Österreichische Wettbewerbsbehörde prüft Übernahme von Giphy durch Facebook
Es ist fast ein Jahr her, als Facebook die Übernahme von Giphy angekündigt hat. Etwa 400 Millionen Dollar soll es sich der Social-Media-Riese gekostet haben lassen, um die populäre Plattform für GIFs zu übernehmen. Doch seitdem das Zuckerberg-Imperium seitens Regulatoren wegen seiner Marktmacht in die Kritik gekommen ist, wird genau geschaut, was sich Facebook so alles dazu kauft.
Jetzt ist auch die österreichische Wettbewerbsbehörde (BWB) in dem Fall aktiv geworden. Es geht darum, dass Facebook die Übernahme der GIF-Plattform nicht bei der österreichischen Behörde angemeldet hat. Das hätte aber gemeldet werden müssen, damit die BWB den Kauf einer „wettbewerblichen Beurteilung“ unterziehen hätte können. Nun habe man es mit einer „mutmaßlich verbotenen Durchführung“ zu tun. Auch in Großbritannien prüft die CMA (Competition and Markets Authority) die Übernahme.
Schwellenwert überschritten
Denn: „Im Jahr 2018 wurden die Schwellenwerte für die Zusammenschlusskontrolle in Österreich (sowie in Deutschland) um eine kaufpreisbezogene Schwelle ergänzt. Bis dahin waren in beiden Ländern Zusammenschlüsse nur dann anzumelden, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Mindestumsätze erzielten“, heißt es seitens BWB. „Nach der neuen Schwelle sind auch solche Zusammenschlüsse anzumelden, deren wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung sich vor allem im hohen Transaktionswert zeigt (in Deutschland mehr als 400 Millionen Euro – in Österreich mehr als 200 Millionen Euro). Zudem muss das Zielunternehmen nach dem Gesetzeswortlaut „in erheblichem Umfang im Inland tätig“ sein.“
Doch Facebook soll die BWB bei der Übernahme nicht informiert haben, weswegen die Behörde im Juni 2020, also mehr als ein Monat nach dem Kauf, Facebook mit Hinweis auf die Transaktionswertschwelle in Österreich kontaktierte, im März 2021 hätte man Facebook dann eine Mitteilung zu den Beschwerdepunkten zukommen lassen. „Die Prüfung der BWB konzentriert sich auf die Frage der Inlandstätigkeit von Giphy, welche eine Voraussetzung der Transaktionswertschwelle ist. Ausschlaggebend für die Prüfung der Inlandstätigkeit von Giphy ist vor allem die Nutzung der Dienste von Giphy in Österreich“, heißt es seitens BWB.
Hohe Geldbußen möglich
Facebook könnten in Österreich Geldbußen wegen der nicht gemeldeten Giphy-Übernahme drohen. „Nach Abschluss der Ermittlungen kann es durch Antrag der BWB zu einem Verfahren vor dem Kartellgericht kommen. Bei einem festgestellten Verstoß gegen das Durchführungsverbot kann das Kartellgericht Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Geschäftsjahr verhängen“, heißt es seitens Behörde.
„Wir kooperieren vollumfänglich mit der Bundeswettbewerbsbehörde im Rahmen ihrer Untersuchung und werden dabei die positiven Aspekte der Übernahme für Verbraucher*innen, Entwickler*innen und Content Creator unter Beweis stellen. Giphy verbessert das Angebot von Instagram, indem es den Menschen mehr Funktionen und Tools bietet. Entwickler*innen und Partner*innen werden weiterhin die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu GIPHY haben. Auch die kreative Community von Giphy wird weiterhin in der Lage sein, großartige Inhalte zu erstellen“, so ein Facebook-Sprecher gegenüber Trending Topics.