Entwurf

StVO-Novelle: Österreichs Straßen sollen fahrrad- und gehfreundlicher werden

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Die StVO-Novelle soll mehr Sicherheit im Straßenverkehr ermöglichen © Unsplash
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Erst gestern veröffentlichte die Statistik Austria die Statistik der Straßenverkehrsunfälle aus dem Jahr 2021. In dieser wird deutlich: Auch wenn die Zahl der Verkehrstoten mit 362 Personen niedriger war als in den Jahren vor der Corona-Pandemie, ist die Anzahl der verletzten Radfahrer:innen gestiegen. So erreichte die Anzahl der verletzten Radfahrer:innen 2021 den höchsten Wert der vergangenen 30 Jahre, gibt die Statistik Austria an.

Zeitlich passend präsentierte die österreichische Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) gemeinsam mit dem ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger und dem Verkehrssprecher der Grünen, Lukas Hammer den aktuellen Begutachtungsentwurf zu einer weitreichenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese soll sowohl das Radfahren, als auch das Zufußgehen sicherer und dadurch attraktiver für die Österreicher:innen machen.

Die Straßenverkehrsregeln aus den 1960-er Jahren in das 21. Jahrhundert bringen – das ist das erklärte Ziel der aktuell präsentierten Novelle, wie die Verkehrsministern angibt. Immerhin hat sich die Fortbewegung seit dem verändert. „Radfahrer:innen und Fußgänger:innen bekommen endlich einen höheren Stellenwert“, so die Bundesministerin.

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Änderungen für Radler:innen

Einige der wichtigsten Änderungen für den Rad- und Fußverkehr wurden in einer Pressekonferenz vorgestellt. So soll zukünftig der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden mindestens 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts betragen. Eine Ausnahme für diese Regelung ist nur vorgesehen, sollte das Kfz höchstens 30 km/h schnell fahren. Zudem ist eine Öffnung von Einbahnen für den Radverkehr geplant, wenn die Einbahnstraße eine Breite von mind. 4 Meter (ohne Parkplätze) aufweist und das Tempo auf höchstens 30 km/h beschränkt ist. Die jeweilige Behörde muss sie dann verpflichtend für den Radverkehr öffnen und beschildern, außer sie begründet, dass die Sicherheit nicht gegeben ist.

Auch das Nebeneinanderfahren für Radler:innen soll erleichtert werden. So wird zukünftig das Nebeneinanderfahren mit unter Zwölfjährigen erlaubt, bei Tempo 30 sollen auch zwei erwachsene Personen nebeneinander fahren dürfen. Zudem könnten Radfahrende zukünftig bei einigen Kreuzungen auch trotz roter Ampel rechts abbiegen. Dafür ist ein eigenes Verkehrszeichen geplant, der „Grüne Pfeil“. Ist dieser an der Kreuzung angebracht, kann auch bei rot rechts abgebogen werden, sollte das gefahrlos möglich sein.

Zudem gab der Mobilitätssprecher der Grünen, Lukas Hammer an, dass fehlende Ausrüstungsgegenstände am Rad zukünftig nicht mehr einzeln bestraft werden sollen (was für entsprechend hohe Kosten sorgt), sondern mehrere fehlende Teile mit der Novelle als eine einzige Verwaltungsübertretung gewertet werden sollen.

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Änderungen für Fußgänger:innen

Aber auch für Fußgänger:innen sind einige Veränderungen vorgesehen. So sollen „fußgängerfreundliche“ Ampelschaltungen ermöglicht werden. Bedeutet: Ampeln sollen zukünftig so geschaltet werden, dass Fußgänger:innen diese nach „kurzer Wartezeit und ohne Eile“ überqueren können. Wie der ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger diesbezüglich ergänzte, muss diese Änderungen auch nicht mehr Staus bei den Kfz’s bedeuten: „Sehr gut vernetzte smarte Ampelsysteme ermöglichen sehr wohl, dass beides möglich ist.“

Zudem müssen Fahrzeuge zukünftig „ausnahmslos“ stehenbleiben, solange Fahrgäste aus Öffentlichen Verkehrsmittel ein- und aussteigen. Bisher war das Vorbeifahren an der Ausstiegsseite von Öffis im Schritttempo erlaubt. LKWs sollen zukünftig nur noch im Schritttempo rechts abbiegen dürfen, wenn mit Fußgänger.innen „zu rechnen ist“.

Fußwege dürfen zukünftig nicht mehr durch Fahrzeuge oder Hindernisse beeinträchtigt werden. Mindestens eineinhalb Meter Platz muss auf dem Gehsteig gegeben sein, sieht der aktuelle Entwurf der Novelle vor. Zudem wird die „Schulstraße“ als eigenes Instrument und mit einem eigenen Verkehrszeichen für die Behörden in der StVO verankert. Mit dieser Änderung soll es zukünftig eine einheitliche Lösung geben, welche durch jeweilige Behörde/ Gemeinde erlassen werden kann. Während der zeitlich befristeten Verkehrseinschränkungen bei den Schulen, soll es dann zukünftig nur noch Anrainer:innen und Rettungsfahrzeuge erlaubt sein, in die Straße fahren dürfen.

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„Wirklich großer Fortschritt“

In einer Reaktion des ÖAMTC zu dem vorgestellten Entwurf der Novelle gaben diese an, grundsätzlich Maßnahmen zu begrüßen, welche dazu beitrügen, den Radverkehr zu erleichtern, kritisieren aber die „Grüne Pfeil“-Regelung für rechtsabbiegende Radfahrende an Kreuzungen: „Laut Statistik ereignet sich die Hälfte aller Unfälle mit Radfahrenden an Kreuzungen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wieso gerade dort mit komplizierten Regeln noch mehr Unsicherheit geschaffen wird“, so ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf. Ein endgültige Bewertung der Novelle sei aber ohnehin erst möglich, wenn der Entwurf vorliege.

Auf Twitter bezeichnete der politische Leiter des WWF, Volker Hollenstein, die Novelle – sollte sie so kommen – als einen „wirklich großen Fortschritt für österreichische Verhältnisse“.

Ob diese Novelle in der Form kommt, wird sich in der nächsten Zeit zeigen. Bis 1. Juni können nun Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden, anschließend wird dieser finalisiert und an österreichische Parlament zur Abstimmung weitergeleitet.

 

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