Ökologisierung

Solaranlage bis Radverleih: Dafür bekommt man die Investitionsprämie

© Em M. on Unsplash
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Die neueste Maßnahme der Bundesregierung im Kampf gegen die schlechte wirtschaftliche Lage der Corona-Krise heißt – Investitionsprämie. Wenn Unternehmen Investments machen, dann können sie bis zu 14 Prozent davon als Zuschuss vom Staat zurückbekommen – also etwa 14.000 Euro, wenn 100.000 Euro investiert werden.

Besonders wichtig ist es dem Gesetzgeber, dass Unternehmen die Chance nutzen, um in Ökologisierung zu investieren. „So können sich Unternehmen die doppelte Prämie abholen, wenn sie Erneuerbare Energieträger ausbauen, auf Effizienz oder Kreislaufwirtschaft setzen. Explizit von der Prämie ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen, etwa in Öl und Gas. So unterstützen wir Wirtschaft und Klima“, heißt es seitens Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Wärmepumpe bis Biodiversität

Ökologisierung, schön und gut – aber was heißt Ökologisierung konkret? Aus neuen Unterlagen, die die Förderbank Austria Wirtschaftsservice (aws) veröffentlicht hat, geht hervor, dass sich Unternehmen bei folgenden Anschaffungen die Prämie holen können:

  • Wärmepumpen: Wärmepumpenanlagen zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen mit Umgebungswärme als Wärmequelle
  • Biomasse-Einzelanlagen und Mikronetze: Wärmeversorgungsanlagen, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben zur Zentralheizung oder zur Erzeugung von Prozessenergie verwendet werden
  • Anschluss an Nah-/Fernwärme: Anschluss an ein hocheffizientes Nah- und Fernwärmenetz
  • Thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen: thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizungen, die Konditionierung eines Gebäudes, solare Prozesswärmeerzeugung, solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeerzeugung wie Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze oder zum Antrieb von Kühlanlagen
  • Thermische Gebäudesanierung: z.B. Investitionen zur umfassenden Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind
  • Energiesparen in Betrieben: Der Energieverbrauch für Heizung, Beleuchtung oder Anlagen müssen mindestens 10 Prozent sinken
  • Klimatisierung und Kühlung:
    • Anlagen, zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden und Bereitstellung von Prozesskälte
    • Anlagen zur Bereitstellung von Prozesskälte in Abhängigkeit des eingesetzten Kältemittels
  • Abwärme-Auskopplung
  • Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger
  • Stromproduzierende Anlagen in Insellagen
  • Biomasse Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung zur Eigenversorgung
  • Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe
  • Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe: z.B. Biogasanlagen zur Biomethanerzeugung oder thermische Vergasungsanlagen zur Erzeugung von Prozessgas aus Biomasse
  • Erneuerbarer Wasserstoff und erneuerbare Gase
  • Investitionen zur Luftreinhaltung
  • Kreislaufwirtschaft und Rohstoffmanagement:
    • Investitionen zur Reduktion des Rohstoffverbrauches um zumindest 10 %
    • Investitionen zur Steigerung des innerbetrieblichen Kreislaufanteils von Roh- und Hilfsstoffen um mindestens 10 %
    • Investitionen zur Forcierung von Mehrweg
    • Investitionen in die Errichtung und Erweiterung von Bioraffinerien
    • Investitionen in Herstellungsverfahren von Textilfasern aus nachwachsenden Rohstoffen
    • Investitionen zur Substitution fossiler Ausgangsstoffe
  • Umweltschonende Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle
  • Kreislaufwirtschaft – Abfälle
    • Investitionen in Vorbehandlungsanlagen für Abfälle
    • Investitionen zur Verbesserung der Rezyklatqualität (Ausschleusung von Schad- und Störstoffen) um mindestens 10%
    • Investitionen in Anlagen zur Rückgewinnung kritischer Rohstoffe und
    • Investitionen in Recyclinganlagen
  • Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
    • Ökostromanlagen und
    • Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft, soweit diese nicht bereits als Ökostromanlagen einzustufen sind
  • Forcierung der Elektromobilität
    • Anschaffungen von Elektro-Fahrzeugen (BEV), Brennstoffzellenfahrzeugen (FCEV) sowie E-Sonderfahrzeugen wie beispielsweise E-Stapler, E-Baumaschinen und E-Traktoren
    • Anschaffungen von neuen Elektro-Fahrrädern und neuen Fahrrädern und
    • E-Ladestationen an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist
  • Weitere alternative, fossil-freie Antriebe
  • Radverkehr und Mobilitätsmanagement: z.B. Radwege, Radabstellanlagen, innerbetriebliche E-Ladestationen, Wegweisung und Informationssysteme, Leiteinrichtungen und Bodenmarkierungen, Dauerzählstellen, Einrichtung eines Radverleihs
  • Investitionen zum primären Zwecke der Wassereinsparung: z.B. Investitionen, die dazu führen, dass die Emissionsbegrenzungen der gefährlichen Abwasserinhaltsstoffe der branchenspezifischen Abwasseremissionsverordnung um mindestens 50 % unterschritten werden
  • Investitionen zum primären Zwecke des Schutzes der Biodiversität
    • Investitionen in Biodiversitäts- bzw. insektenfördernde Neuanlage oder Umgestaltung bestehender Grünflächen auf Betriebsgelände mit einer Fläche von mindestens 10% des Betriebsgeländes oder mindestens 100 m2 bei Betriebsflächengröße von mehr 1000 m2 ,
    • Investitionen in biodiversitätsfördernde Fassaden- und Dachbegrünungen
    • Investitionen in biodiversitätsfördernde Renaturierung und Rückführung in Grünflächen aufgelassener Industrie- und Gewerbeflächen, insbesondere Entsiegelung von versiegelten Flächen

Eine Anleitung, wie man die Investitionsprämie als Unternehmer holen kann und welche Dinge man dabei berücksichtigen muss, gibt es hier:

7 Tipps, wie man in Genuss der neuen Investitionsprämie kommt

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