Steuerreform

Investitionsfreibetrag: Steuerentlastung für Öko-Investments erst ab 2023

© HBRUELLMANN / PIXABAY
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Er ist nicht mit einem Beteiligungsfreibetrag zu verwechseln, sondern soll vielmehr Investitionen von Firmen in Dinge wie Solaranlagen oder Elektroautos fördern: Der Investitionsfreibetrag, den die Bundesregierung im Rahmen der Steuerreform ankündigte, ist nicht als Instrument für Business Angels zu sehen, sondern vielmehr als Fortsetzung der Investitionsprämie.

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Wie aus dem Beschluss des Ministerrats von vergangener Woche hervorgeht (siehe PDF hier), werden Unternehmer:innen aber auf den Investitionsfreibetrag noch länger warten müssen. Denn er soll erst 2023 eingeführt werden. So heißt es:

„Um Anreize für (ökologische) Unternehmensinvestitionen zu schaffen, soll ab 2023 ein Investitionsfreibetrag im Bereich des Abgabenrechts eingeführt werden. Die Kriterien orientieren sich an jenen der Investitionsprämie. Demgemäß soll ein steuerlicher Freibetrag für Investitionen implementiert werden. Bei Investitionen im Bereich der Ökologisierung erhöht sich der Freibetrag.

Der (ökologische) Investitionsfreibetrag soll mit dem Jahr 2023 eingeführt werden und eine Entlastung in Höhe von bis zu 350 Mio. Euro pro Jahr für Unternehmen erwirken.“

Von der Investitionsprämie kennt man bereits den Kriterienkatalog. So konnten sich Unternehmen, die etwa in Wärmepumpen, Solaranlagen, Elektroautos, Energiesparmaßnahmen oder erneuerbaren Wasserstoff investierten, die volle Investitionsprämie abholen. Da der Investitionsfreibetrag ebenfalls auf ökologische Unternehmensinvestitionen setzt bzw. diese auslösen will, ist davon auszugehen, dass auch genau solche Anschaffungen in Unternehmen steuerbegünstigt sein werden.

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Steuerentlastung bis zu 350 Mio. Euro pro Jahr

Insgesamt will die Regierung, die ihre Krise mit der Neuernennung von Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) hinter sich sieht, damit Steuerentlastungen von 350 Millionen Euro pro Jahr bringen. Es bleibt abzuwarten, welche Investitionen konkret steuerbegünstigt sein werden.

Einen Beteiligungsfreibetrag stellt sich insbesondere die Startup-Szene seit jeher anders vor. „Der sogenannte “Investitionsfreibetrag” weicht sehr stark von den Vorstellungen eines Beteiligungsfreibetrags ab, welcher konkrete steuerliche Begünstigungen von privaten Investitionen in Startups und KMUs mit sich bringen sollte. Hiermit sollten Anreize nicht nur für Business Angels, sondern auch für jede:n potenziellen Investor:in geschaffen werden, in die heimische Wirtschaft zu investieren“, hieß es kürzlich in einer gemeinsamen Stellungnahme von Austrian Angel Investors Association (aaia), AustrianStartups, AVCO (Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation) und Junge Wirtschaft (JW) – Trending Topics berichtete.

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