Novelle

Patentschutz soll in Österreich billiger und einfacher werden

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Die Regierung hat vergangene Woche im Ministerrat eine Novelle des Patentamtsgebührengesetzes vorgeschlagen. Passiert das neue Gesetz das Parlament erfolgreich, wird der Schutz geistigen Eigentums in Österreich etwas billiger und einfacher. Über die Novelle berichtete zuerst die „Presse“ in ihrer Donnerstagsausgabe. Die Regierung rechnet durch die Neuregelung mit finanziellen Einbußen für die öffentliche Hand von bis zu 256.000 Euro pro Jahr.

Online-Rabatt für Patente

Ziel des Gesetzesentwurfs ist es vor allem, die Online-Anmeldung von Patenten attraktiver zu machen. So wird gesetzlich festgeschrieben, dass alle anfallenden Gebühren auf der Website des Patentamts transparent aufgelistet werden sollen – das ist schon bisher gängige Praxis. Zudem kommt es zu konkreten Gebührensenkungen. Wird ein Patent online angemeldet, soll das um 20 Prozent billiger sein, als eine Anmeldung am Amt. Das bedeutet eine Vergünstigung von den üblichen 292 Euro auf 272 Euro.

Auch bei Mustern soll es einen Online-Rabatt geben, bei Marken gibt es ihn schon bisher. Der Anteil der Online-Anmeldungen liegt vermutlich deshalb mit 70 Prozent etwas höher als der Online-Anteil bei Patentanmeldungen (68 Prozent). Bei gleichlautenden Anträgen auf Namensänderung und Firmenwortlautänderungen soll in Zukunft nur noch eine Antragsgebühr verrechnet werden.

Nichtigkeitsanträge und Prioritätsbelege werden billiger

Gebührensenkungen sind auch bei Nichtigkeitsanträgen und Prioritätsbelegen geplant. Will man gegen Patentanmeldungen anderer vorgehen kostet das nach der möglichen Gesetzesänderung nur noch 320 Euro für das erstinstanzliche Verfahren statt bisher 470 Euro (hinzu kommt noch eine Schriftgebühr in der Höhe von 230 Euro). Österreich liege bei dieser Gebühr bisher im europaweiten Vergleich an der Spitze, heißt es in den Erläuterungen zu der Novelle.

Die Kopie der Erstanmeldung, mit der Patentinhaber in anderen Ländern ihre Rechte anmelden können (Prioritätsbeleg), soll nur noch 75 Euro statt bisher 100 Euro kosten. Geistiges Eigentum europaweit schützen zu lassen, bleibt aber teuer. Dafür muss man sich wie bisher an nationale Patentämter oder an das Europäische Patentamt wenden und für jedes einzelne Land Gebühren entrichten. Gegen ein europäisches Einheitspatent haben sich bisher nur Spanien und Kroatien ausgesprochen, der Brexit bremst die Einführung aber weiterhin aus.

In Österreich wurden 2017 12.000 Patente angemeldet. Damit liegt Österreich im EU-weiten Vergleich auf Platz 6.

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