Urheberrecht

Der Hyperlink: Für den Normaluser weiter gratis, aber Google sollte die EU-Kommission fürchten

Graffiti im Auftrag der EU-Kommission soll Wichtigkeit eines einheitlichen digitalen Binnenmarktes unterstreichen. © European Union
Graffiti im Auftrag der EU-Kommission soll Wichtigkeit eines einheitlichen digitalen Binnenmarktes unterstreichen. © European Union

49 Prozent der Internetnutzer in der EU, das hat sich die EU-Kommission ausheben lassen, hören Musik, schauen Videos oder nutzen Games online. Dazu kommen „urheberrechtsintensive“ Sektoren wie Medien, Buchverlage, Musikindustrie oder Fernsehen, die europaweit mehr als sieben Millionen Arbeitsplätze ausmachen. Deswegen ist die EU-Kommission, vertreten durch Andrus Ansip, Vizepräsident der Europäischen Kommission (digitaler Binnenmarkt), hat EU-Kommissar Günther H. Oettinger (digitale Wirtschaft und Gesellschaft) heute angetreten, um eine Modernisierung des Urheberrechts in der EU anzugehen – die meisten derzeit geltenden Bestimmungen gehen immerhin auf das Jahr 2001 zurück, als es YouTube, Netflix oder Facebook noch gar nicht gab.

„Wir wollen urheberrechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die stimulierend und gerecht sind, die Investitionen in die Kreativität belohnen und den Europäerinnen und Europäern den rechtmäßigen Zugang zu Inhalten und deren rechtmäßige Nutzung erleichtern“, so Oettinger (hier in einem Gastbeitrag auf TrendingTopics.at). Unsere fortlaufenden Arbeiten an der Rolle der Plattformen und Online-Mittler wird ebenfalls dazu beitragen, unseren Plan in konkrete Legislativvorschläge umzusetzen.“ Wie aber lauten nun die konkreten Vorschläge der EU-Kommission? Hier der Überblick:

Keine Steuer für Hyperlinks, aber…

Im Vorfeld hat ein geleaktes Dokument der Kommission bereits für Unruhe gesorgt, weil es so interpretiert werden kann, dass Hyperlinks künftig der Erlaubnis bedürfen bzw. sogar kostenpflichtig werden könnten. „Die Commission hat keine Pläne für eine Steuer für Hyperlinks“, heißt es heute seitens der EU-Kommission, „wir haben nicht die Absicht, die Leute für Copyrights zahlen zu lassen, nur weil sie einen Hyperlink zu Inhalten teilen, die urheberrechtlich geschützt sind.“

Das bezieht sich auf Privatpersonen, die via WhatsApp oder Facebook Links an Freunde versenden, doch was ist mit Unternehmen? Wenn es um News-Aggregatoren geht, die nicht nur Hyperlinks verwenden, sondern auch Teile von Artikeln verarbeiten, sei das etwas anderes, diese (gemeint ist in erster Linie Google) wolle man sich näher ansehen. Die EU-Kommission hält auch fest, dass bisherige Gesetze auf nationaler Ebene, die News-Aggregatoren zu regeln versuchen, bisher nicht von Erfolg gekrönt waren (gemeint sind die Leistungsschutzrechte für Presseverlage in Deutschland und Spanien). Diese werde man prüfen, ob sie ihre Ziele erfüllen würden.

Im Frühling 2016 will die Kommission das nächste Reformpaket in Sachen Urheberrecht vorstellen, bis dahin soll die Öffentlichkeit zu der Anglegenheit um Meinung gefragt werden.

Grenzüberschreitende Portabilität ab 2017

Wirklich konkret ist die EU_Kommission heute nur beim Thema „cross-border portability“ geworden, also der Ermöglichung von grenzüberschreitender Weiternutzbarkeit von digitalem Content. Heute ist es Realität, dass ein Ein österreichischer Netflix-Abonnent, der in Deutschland unterwegs ist, nur die Netflix-Filme anschauen kann, die den deutschen Nutzern angeboten werden. In Polen kann er überhaupt keine Filme über Netflix abrufen, da Netflix in Polen nicht verfügbar ist. Das soll sich ab 2017 ändern: Künftig sollen Reisende innerhalb der EU den gleichen Zugriff wie zu Hause auf Musik, Filme, Bücher, Games oder Video-Streams (z.B. Fußballspiele) haben. Insgesamt soll so Geoblocking innerhalb der EU abgebaut werden und ein einheitlicher digitaler Binnenmarkt geschaffen werden.

Was Portabilität allerdings nicht bedeutet: Ein österreichischer Internetnutzer kann weiter keine Online-Dienste abonnieren, die in seinem Land nicht verfügbar sind.

Ausnahmen vom Urheberrecht

Die EU-Kommission plant auch, Ausnahmen vom Urheberrecht für die Forschung zu schaffen – etwa, wenn mit Text- und Data-Mining (TDM) große Datenmengen zu wissenschaftlichen Zwecken analysiert werden. Dann soll keine Vergütung für die Nutzung der Inhalte anfallen. Auch will die EU-Kommssion klarer regeln, wenn digitaler Content zu Lehrzwecken (z.B an Schulen und Universitäten) genutzt werden. Ein Text eines spanischen Autors soll einfach auch an einer österreichischen Schule verwendet werden können, um diesen Spanisch beizubringen – heute sei das noch nicht so einfach möglich, so die Kommission.

Bekämpfung von Content-Piraterie

Laut EU-Kommission sind heute 22 Prozent der Menschen in Europa der Ansicht, dass das illegale Herunterladen aus dem Internet zulässig ist, wenn ihnen dafür in ihrem Land keine legale Alternative zur Verfügung steht – dementsprechend verbreitet ist das illegale Downloaden von Inhalten. Die EU-Kommission will aber nicht die Privatnutzer strafen, sondern ab 2016 gegen die Unternehmen vorgehen, die mit Piraterie Geld machen, und will dabei mit Rechteinhabern, Werbeunternehmen, Zahlungsdienstleistern und Verbraucherverbänden zusammenarbeiten, um die „Finanzströme dieser Unternehmen auszutrocknen“.

Aktuell sagen laut EU-Kommission 52,7 Prozent der Stakeholder, dass Aktionen gegen illegal verbreiteten Content ineffektiv und intransparent seien.

Europäische Suchmaschine für Content

Die EU-Kommission will dabei helfen, einen europäischen Aggregator für Online-Suchmaschinen zu schaffen, der quasi eine übergreifende Suchmaschine für Content werden soll. Eine solche Meta-Suchmaschine könnte etwa verschiedene Dienste wie www.findanyfilm.com in UK, www.mesientodecine.com in Spanien oder https://vad.cnc.fr/ in Frankreich zusammenfassen. Sucht ein User bei dem EU-Aggregator nach einem Film, bekommt er die Info, wo und zu welchem Preis es z.B. einen gesuchten Film online gibt.

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