Hintergrund

Ende der Pflichtveröffentlichungen in Wiener Zeitung: Des einen Freud‘, des anderen Leid

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Ein Erlagschein, der regelmäßig ins Haus flatterte, hat Unternehmer:innen in den letzten Jahren immer wieder auf die Palme gebracht. Es geht um die Kosten für die Pflichtveröffentlichungen in der Wiener Zeitung. Bisher waren Firmen dazu verpflichtet, Eintragungen im Firmenbuch und sonstige vom Firmenbuchgericht vorzunehmende Veröffentlichungen im Amtsblatt der Wiener Zeitung kostenpflichtig zu veröffentlichen. Das war das Geschäftsmodell der ältesten, heute noch erscheinenden, Tageszeitung der Welt.

Das heute von der Bundesregierung vorgestellte Medienpaket bedeutet, dass die Wiener Zeitung ihre mit Abstand größte und wichtigste Einnahmequelle verliert. Jubel kommt aus Richtung von Wirtschaftsbund und Wirtschaftskammer. „Mit der Streichung der Veröffentlichungspflicht im gedruckten Amtsblatt der Wiener Zeitung sparen die österreichischen Betriebe nun jährlich 18 Mio. Euro. Für die Unternehmerinnen und Unternehmer ist dies in dieser extrem schwierigen Zeit ein begrüßenswertes Signal“, so etwa Christiane Holzinger, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft.

Redaktion befürchtet einen massiven Personalabbau

Auf der anderen Seite bedeuten diese rund 18 Millionen Euro weniger Umsatz, dass bei der Wiener Zeitung ordentlich gespart werden muss. Sie soll künftig nur mehr als Monatsmagazin erscheinen, ansonsten nur mehr digital publizieren. „Die Redaktion befürchtet einen massiven Personalabbau durch eine Abkehr von der gedruckten Tageszeitung. Ein qualitätsvolles Online-Medium ergänzt um eine Monatszeitung lässt sich nicht mit weniger Redakteurinnen und Redakteuren, als aktuell angestellt sind, produzieren“, heißt es in einer Aussendung der Redaktion.

Der Presseclub Concordia hat sich auch zu Wort gemeldet und befürchtet eine „Verlust publizistischer Vielfalt, die Streichung journalistischer Arbeitsplätze und voraussichtlich die Einstellung der ältesten Tageszeitung der Welt“. Die Redaktion der Wiener Zeitung stellt in einem Nebensatz aber auch in Aussicht, dass es „Interessenten“ gebe. Wenn es kein „Bekenntnis der Republik zur unabhängigen Redaktion“ gebe, dann gebe es vielleicht jemanden, der es abgeben könne. Es bleibt spannend.

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