Unnötige Aufregung

Kein Nacktfoto-Verkauf: Was Snapchat wirklich mit den Bildern und Videos der Nutzer vorhat

Die App, die auch auf Location setzt. © Jakob Steinschaden
Die App, die auch auf Location setzt. © Jakob Steinschaden
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Die panikartigen Entrüstungsstürme, die über Internetfirmen hereinbrechen, wenn sie ihre Nutzungsbedingungen ändern, ist man ja eigentlich schon gewohnt. Nach Facebook, Instagram oder Spotify hat es jetzt Snapchat erwischt. Die vor allem bei Teenagern beliebte Messaging-App hat am Wochenende neue Nutzungsbedingungen und Datenschutzregeln veröffentlicht, denen man zur weiteren Verwendung der App zustimmen muss und unter anderem folgende Absätze beinhalten:

„[…] you grant Snapchat a worldwide, perpetual, royalty-free, sublicensable, and transferable license to host, store, use, display, reproduce, modify, adapt, edit, publish, create derivative works from, publicly perform, broadcast, distribute, syndicate, promote, exhibit, and publicly display that content in any form and in any and all media or distribution methods (now known or later developed).

We will use this license for the limited purpose of operating, developing, providing, promoting, and improving the Services; researching and developing new ones; and making content submitted through the Services available to our business partners for syndication, broadcast, distribution, or publication outside the Services.

To the extent it’s necessary, you also grant Snapchat and our business partners the unrestricted, worldwide, perpetual right and license to use your name, likeness, and voice in any and all media and distribution channels (now known or later developed) in connection with any Live Story or other crowd-sourced content you create, upload, post, send, or appear in.

Aus diesen Paragraphen haben sich Online-Medien auf der ganzen Welt recht schnell die gefährliche Halbwahrheit zusammen gezimmert, dass Snapchat jetzt alle Fotos, die man damit verschickt, auf ewig speichert, nach Belieben überall veröffentlichen kann und sogar an andere weiterverkaufen wird. Diese Interpretation ist sicher auch ein PR-Fehler von Snapchat. Einfach die neuen AGB kommentarlos online zu stellen, hat nur dazu aufgefordert, sie falsch zu verstehen; in einem Blogpost hat die Firma aus Los Angeles dann ihre Sicht der Dinge dargestellt.

Was passiert jetzt wirklich?

Um die Angelegenheit richtig zu deuten, muss man erst einmal verstehen, dass es zwei Arten der Snapchat-Nutzung gibt. Die bekanntere ist das Versenden von intimen Fotos an einen anderen Nutzer bzw. das Chatten zwischen zwei Nutzern, inklusive der Funktion, dass Fotos, Videos und Texte mit einer Selbstzerstörungsfunktion versehen werden können. Die zweite, weniger bekannte Nutzungsart sind die so genannten „Stories“ (zu deutsch „Geschichten“): Mit dieser Funktion kann der User seine Fotos und Videos öffentlich machen und all seinen Kontakten auf einmal für 24 Stunden zugänglich machen.

Snapchat räumt sich nun so viele Rechte zur Nutzung des Bildmaterials ein, um vor allem mit diesen Stories und neuen Features arbeiten zu können. Das kann und wird Snapchat mit den Inhalten der Nutzer machen:

  • Replays: Seit kurzem gibt es die kostenpflichtige Funktion, sich zugesandte Bilder und Videos ein zweites Mal ansehen zu können. Ein mal pro Tag ist das gratis, wer es öfter machen will, muss dafür per In-App-Kauf zahlen (3 Replays kosten einen US-Dollar). Um diese Funktion anbieten zu können, muss sich Snapchat das Recht einräumen, die Daten länger zu speichern und nicht sofort zu löschen.
  • Live Stories: Bei Events und Ereignissen auf der ganzen Welt werden öffentliche „Stories“ von Nutzern zu „Live Stories“ zusammengefasst. Dazu werden von Snapchat-Mitarbeitern passende Kurzvideos der Nutzern zu längeren Filmchen zusammengeschnitten, die man sich in der App ansehen kann. Um dieses Srvice anbieten zu können, braucht Snapchat eben die umfassenden Bildrechte – und unter anderem auch die Erlaubnis, Namen, Konterfeit und Stimme („name, likeness, and voice„) des Nutzers anzeigen bzw. wiedergeben zu dürfen.
  • Embeds: Um für seine Inhalte eine höhere Reichweite zu bekommen, könnte Snapchat darauf abzielen, diese Live Stories in den Webseiten und Apps von Dritten („business partners„) anzuzeigen – in etwa so, wie heute YouTube-Videos oder Instagram-Fotos anderswo eingebettet werden.
  • Medienpartner: Snapchat könnte seinen zahlenden Medienpartnern (z.B. Buzzfeed, Vice) den öffentlichen Content zur Weiterverwertung anbieten – so, wie heute schon Tweets und YouTube-Videos in die Berichterstattung einfließen.
  • Werbung: Snapchat drängt immer stärker ins Werbegeschäft. Eine Werbeform sind so genannte Lenses, also Filter und Animationen für Fotos und Videos, mit denen man die eigenen Aufnahmen bearbeiten kann. Diese „Lenses“ können von Firmen gesponsert werden. Snapchat braucht umfassende Rechte, um auf den Fotos der User Sponsoren anzeigen zu können.

Was außerdem jedem User klar sein sollte: Privat versendete Fotos und Videos können sehr lange auf den Servern von Snapchat bleiben – nämlich bis der Empfänger sie gesehen hat oder einen „Replay“ gekauft hat. In der Zwischenzeit werden sie auf Firmenrechnern gelagert und können an Behörden weitergegeben werden.

Insgesamt sollte man Snapchat nicht unterstellen, dass sie so frech sind, die Fotos einfach weiter zu verkaufen. Aber: Die Firma von Gründer Evan Spiegel ist im Medien- und Werbegeschäft und wird alles dafür tun, um seine Bewertung durch Investoren von 16 Mrd. US-Dollar zu rechtfertigen – und dazu gehört, viel Geld zu verdienen. Und das macht man heutzutage eben mit den Daten der Nutzer.

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