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loob.io: Neue Wiener NFT-Plattform kreuzt Opensea mit Instagram

Ed Prinz und Roman Mühlberger. © Loob.io
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Das NFT-Fieber hat Österreich gepackt. Nachdem bereits mehrere Projekte im Bereich Kunst, Kultur, Sport, Medien oder Marketing in den vergangenen Wochen gestartet sind, kommt jetzt eine neue NFT-Plattform ans Tageslicht. Ed Prinz und Roman Mühlberger, auch bekannt als die Initiatoren des Vereins DLT Austria, gehen heute offiziell mit loob.io an den Start. Es soll eine All-In-One Lösung zur AI-basierten Gestaltung, Tokenisierung, Vermarktung und dem Vertrieb von Digital Assets werden. Auch eine eigene Versteigerungsplattform ist integriert. Aktuell liegt die Beta-Version des Dienstes vor.

Nutzer:innen der neuen Plattform sollen mit Hilfe von AI-basierten Filtern schnell eigene digitale Kunstwerke erstellen können – in etwa so, wie man vor einigen Jahren mit der Hype-App Prisma vor einigen Jahren (siehe Beispielbild unten). Auch Video- oder Audio-Dateien können mit loob.io per Mausklick als Non-Fungible-Token (NFT) in die Ethereum-Blockchain festgeschrieben und übertragen werden. Es soll aber nicht bei digitaler Kunst bleiben, auch physische Objekte oder 3D-Objekte sollen tokenisiert werden können. Auch Brücken in künftige Metaversen sind geplant. Als Vorbilder nennen die beiden Gründer Opensea, Rarible oder Nifty Gateway – sehen ihre Kombination aus digitalem Kunststudio und Auktionshaus aber als einzigartig an. „loob“ steht dabei kurz für „Locked Outstanding Object Binary“.

Ed Prinz und Roman Mühlberger. © Loob.io
Ed Prinz und Roman Mühlberger. © Loob.io

loob.io erhält Teile der Verkaufserlöse

„Wir möchten eine digitale B2C Web-Anwendung betreiben, die hauptsächlich Funktionalitäten zur Erschaffung und dem Hochladen digitaler Kunstwerke, sowie deren Repräsentation in einer digitalen Galerie, einem sozialen Netzwerk (vergleichbar mit Instagram) und einem Auktionshaus (ähnlich wie eBay) besitzt“, so Prinz zu Trending Topics. „Weiters wollen wir auch auf B2B2C – Ebene mit Künstlern und Kunstgalerien Partnerschaften eingehen, um deren Werke gesondert anzuzeigen. Hierbei kann nach unterschiedlichen Kategorien gefiltert werden. Durch Premium-Features können digitale Assets auch besser auf unserer Plattform positioniert werden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Weiters können Benutzer ein Profil erstellen und ihre digitalen Kunstwerke in unserem sozialen Netzwerk mit anderen Benutzern teilen.“

Prinz und Mühlberger wollen nicht mit Werbung auf der Plattform Geld verdienen, sondern durch Gebühren. „Wird ein NFT verkauft, fällt eine Servicegebühr für unsere Webanwendung an. Diese wird automatisch vom Verkaufserlös abgezogen“, sagt Prinz. „Die Transaktionsgebühren für das dezentrale Netzwerk müssen beglichen werden. Außerdem bietet Loob diverse Premium-Funktionalitäten an, wie beispielsweise rund um die Platzierung des eigenen Werkes auf der Plattform.“

Das Metaverse ist nichts Neues – aber irgendwie dann doch

KYC als Voraussetzung für NFT -Handel

Dass der NFT-Sektor nicht nur stark wächst, sondern vor allem in den letzten Wochen stark mit Problemen rund um Plagiaten und Fälschungen kämpfte, ist den Gründern von loob.io bewusst. Die Plattform funktioniere zwar schon dezentralisiert, allerdings soll der Handel der NFTs nur nach Identifizierung der User erlaubt sein. Es ist also keine anonyme Nutzung möglich. „Die Auktion läuft ausschließlich über einen Smart Contract, und wir werden den Source Code veröffentlichen“, so Prinz. Deshalb seien die Versteigerungen „vollständig dezentral, aber jeder Käufer und Verkäufer muss sich bei uns ausweisen und muss freigeschalten werden.“

„Da wir in Österreich den Hauptsitz der GmbH haben werden, unterliegen wir auch den Geldwäscherichtlinien. Deshalb werden wir für jeden Käufer und Verkäufer einen KYC-Prozess durchführen“, sagt Prinz. „Grundsätzlich dürfen Creators nur Werke hochladen, wo sie ausdrückliche Nutzungsrechte darauf haben. Dafür müssen sie unseren AGBs zustimmen und bestätigen, dass sie die Urheber von diesem Werk sind. Bei Missbrauch werden wir den Benutzer sperren und eine Anzeige bei der Polizei erstatten.“

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