen den Weg
Die erste Konsequenz war, dass die Flohmarkt-App Shpock, die zuvor zu Adevinta gehörte, verkauft werden musste – Russmedia Equity Partners aus Vorarlberg/Liechtenstein schnappte sich die Kleinanzeigen-App schließlich. Nun stimmen Adevinta (aus dem norwegischen Medienkonzern Schibsted hervorgegangen) und eBay folgenden Bestimmungen zu, die die österreichische Wettbewerbsbehörde (BWB) zu:
- eBay reduziert seine finanzielle Beteiligung an Adevinta innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten ab Durchführung (Closing) der Transaktionen auf 33 Prozent oder weniger.
- jeglicher Informationsaustausch der Parteien (und ihrer Beteiligungen, zB Willhaben) in Bezug auf die österreichische Geschäftstätigkeit von eBay und Adevinta ist unzulässig. Jedwede Beeinflussung der österreichischen Geschäftstätigkeit von Adevinta durch eBay ist ebenso unzulässig. Deswegen
- verzichten alle von eBay ernannten Mitglieder des Adevinta-Vorstands auf Ihre Stimmberechtigung bei Beschlüssen des Adevinta-Vorstands zu die österreichische Geschäftstätigkeit von Adevinta betreffenden Themen.
- Adevinta wird sein gesellschaftsvertragliches Recht zur Entsendung eines Geschäftsführers der willhaben internet service GmbH nicht ausüben.
- Eines der drei von Adevinta entsandten Beiratsmitglieder wird durch eine Person ersetzt, die von Adevinta und eBay unabhängig und nicht mit ihnen verbunden ist.
- Die zwei anderen von Adevinta entsandten Beiratsmitglieder der willhaben internet service GmbH bleiben vakant oder werden ebenso durch Personen ersetzt, die von Adevinta und eBay unabhängig und nicht mit ihnen verbunden sind.
Einfluss von eBay auf Adevinta in Österreich befürchtet
So will die BWB also verhindern, dass es auf Gesellschafter- sowie auf personeller Ebene ein zu großes Zusammenwirken von eBay und Adevinta gibt. In einer Analyse wurde zuvor festgestellt, dass zu einer Verringerung des gegenseitigen Wettbewerbsdrucks kommen könnte. „eBay profitiert nach dem Zusammenschluss von den durch die österreichische Geschäftstätigkeit von Adevinta generierten Einnahmen und könnte die Fähigkeit erhalten, die Aktivitäten von Adevinta in Österreich zu seinen Gunsten zu beeinflussen“, heißt es seitens BWB und dem Bundeskartellanwalt.
Laut Adevinta wird der Abschluss der Transaktion in Kürze eingeleitet werden und voraussichtlich am oder um den 25. Juni 2021 abgeschlossen sein.