Reisebürolizenz genügt

Höchstgericht urteilt: Uber braucht in Österreich keine Taxilizenz

Uber an Bord. © Photo by Humphrey Muleba on Unsplash
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Der Oberste Gerichtshof hat das Geschäftsmodell von Uber in Österreich bestätigt. Das bedeutet, dass der Fahrdienstleister seine Services hierzulande mit einer Reisebürolizenz anbieten darf. Der Entscheidung war ein monatelanger Streit zwischen Uber und den Taxiunternehmen vorausgegangen.

Reisebüro- vs. Taxilizenz

Die Hintergründe: Uber besitzt in Österreich eine Reisebürolizenz oder Reisebüro-Gewerbeberechtigung. Die wurde dem US-amerikanischen Riesen im Juli des vergangenen Jahres bewilligt. Der US-Riese sah sich damit im Recht, Personen in Wien befördern zu dürfen. Die Taxiunternehmen beziehungsweise die Taxiinnung sah das traditionell anders – der OGH musste also entscheiden.

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In einer Stellungnahme von heute Vormittag heißt es diesbezüglich vom OGH: „Für die Vermittlung von (durch andere Verkehrsunternehmen durchzuführenden) Personenbeförderungen ist eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erforderlich“, schreibt die Wiener Zeitung. Uber braucht also keine Lizenz als Taxi- oder Mietwagenunternehmen, wie von der Gegenseite gefordert. Der OGH begründet das mit der lediglichen Vermittlung von Personenbeförderungsleistungen, Uber erbringe diese aber nicht selbst.

Uber zeigt sich zufrieden

Der Dienstleister selbst ließ kurz nach der Entscheidung folgendes Statement über die APA verlautbaren: „Die aktuelle Entscheidung bestätigt, dass die von Uber vorgenommenen Anpassungen und damit das aktuelle Geschäftsmodell im Einklang mit den gewerberechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich stehen“. Seitens der Taxiinnung („Wiener Fachgruppe Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen“) gab es bislang noch kein offizielles Statement.

Jahrelanger Streit

Der Streit zwischen Uber und den klassischen Taxiunternehmen hält mittlerweile seit Jahren an. Schon 2017 hatte die Taxifunkzentrale 40100 Klage eingereicht, mit der Begründung, die App verstoße gegen die Wiener Taxi- und Mietwagenverordnung. Knackpunkt war die „Rückkehrpflicht“, nach der die FahrerInnen nach abgeschlossener Fahrt wieder zur Zentrale zurückmüssen und nur Gäste befördern dürfen, wenn sie von ihrer Betriebsstätte gestartet sind oder der Auftrag dort eingegangen ist. Eine einstweilige Verfügung nahm Uber damals einige Tage aus dem Rennen, um anschließend mit neuem, überarbeiteten System wieder an den Start zu gehen.

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Seit damals schwelt der Konflikt aber und sorgte im Sommer 2019 für den nächsten Richtungswechsel: Seit Juli des vergangenen Jahres ist Uber offiziell ein Reisebüro in Österreich. Dazu schuf der Fahrdienstvermittler auch hierzulande eine Niederlassung und will auch die Gewinne hier versteuern. Mit der Entscheidung des OGH steht nun fest, dass das System von Uber nicht rechtswidrig ist.

Zukunft von Uber unklar

Die Mietwagenfirmen, die mit Uber fahren, brauchen aber sehr wohl eine Lizenz nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz, das ab dem 1. September 2020 die Zusammenlegung von Taxis und Mietwagen vorsieht. Und da ist die große Frage, ob die bisherigen Fixtarife von Taxis dann auch für Mietwagen gelten.

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Im Regierungsprogramm steht, dass das Gelegenheitsverkehrsgesetz zur Förderung neuer Mobilitätsdienstleistungen verbessert werden soll. Hinter den Kulissen geht es derzeit in der Branche rund, da darum gerungen wird, ob es künftig nun flexible Tarife geben soll oder ob die aktuellen Taxitarife auf künftig gelten werden. Uber stellte bereits in der Vergangenheit in den Raum, Österreich zu verlassen, sollte das Gesetz in der geplanten Form in Kraft treten. Bald werden wir mehr wissen.

In Österreich sind 10.000 Taxis und 9.500 Mietwagen mit Fahrer unterwegs. Eine Milliarde Euro setzen die Taxler und Mietwagenfahrer jährlich um, Uber erwirtschaftet laut dem OGH einen monatlichen Gewinn von rund 1,5 Millionen Euro.

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