Fachkräfte

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte soll Schlüsselkräfte einfacher ins Land holen

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Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist einigen Firmenchefs seit längerem ein Dorn im Auge. 2011 gestartet, soll sie eigentlich dazu dienen, um Fach- und Schlüsselkräfte, die am heimischen Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind, aus Nicht-EU-Ländern nach Österreich holen zu können. Doch das System für qualifizierte Zuwanderung gilt auch bei Startup-Gründern eher als Hemmschuh. Zwar wird sie gerne verwendet, doch gilt sie als bürokratisch und langsam.

„Wir suchen auf der ganzen Welt nach Data-Scientists, Ingenieuren und Programmierern. Haben wir sie gefunden, wollen wir sie so schnell wie möglich nach Österreich holen. Wegen der Rot-Weiß-Rot-Karte geht das aber erst nach drei bis sechs Monaten“, sagt Travis Pittman, CEO von Tourradar, kürzlich im Interview mit „Der Standard“. Er und viele andere können sich nun freuen – denn die österreichische Regierung will die Regeln der Rot-Weiß-Rot-Karte jetzt entrümpeln.

Neuerungen sollen ab 2020 greifen

Bereits morgen, Mittwoch, soll im Ministerrat eine Reform des Instruments der qualifizierten Zuwanderung beschlossen werden. Da diese das Ausländerbeschäftigungsgesetz, die Fachkräfteverordnung und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz betrifft, muss der Ministerratsvortrag noch dem Parlament vorgelegt werden. Der Probebetrieb ist noch dieses Jahr geplant, die reguläre Inbetriebnahme der neuen Rot-Weiß-Rot-Karte soll Anfang 2020 starten.

Pro Jahr wurden im Schnitt rund 2.000 RWR-Karten vergeben. Die meisten davon betreffen „sonstige Schlüsselkräfte“ aus Berufsgruppen wie IT-Fachkräften und Manager, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Insbesondere IT-Techniker, Maschinenbau-Techniker, Elektrotechniker und Programmierer sollen über die RWR-Karte künftig einfacher ins Land geholt werden können.

Diese Neuerungen sind geplant:

  • Entfall ortsübliche Unterkunft bei Antragstellung: Bis dato musste man bei Antragstellung einer RWR-Karte (z.B. an einer österreichischen Botschaft) bereits bei der Antragstellung eine Unterkunft nachweisen. Das führte zu Komplikationen, weil der Antragsteller vorher nicht wusste, wann und ob der Antrag genehmigt wird. In der Praxis haben viele heimische Unternehmen für die beantragenden Personen Unterkünfte im Inland organisiert. Das soll künftig entfallen.
  • Niedrigere Gehaltsgrenzen bei sonstigen Schlüsselkräften: Der Mindestlohn bei sonstigen Schlüsselkräften wird angepasst. Bis 30 Jahre müssen nur mehr 2.088 Euro brutto/Monat (vorher 2.565 Euro) bezahlt werden, ab 30 Jahren nur mehr 2.610 Euro brutto/Monat (vorher 3.078 Euro).
  • Digitale Übermittlung des Antrags: Bisher wurden die Anträge von den Auslandsbehörden per Post entweder an das BMeiA bzw. BKA oder an die Ämter der Landesregierung übermittelt. Die Ämter der Landesregierung übermittelten diese Anträge ebenfalls postalisch an die zuständigen Niederlassungsbehörden in den Ländern weiter. Die Dauer dieser Vorgänge betrug mehrere Tage bis zu über einer Woche. Künftig sollen die Vertretungsbehörden im Ausland den Antrag an die Inlandsbehörde digital zukommen lassen können, die Übermittlung soll dann schneller gehen. Der Probebetrieb ist dieses Jahr geplant („Projekt AnNA“), die reguläre Inbetriebnahme ist für Anfang 2020 geplant.

Die ersten beiden Punkte sollen nach ein paar Jahren evaluiert werden, ob es Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt gibt.

„In der Vergangenheit war die Anwerbung von Spezialisten aus dem Ausland bürokratisch, langwierig und nicht praxisorientiert“, so Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck (ÖVP), die Neuerungen bei der Rot-weiß-Rot-Karte bereits vor einigen Wochen ankündigte (Trending Topics berichtete).

„Dass Bewerber noch vor der Zusage zu einer Rot-Weiß-Rot-Karte eine Unterkunft im Inland nachweisen mussten, war schlichtweg absurd und hat nicht der Lebensrealität der Antragsteller entsprochen. Wir werden die Prozesse jetzt mit Hilfe der Digitalisierung vereinfachen, um unseren Firmen die Möglichkeit auf die besten Fachkräfte zu geben“, so Schramböck weiter.

Wer kommt für die RWR-Karte infrage?

Generell wird bei der RWR-Karte in einem Punktesystem bewertet, ob die Arbeitskraft für die qualifizierte Zuwanderung infrage kommt. Dabei werden etwa Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, Alter oder Studium gewichtet. Der Antragsteller muss die Mindestpunkteanzahl von 55 überschreiten, um die RWR-Karte bekommen zu können.

Einen Antrag stellen können besonders Hochqualifizierte, (z.B. Diplomingenieure für Datenverarbeitung, Ärzte), Fachkräfte in Mangelberufen (seit Anfang 2019 stehen 45 Mangelberufe auf der Liste), so genannte Sonstige Schlüsselkräfte (rund 60 Prozent der bewilligten Anträge, z.B. IT-Fachkraft, Manager), Personen mit Abschluss eines Studiums in Österreich, selbstständige Schlüsselkräfte sowie Startup-Gründer. Die RWR-Karte ist auf 24 Monate befristet und ermöglicht eine Beschäftigung bei jenem Arbeitgeber, für den sie beantragt wurde. Nach zwei Jahren kann dann die „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ beantragt werden, die dem Inhaber einen freien Arbeitsmarktzugang gewährt.

Wie gut die RWR-Karte funktioniert, ist strittig. Anfang des Jahres wurden etwa Kellner und Köche auf die Mangelberufsliste gesetzt, um Tourismusbetrieben bei der Arbeitskraftsuche zu helfen – ein Ansturm ist aber vorerst ausgeblieben.

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