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Gründerservice: So funktionieren Gesellschaftsvertrag und Co

Gründen ist mit einer Reihe von rechtlichen Prozessen verbunden, die für Einsteiger:innen schnell verwirrend werden. Das beginnt mit dem Gesellschaftsvertrag und geht weiter bis zur Gewerbeberechtigung oder dem Befähigungsnachweis. Um hier nicht den Überblick zu verlieren, können sich Gründer:innen an die Expert:innen des Gründerservice der Wirtschaftskammern Österreichs wenden.

Gesellschaftsvertrag statt mündlicher Absprache

„Der Gesellschaftsvertrag ist für Gründer:innen sehr wichtig. Viele Startups machen hier nur mündliche Vorabsprachen, wovon dringend abzuraten ist. Der Vertrag muss genau festlegen, wer wie an dem Unternehmen beteiligt ist und es nach außen vertritt. Ebenfalls im Vertrag geregelt ist, was passiert, wenn jemand aus der Firma austritt und wie es um das Aufgriffsrecht der bestehenden Gesellschafter:innen steht. Das ist von großer Bedeutung, um sich später viele Schwierigkeiten zu ersparen“, sagt Peter Enthofer von der Wirtschaftskammer Salzburg.

Auch zu beachten ist die Gewerbeberechtigung für das Geschäftsmodell. „Hier muss es zuerst ein Brainstorming geben, bei dem die wesentlichen Ideen hinter dem Geschäft zur Sprache kommen.  Dann ist es möglich, diese rechtlich zu bewerten. Die Wirtschaftskammer kann dann das Modell prüfen und einem bestimmten Gewerbe zuordnen. Handelt es sich um ein völlig neue Idee, ist es sogar möglich, ein neues Gewerbe zu definieren“, so Enthofer.

Wirtschaftskammer bietet kostenlosen rechtlichen Rat

Außerdem kritisch ist der Befähigungsnachweis. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis, dass Gewerbetreibende alle fachlichen und kaufmännisch-rechtlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzen, um ein reglementiertes Gewerbe selbständig ausüben zu können. In reglementierten Gewerben ist hier eine Prüfung durch die Wirtschaftskammer die Voraussetzung. Es gibt für den Befähigungsnachweis aber auch alternative Möglichkeiten, beispielsweise durch Schulen oder andere Ausbildungsstätten. Ebenfalls gibt es die individuelle Befähigung, die vorliegt, wenn Gründer:innen in einem bestimmten Beruf langjährige Erfahrung vorweisen. Ein Bescheid von den zuständigen Behörden kann die Prüfung hier ersetzen.

Gründer:innen müssen also viel beachten, um rechtlich wirklich sattelfest zu sein. Guten Rat können ihnen dabei die Wirtschaftskammern geben. „Die Bezirksstellen und das Gründerservice vermitteln alle Basics, die Founder wirklich brauchen. Bei der Erstellung der Verträge selbst sollten sie schon Professionist:innen heranziehen, aber grundsätzlich bekommen sie bei uns alle wichtigen Infos kostenlos“, erklärt Enthofer.

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