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Das sind die 5 Knackpunkte der geplanten Krypto-Steuer

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Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann – insbesondere dann nicht, wen man als Finanzminister eine Branche regulieren will, die im nicht regulierten Bereich groß geworden ist. Doch Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und seine Beamten sehen sich mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur künftigen Besteuerung von Krypto-Assets als „Vorreiter in Europa“.

27,5 Prozent Ertragssteuer, keine Haltefrist mehr, Verlustausgleich, Inkraftreten ab 1. März 2022 – das sind wie berichtet die Eckpunkte des neuen Steuergesetzes, das derzeit zur Begutachtung vorliegt und zum dem Stellungnahmen hier eingebracht werden können. Doch auch wenn einige Dinge von Beobachtern gelobt werden – generell die Regelung eines Graubereichs sowie die Steuerfreiheit bei Crypto-to-Crypto-Trading – gibt es doch einige Punkte, die kritisiert werden können.

1. Rückwirkende Erfassung

Zwar soll das neue Gesetz am 1. März 2022 in Kraft treten, doch die Kapitalertragssteuer (KESt) ist auf alle Kryptowährungen anzuwenden, die nach dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden. Das bedeutet, dass alle Krypto-Assets, die man sich ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes gekauft hat, bereits der neuen Steuer unterliegen. 2021 ist dabei nicht irgendein Jahr, sondern das bisher stärkste in der Krypto-Welt, mit immer neuen Rekortwerten und steilen Wachstumskurven bei Bitcoin, Ethereum, Cardano, Solana und Co.

Das kann man kritisieren, und das tun auch viele in den Chats und Online-Gruppen, die sich mit Krypto-Assets beschäftigen. Denn bisher galt, dass es nach einem Jahr Haltefrist Steuerfreiheit auf die Gewinne gibt. So gibt es viele, die dieses Jahr investiert haben – in der Erwartung, dass sie BTC und Co ein Jahr halten können, um dann steuergünstig auszucashen. Das fällt, zumindest dem aktuellen Vorschlag nach, weg.

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2. Keine Haltefrist mehr

Dass es eine Angleichung an Aktien und damit künftig keine Haltefrist bzw. Spekulationsfrist mehr gibt, ist für die einen gut und die anderen schlecht. Wer oft und viel tradet, dem kommt die neue Regelung entgegen, weil man die 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer auf die Gewinne bezahlt und nicht wie früher bis zu 55 Prozent Einkommenssteuer. Wer aber einmal gekauft hat, um lange zu halten, bekommt nach einem Jahr Haltefrist keine Steuerfreiheit mehr. Überspitzt kann man sagen: Schlecht für Hodler/Sparer, gut für Trader/Zocker.

3. Verschwimmende Grenzen

Aus dem Finanzministerium heißt es, dass die Regeln auch für spezielle Spielarten des Krypto-Business wie Mining, Staking und Lending gilt. So gelten folgende Punkte als laufende Einkünfte, für die KESt zu bezahlen sind:

  • Entgelte (insb. zinsähnliche Gegenleistung) für die Überlassung von Kryptowährungen (z.B. Lending).
  • Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess, bei dem Leistungen zur Transaktionsverarbeitung zur Verfügung gestellt werden (z.B. Mining)

Währenddessen führt das Finanzministerium an, dass Vorgänge wie Staking, Airdrops oder Bounties keine Steuerpflicht auslösen, genauso wenig wie Crypto-to-Crypto. Nun ist aber eigentlich nicht klar, was nun was ist. Denn Staking-Pools kann man theoretisch auch als Lending sehen – man zahlt bei einem Krypto-Broker oder einer Exchange Werte ein und bekommt dafür neue Werte zurück. Auch ist fraglich, ob Stablecoins als Krypto-Assets zählen sollen.

Auch könnte man nicht nur Mining, sondern auch Staking als den „Erwerb von Kryptowährungen durch einen technischen Prozess“ beschreiben – denn ein Node-Betreiber in einem Proof-of-Stake-Netzwerk kann durchaus mit Rechen-Power zum Netzwerk beitragen und bekommt dafür im Gegenzug Stakes.

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4. Kapitalertragsteuerabzugspflicht

Einkünfte aus Kryptowährungen unterliegen ab 2023 der Kapitalertragsteuerabzugspflicht. Diese KESt-Abzugspflicht betrifft aber nur inländische Dienstleister wie Bitpanda, die ab 2023 die Pflicht haben sollen, ein ähnliches System wie Bankinstitute zu diesem KESt-Abzug einzuführen. Sie müssen für ihre Kunden also die Kapitalertragssteuer einbehalten und abführen. Das könnte Nutzer:innen nicht schmecken, und sie könnten einfach von österreichischen Anbietern weggehen und sich andere suchen – etwa in Deutschland, wo es das Gesetz nicht gibt.

Für die Betreiber, von denen es in Österreich einige wenige gibt, bedeutet das Mehraufwand und Mehrkosten. Laut einer Auswertung der WKÖ beläuft sich der Verwaltungsaufwand bei einem „kleinen“, spezialisierten Dienstleister auf Einmalkosten in Höhe von rund 70.000 Euro. Die laufenden Kosten sollen rund 15.000 Euro betragen. Bei großen Unternehmen, wies Bitpanda mit Millionen Kunden ist, werden sie dagegen ein Vielfaches davon betragen.

Eigentlich ist von der EU mit der DAC8 wie mehrmals berichtet ohnehin geplant, Krypto-Broker und Exchanges in die Pflicht zu nehmen und diese den Finanzämtern Transaktionsdaten der Nutzer zur korrekten Besteuerung zu senden. Diese böte eine einheitliche Regelung für alle Player in Eruopa und keine Sonderregeln für österreichische Firmen, die im internationalen Wettbewerb stehen (mehr dazu hier). Die DAC8 soll 2022 kommen – also im gleichen Jahr wie das österreichische Krypto-Steuergesetz.

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5. Wie viele werden wirklich zahlen?

Die große Frage ist nun, wie viele Krypto-User sich auch an das Gesetz halten werden. Die Erwartung des Finanzministeriums ist zu Beginn gering. Denn der Fiskus erwartet sich 2023 50 Millionen, 2024 200 Millionen und dann 2025 300 Millionen Euro an Steuereinnahmen aus Krypto-Assets. Das ist vergleichsweise wenig. Denn das auf Krypto-Besteuerung spezialisierte österreichische Startup Blockpit hat bereits errechnet, dass Österreicher:innen schon im Jahr 2020 rund 375 Millionen Euro an Steuern auf Krypto-Assets bezahlen hätten müssen. Das Finanzministerium geht also davon aus, dass das Gesetz erst in einigen Jahren wirklich greifen wird.

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