Klage vom VKI: kitzVenture muss fragwürdige Geschäftspraktiken unterlassen (Update)
kitzVenture hat vor Gericht einen rechtskräftigen Unterlassungsvergleich abgeschlossen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen das Unternehmen eingebracht, die sich vor allem gegen die mangelhafte Beschreibung der Produkte richtete. Zudem warf der VKI kitzVenture Wucher vor. kitzVenture verkaufte auf der Webseite mundschutzmasken24.com Desinfektionsmittel und Masken.
Das Unternehmen „verpflichtet sich zur umfassenden Unterlassung der fragwürdigen Geschäftspraktiken“, schreibt der VKI in einer Presseaussendung. Lange Zeit hatte die kitzVenture GmbH auf der eigenen Webseite Mundschutzmasken und Desinfektionsmittel mit dem Versprechen angeboten: „Wir können trotz Corona-Virus Krise liefern“. Zudem seien die Mundschutzmasken für die „Vorbeugung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen aller Art, wie Bakterien und Viren“ beschrieben worden. Gezeigt worden seien neben dem Text herkömmliche MNS-Masken, die laut Experteneinschätzung aber „nur geringfügigen bis keinen Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus“ bieten würden. Darauf wurde nach Meinung des VKI nicht ausreichend hingewiesen.
„Desinfektionswasser“ desinfiziert nicht
Außerdem sei ein „Desinfektionswasser“ angeboten worden, um „Keime auf der Haut zu reduzieren“. Auch hier sei weder die Wirkung gegen Viren klargestellt noch auf die Inhaltsstoffe des Produktes eingegangen worden. Um gegen SARS-CoV-2 zu wirken, müsse ein Desinfektionsmittel allerdings zumindest als „begrenzt viruzid“ klassifiziert sein, argumentierte der VKI – und bekam nun recht.
Vergleich ist rechtskräftig
Die kitzVenture GmbH verpflichtete sich in einem gerichtlichen Vergleich mit dem VKI, obige Geschäftspraktiken zu unterlassen. Der Vergleich ist rechtskräftig. Außerdem verpflichtete sich kitzVenture, es zu unterlassen, für Waren (unter Ausnutzung von pandemiebedingten Lieferengpässen) Preise zu verlangen, die „im Vergleich zu deren tatsächlichen Wert in einem auffallenden Missverhältnis stehen“. Diese Unterlassungserklärung beinhalte insbesondere, keine Handdesinfektionsmittel mehr zu Preisen anzubieten, die den Marktpreis um mehr als das Vierfache überschreiten.
„Der VKI hat zu Beginn der Coronakrise sehr schnell auf diese Geschäftspraktiken von kitzVenture reagiert und noch im März 2020 eine entsprechende Klage eingebracht. Den Versuchen einzelner Unternehmen, mit unlauteren Mitteln Profit aus der Verunsicherung von Konsumentinnen und Konsumenten zu schlagen, wird der VKI, besonders in Krisenzeiten, nicht untätig zusehen“, erklärt Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.
kitzVenture: Historie vor Gericht
Es ist nicht das erste Mal, dass kitzVenture unlautere Praktiken vorgeworfen werden: Einer FMA-Strafe von 60.000 Euro und einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wegen irreführender Werbeaussagen für ein Anlagemodell, das 2016/2017 beworben wurde (mehr dazu hier), folgte eine Klage seitens kitzVenture gegen die Rechtsanwaltskanzlei Greiter, Pegger, Kofler & Partner mit der Forderung nach Schadenersatz für fehlerhafte Beratung. Erst im Juni ging der Streit in die nächste Runde, damals ist gegen das Unternehmen am Bezirksgericht Kitzbühel eine Tagsatzung über den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens anberaumt worden – auch das aus Sicht des Unternehmens zu unrecht.
Auch die ARD berichtete damals. Von kitzVenture-Geschäftsführer Patrick Landrock hieß es, es sei alles okay: „Wir haben gegen die ARD eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Die Preise sind fair. Die Preise am Weltmarkt sind explodiert. Das ist Marktwirtschaft, da war kein Wucher da“.
Update
kitzVenture hat sich in Person von Geschäftsführer Patrick Landrock bei Trending Topics gemeldet: Es sei richtig dass kitzVenture aus prozessökonomischen Gründen einen Vergleich mit dem VKI geschlossen hat. Auch richtig sei, „dass damals Produkte nicht vollständig beschrieben waren“. Das entsprechende Desinfektionswasser sei aber „mit 80% Alc.-Gehalt tatsächlich begrenzt viruzid“. Das stand allerdings nicht dabei.
Die Vorwürfe ob des „Wuchers“ seien indes falsch. Landrock: „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass zu keinem Zeitpunkt ‚Wucher‘ vorgelegen hat und konnten daher auch die gewünschte Erklärung problemlos abgegeben, da zu keinem Zeitpunkt von uns der vierfache Preis verlangt wurde“. Der „unberechtigte Insolvenzantrag habe in keiner Weise etwas mit dem Prozess gegen Greiter Pegger Kofler & Partner zu tun. Zudem sei er von Seiten des Landesgericht Innsbruck rechtskräftig abgewiesen worden, da, wie bereits damals mitgeteilt worden sei, keine Insolvenz vorliegt. kitzVenture sei auf Erfolgskurz und weise Millionengewinne aus.