Datenschutzbehörde erklärt Gastro-Registrierung für rechtswidrig
Gut gemeint ist nicht zwingend gut gemacht: Die Stadt Wien führte Ende September eine Registrierung für Gäste in der Gastronomie ein. Vor dem Lockdown und der damit einhergehenden Schließung mussten Gäste in Gastronomiebetrieben Name, E-Mailadresse und Telefonnummer hinterlegen, um im Zuge eines möglichen Contact-Tracings kontaktiert werden zu können. Die Datenschutzbehörde erklärte das jetzt als rechtswidrig.
Datenschutzbehörde : „Zwangssituation“ für Gäste
Die Entscheidung hat eine Geschichte: Ein Gast hatte sich zwar mittels QR-Code in einem Restaurant registriert, danach aber Beschwerde eingereicht, berichtet der Standard. Die Datenschutzbehörde erklärte die Daten „im Kontext des Contact-Tracings“ als sensibel und beanstandete, dass die Einwilligung nicht freiwillig passiert sei. Das, weil Gäste keine Alternative hätten, das Prozedere ist ja in jedem Restaurant gleich. Es gebe als eine „Zwangssituation“, die Bestätigung des Kunden stelle laut Behörde keine Einwilligung dar. Insofern könne nicht von „Freiwilligkeit“ gesprochen werden. Wirte wiederum seien einfach im Pech, weil in der entsprechenden Verordnung nirgends festgeschrieben sei, dass die Daten erhoben werden müssten. Der Wirt muss aber sehr wohl Auskunft über seine Gäste geben können.
Rechtliche Prüfung des Falls
Wirte sollen also Daten liefern, dürften die aber gar nicht sammeln. Das ist vor allem für die Stadt Wien, die die Verordnung herausgegeben hat, besonders bitter, aber auch für die Wirtschaftskammer Wien. Die hatte die Formulare zum Erfassen der Personendaten an die Gastrobetriebe verteilt. Die Auswirkungen der Entscheidung könnten auch Startups betreffen. Unternehmen wie das Wiener Startup Getsby oder die Digitalagentur „Die Antwort“ bieten digitale Initiativen zur Gästeregistrierung. Auch die Stadt Wien wollte eine derartige Initiative starten, mit Vollbetrieb dann in der ersten Novemberhälfte. Dem ist allerdings der Lockdown dazwischen gekommen. An der grundlegen Problematik ändert das freilich nichts. Aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker heißt es bislang lediglich, man prüfe den Fall rechtlich.
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