Nicht rechtskräftig

Landgericht Köln verurteilt GoStudent wegen wettbewerbswidrigem Verhalten

Felix Ohswald und Gregor Müller, die Gründer von GoStudent. © goStudent
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GoStudent wurde vom Kölner Landgericht in 17 von insgesamt 20 Punkten verurteilt. Das berichtet das Handelsblatt, dem das Urteil vorliege. Demnach habe GoStudent mit „irreführenden“ und „intransparenten“ Angaben geworden und dadurch Wettbewerber „unbegründet benachteiligt“. Der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ist noch nicht rechtskräftig, wirft allerdings abermals kein gutes Licht auf das Scale-up.

Die Klage soll von einem Gründer eines anderen Startups stammen, gegenüber dem Handelsblatt begründet der Gründer von „Tutorspace“ die Klage, Disruption sei nicht gleich Verantwortungslosigkeit, Regeln würden für alle gelten. Gegenüber dem Handelsblatt hieß es vom Wiener Scale-up, dass man „bereits Änderungen implementiert“ habe und transparenter werden wolle. Sollte die Klage rechtskräftig werden, drohen hohe Geldstrafen, passt GoStudent das Marketing und die eigenen ABGs nicht entsprechend an.

Irreführende AGBs

Konkret soll das etwa bedeuten, dass sich GoStudent nicht mehr als „#1 Nachhilfeschule weltweit“ bezeichnen, das sei „nicht ausreichend bewiesen“. Vom Unternehmen heißt es dazu nur, die Werbeanzeigen seien „bewusst ambitioniert gewählt“. Stand Mittwoch Früh (07:30) ist der Slogan auf der Homepage allerdings noch prominent platziert. Auch mit „einhundertprozentiger Datensicherheit“ darf die Truppe rund um die Gründer Oswald und Müller nicht mehr werben, dazu findet sich nichts mehr auf der Webseite. Lange Zeit führte GoStudent auch die Logos bekannter Medien an, die GoStudent empfehlen würden – was auch nicht stimmte, besagte Medien berichteten lediglich über das Unternehmen. Und, zuletzt: Das Kölner Gericht verbot mehrere Klauseln der AGBs. So soll die automatische Laufzeitverlängerung des Vertrags nicht rechtlich gewesen sein, ebenso wie die Klausel, wonach Tutor:innen selbst Ersatz finden müssen, sollten sie krank werden.

GoStudent legt teilweise Berufung ein

Wie es weitergeht, dürfte noch weitestgehend unklar sein. Laut dem Handelsblattt hat Nachhilfeunternehmen gegen acht der 17 Punkte Berufung eingelegt, es folgt also die zweite richterliche Instanz. Bei GoStudent sei man überzeugt, dass die Punkte „nicht wettbewerbswidrig sind“. Spannend dürfte hier vor allem eine Klage werden: Derzeit verrechnet GoStudent Nachhilfestunden auch dann, wenn Schüler:innen nicht in der Einheit erscheinen – die Nachhilfelehrer:innen bekommen davon allerdings nichts. Auch das verurteilte das Gericht als „nicht angemessene Benachteiligung“.

GoStudent kämpft seit Monaten mit Problemen: Ende Dezember sorgten „GoStudent Leaks“ für Aufregung, firmeninterne Mails thematisierten die Vorgänge rund um die damalige Kündigungswelle (wir berichteten). Mehrere hunderte Beschäftigte mussten das Unternehmen verlassen und das US-Geschäft wurde eingestellt. Zudem ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen eines mutmaßlichen Missbrauchsfalls. Lehrkräfte üben ohnedies schon länger Kritik: Durch das rasche Wachstum, das GoStudent hinlegte, würden die Belange der Schüler:innen auf der Strecke bleiben. Bei GoStudent stritt man das ab. Anfang 2022 sammelte das Unternehme 300 Millionen Euro ein und gilt damit als Unicorn.

GoStudent: Verkalkuliert mit der „krisenresistenten Industrie“

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