Corona-Maßnahmen

Lockdown für Ungeimpfte: Neue Forderungen nach Wirtschaftshilfen

© Michelle Ziling Ou on Unsplash
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Bereits ab Montag gilt österreichweit der Lockdown für Ungeimpfte ab 12 Jahren – wie bereits bei den anderen Lockdowns dürfen sie das Haus nur mehr verlassen um zur Arbeit zu fahren, sich die Beine zu vertreten oder wichtige Besorgungen zu erledigen. Und das wird neuerlich, gerade im anstartenden Weihnachtsgeschäft, für neue Probleme in der Wirtschaft sorgen. Zwar dürfen Ungeimpfte in Supermärkte oder Apotheken, aber eben nicht in andere Geschäfte, die weiter offen haben.

„Mit dieser Maßnahme müssen Fachgeschäfte rund 35 Prozent an potenziellen Kunden aussperren, hohe Umsatzverluste sind damit vorprogrammiert“, so Rainer Trefelik, der Sprecher des österreichischen Handels (WKÖ), in einer Aussendung. Seine schnelle Rechnung: 65 Prozent der Österreicher:innen haben einen vollständigen Impfschutz, dazu kommen noch die Genesenen, der Rest darf theoretisch nicht mehr in viele Geschäfte. „Das Weihnachtsgeschäft steht vor der Tür und besonders betroffene Branchen im Handel brauchen dringend finanzielle Unterstützungen. Es wird notwendig sein, die staatlichen Hilfen wieder einzuführen.“

„Verlieren rund ein Drittel der Umsätze außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels“

Die Regeln sehen auch vor, dass Ungeimpfte selbst mit einem negativen PCR-Test nicht mehr im nicht-lebensnotwendigen Handel einkaufen dürfen. Der Handelsverband erwartet nun bis zu 350 Mio. Euro Umsatzverluste pro Woche. „Wir fordern Wirtschaftshilfen und insbesondere einen Umsatzersatz ‚neu‘, der alle betroffenen Unternehmen zeitnahe erreicht, denn die doppelten Gehälter stehen an und wir verlieren rund ein Drittel der Umsätze außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels durch diesen Eingriff“, so Rainer Will, Chef des Handelsverbands, in einer Aussendung. Der Handel sei sowieso der falsche Hebel: laut AGES seien zurzeit nur 0,1 Prozent aller Infektionen auf das Einkaufen zurückzuführen.

Arbeitsminister Kocher (ÖVP) sagte bereits am Samstag, dass in betroffenen Betrieben eine Arbeitszeitreduktion auf bis zu null Prozent mit Corona-Kurzarbeit möglich sei. Die aktuelle Phase 5 der Kurzarbeit stehe „allen Unternehmen, die nicht in vollem Umfang ausgelastet sind, zur Verfügung. Im Normalfall ermöglicht die Kurzarbeit eine Arbeitszeitreduktion auf 50 Prozent, in Ausnahmefällen sogar darunter bis zum völligen Arbeitsausfall“, heißt es aus dem Arbeitsministerium.

▷ Coronavirus [26. November]: 12.245 Neuinfektionen, 66,34 Prozent mit vollständigem Impfschutz

Hohe Bußgelder

Laut Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) soll es ein „engmaschiges Netz an Kontrollen“ an. Ab Montag könne jede Person von der Polizei beim Betreten des öffentlichen Raums kontrolliert werden. Es soll auch saftige Bußgelder geben, wenn die neuen Regeln gebrochen werden: Wer gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, kann bis zu 500 Euro Strafe zahlen, wer die Mitwirkung an einer Corona-Kontrolle verweigert, riskiert 1.450 Euro.

Und auch wenn das klappen sollte, steht der Handel vor einer skurrilen Situation: das Thema der Sortimentsabgrenzung wogt nun wieder auf. „Ungeimpfte können in Supermärkten und Drogeriemärkten von der Waschmaschine, über Textilien bis hin zum Spielzeug alles kaufen und beim Fachhandel müssten sie abgewiesen werden. Die Kunden brechen weg, die laufenden Kosten wie Miete und Personal bleiben aber in voller Höhe bestehen. Das ist eine untragbare Situation“, so Trefelik von der Wirtschaftskammer.

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