Höhere Steuern

Reaktionen zum Klimaschutzgesetz: „Notfallbremse“ spaltet die Gemüter

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Nachdem es bereits sehnsüchtig erwartet wurde, sind die Inhalte des aktuellen Entwurfes des Klimaschutzgesetzes am Wochenende durch „Krone“ und „Der Standard“ veröffentlicht worden. Dabei spricht die „Krone“ von einem „geleakten“ Entwurf, der ihnen zugespielt wurde. Viel Rauch um diesen aktuellen Entwurf. Sollten die Ziele des Klimaschutzgesetzes allerdings erreicht werden, sollte der zumindest bis 2030 deutlich weniger werden. Im Vergleich zu heute, sollen sich die Treibhausgasemissionen in den Bereichen, welche nicht unter den Emissions-Handel fallen wie der Verkehr- oder Gebäudesektor,  bis 2030 halbieren. Dafür sollen Treibhausgasbudgets festgelegt werden.  Die Umsetzung wird einige wirksame Maßnahmen erfordern.

Bisherige Schlüsselpunkte des Klimaschutzgesetzes:

  • Es sollen jährliche Emissionsziele pro Sektor eingeführt werden Können diese nicht eingehalten werden, sollen Bund (60 Prozent)  und Länder (40 Prozent) pro zu viel emittierte Tonne 100 Euro in einen „Zukunftsinvestitionsfond“ einzahlen. Ab 2022 soll sich dieser Betrag um 10 Euro jährlich steigern.
  • Sollte bereits im Vorhinein in einer Prognose deutlich werden, dass die Emissionsziele in einzelnen Bereichen nicht eingehalten werden, soll das geplante Klimakabinett in Zusammenarbeit mit dem geplanten wissenschaftlichen Klimabeirat spätestens sechs Monaten nach Bekanntgabe der Prognose, Maßnahmen für eine Emissionsreduktion in den Sektoren vorlegen. Danach hat die Regierung drei Monate Zeit zu handeln.
  • Als eine Art „Notfallplan“ wird eine eine Erhöhung der Mineralölsteuer (MöSt) und Erdgasabgabe um jeweils 50 Prozent nach einem Jahr im bisherigen Entwurf beschrieben, sollten die Emissionen nicht wie geplant sinken.
  • „Klimacheck“ für neue Gesetze

Für 2022 ist auch die Einführung einer CO2-Steuer angesetzt. Näheres ist dazu in dem aktuellen Entwurf aber noch nicht enthalten, so der „Standard“. Auch konkrete Maßnahmen um die jährlichem Emissionsziele einzuhalten, sind bisher noch nicht ausformuliert. Diese müssen jetzt im Laufe des nächsten halben Jahres ausgearbeitet werden. Der jetzige Entwurf wird nun zwischen Ländern und Bund besprochen.

Klimavolksbegehren-Chefin: Ein Klimarechnungshof soll das CO2-Budget überwachen

Wie es zu erwarten war, erhält der aktuelle Entwurf ganz unterschiedliche Reaktionen auch außerhalb der politischen Parteien:

Global2000:

Die Umweltorganisation Global2oo0 befürwortet die Einführung einer CO2-Bepreisung und schlägt vor, die Erträge aus dieser im Zuge eines Ökobonus wieder an die Haushalte auszuschütten. Johannes Wahlmüller, Klimasprecher von GLOBAL 2000: „Wir befürworten einen Ökobonus für alle Haushalte, der sich aus einer CO2-Bepreisung finanziert. Gleichzeitig soll ein Innovationsfonds die Wirtschaft bei notwendigen Umrüstungen unterstützen. Der CO2-Preis wird dann in vordefinierten Schritten verstärkt steigen, wenn die Ziele verfehlt werden.“

Klimavolksbegehren:

Die Initiatoren des Klimavolksbegehrens, vertreten durch Katharina Rogenhofer, weisen in einer Reaktion auf die „klare Handschrift des Klimavolksbegehrens im geplanten Klimaschutzgesetz hin“. Allerdings komme es jetzt darauf an, wie sozial die Maßnahmen ausgestaltet würden. In der schriftlichen Reaktion merkten sie allerdings das Fehlen der Sektoren an, welche im Emissionshandel inkludiert sind. Dazu gehören unter anderem die emissionsreiche Zement- und Glasindustrie. Auch fordert die Initiative die Festlegung eines fixen Ausstiegdatum aus Kohle, Öl und Gas im Erneuerbaren Wärmegesetz und eine schnelle Umsetzung der ökosozialen Steuerreform.

ÖAMTC:

Wenig überraschend äußert sich der österreichische Mobilclub in einer schriftlichen Reaktion ablehnend zu der „Notfallmaßnahme“ beim nicht Einhalten der Klimaziele, die Mineralölsteuer und Erdgasabgabe zu besteuern. Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung: „Gleichzeitig werden konsumentenfreundliche Maßnahmen zur CO2-Reduktion wie die Einführung von E10 blockiert. Über Alternativen wie eFuels, die Autofahrern ermöglichen würden, ihre Fahrzeuge klimafreundlicher und damit länger zu nutzen, will man im Verkehrsministerium erst gar nicht reden.“

Arbeiterkammer Wien:

Auch die Arbeiterkammer kritisiert die „Notfallmaßnahme“: „Zum einen werden kleine und mittlere Einkommen am härtesten getroffen, denn den Medien zufolge sind soziale Ausgleichmaßnahmen nicht geplant“, so die AK Präsidentin Renate Anderl. Insbesondere in ländlichen Regionen müsse außerdem der öffentliche Verkehr in den ländlichen Regionen ausgebaut und verbessert werden, so die Arbeiterkammer. Den aktuellen Entwurf wollen sie jetzt auf die soziale Ausgewogenheit der Maßnahmen untersuchen.

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