Europa

„Greenwashing“: Mahnungen und Klagen gegen Refurbished-Plattformen

Reparatur eines Smartphones. © Kilian Seiler on Unsplash
Reparatur eines Smartphones. © Kilian Seiler on Unsplash

Sie haben mit Botschaften wie „Die CO2-Emissionen werden um 70 Prozent reduziert“, „100 Prozent klimaneutral“, „100 Prozent nachhaltig“ oder „194 Gramm weniger Elektroschrott“ geworben – und bekommen jetzt deswegen Abmahnungen und Klagen ins Haus. Genau: Shopping-Plattformen für generalüberholte Elektronik wie Smartphones, Tablets oder Notebooks geben sich im Marketing oft gerne grün und nachhaltig – doch sind es am Ende gar nicht.

Deswegen sind jetzt in Deutschland und Frankreich Verbraucher:innenschützer aktiv geworden. In Deutschland hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) drei Betreiber von Onlinemarktplätzen, die erneuerte Smartphones, Notebooks und andere Elektronikgeräte anbieten, abgemahnt. Vorgeworfen werden den Firmen „irreführende Werbung mit fiktiven Preisvorteilen“, „Greenwashing mit fragwürdigen Umweltaussagen“ sowie der „rechtswidrige Einsatz von Werbe-Cookies“.

Zwei davon haben eine Unterlassungserklärung abgegeben, gegen den Betreiber aus den Niederlanden wurde Klage erhoben. Um welche drei Anbieter es sich konkret handelt, wurde bis dato nicht bekannt gegeben.

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Generalüberholung verursacht CO2

„Tatsächlich entstehen auch bei der Aufarbeitung gebrauchter Geräte CO2-Emissionen und Elektroschrott, beispielsweise durch den Austausch von Akkus und anderen Teilen. Welche Maßnahmen die Unternehmen ergreifen, um schädliche Umwelteinwirkungen bei der Erneuerung der Geräte, deren Vertrieb und Versand möglichst gering zu halten, sucht man auf ihren Internetseiten allerdings weitgehend vergebens. Das ist nach Auffassung des vzbv irreführend“, heißt es seitens vzbv.

Auch die Preise für Geräte, mit denen geworben wurde, wurden beanstandet. So dürfte es Praxis sein, dass neben dem geforderten Preis stand ein wesentlich höherer durchgestrichener Preis angezeigt wird. „Dabei blieb im Dunkeln, ob sich der Streichpreis auf den zuvor vom Händler verlangten, den für ein gebrauchtes oder ein neues Gerät oder einen anderen Preis bezog“, heißt es seitens vzbz.

Zwei der drei abgemahnten Unternehmen haben offenbar bereits reagiert und Informationen auf ihren Webseiten abgeändert. Das dritte Unternehmen aus den Niederlanden wurde nun geklagt.

Klage gegen Back Market

In Frankreich hat währenddessen die Verbraucherschutzorganisation UFC-Que Choisir Klage gegen den Betreiber Back Market erhoben. Das Scale-up, Hauptkonkurrent von Refurbed aus Österreich, hat Anfang 2022 in einer Finanzierungsrunde 450 Millionen Euro erhalten und die Unternehmensbewertung auf 5,1 Milliarden Euro gesteigert (Trending Topics berichtete). Nun wird dem Unternehmen vorgeworfen, mit irreführenden Preisen und Garantien geworben und Tracking-Cookies gegen den Willen der Nutzer:innen eingesetzt zu haben.

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