Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende
Das Jahr 2016 nähert sich dem Ende und der Jahresabschluss steht vor der Tür. Trotzdem ist es noch nicht zu spät, um ein paar Schrauben zu drehen – das Feintuning für das Finanzamt ist unkompliziert und absolut legitim. Wir haben für dich die wichtigsten Tipps zusammengefasst. Hier erfährst du wie du Gutes tust und dabei Steuern sparst, wie du als Einnahmen-Ausgaben-Rechner deinen Gewinn ins nächste Jahr verlagerst und noch vieles mehr.
Für Einnahmen-Ausgaben Rechner
Wenn du Einnahmen-Ausgaben-Rechner bist, gilt für dich das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das bedeutet, dass nur Zahlungen selbst den Gewinn verändern. Wenn du also deine Steuerausgaben für dieses Jahr senken willst, solltest du Einnahmen erst 2017 oder anfallende Ausgaben schon 2016 tätigen. Das ergibt für 2016 weniger Gewinn, was bedeutet, weniger Steuern die du 2016 bezahlen musst. Wenn du den heurigen Gewinn schmälern möchtest, könntest du dir noch einen Laptop kaufen. Du hast jetzt noch einen Auftrag bekommen? Frag deinen Kunden, ob er dir das Geld nicht erst 2017 überweisen kann.
Gewinnfreibetrag
Der Gewinnfreibetrag wurde für UnternehmerInnen geschaffen, da sie kein 13. und 14.Gehalt, sowie Angestellte, erhalten.
Bist du ein Einzelunternehmer oder Gesellschafter in einer OG oder KG, besteht der Gewinnfreibetrag aus zwei Teilen:
- Grundfreibetrag
- investitionsbedingter Freibetrag
Der Grundfreibetrag beträgt 13 % des Gewinns aus deinen betrieblichen Einkünften. Höchstens bis zu einem Gewinn von € 30.000. Das bedeutet dein maximaler Freibetrag ist € 3.900. Dieser Freibetrag steht dir immer zu.
Übersteigt der Gewinn € 30.000. kann aber ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag hinzukommen. Dieser hängt dann vom Umfang deiner Investitionen ab. Sehen wir uns das ganze in einem Beispiel an.
UnternehmerIn | Fall A | Fall B | Fall C |
---|---|---|---|
Steuerlicher Gewinnn | 20.000 € | 100.000 € | 250.000 € |
Grundfreitbetrag | |||
13 % von max. 30.000 € | -2.600 € | -3.900 € | -3.900 € |
Investitionsbedingter Freibetrag | |||
13 % für Gewinne ab 30.000 € bis 175.000 € | 0 € | -9.100 € | -18.850 € |
7 % für Gewinne ab 175.000 € bis 350.000 € | 0 € | 0 € | -5.250 € |
Summe | |||
Gewinnfreibetrag | 2.600 € | 13.000 € | 28.000 € |
Gewinn nach Gewinnfreibetrag | 17.400 € | 87.000 € | 222.000 € |
Einkommensteuersatz | 36.5 % | 50 % | 50 % |
Steuerersparnis | 949 € | 6.500 € | 14.000 € |
Wie kommst du zu deinem Freibetrag?
Den Grundfreibetrag musst du nicht extra beantragen, er wird automatisch abgezogen. Den investitionsbedingten Freibetrag musst du in deiner Steuererklärung bekanntgeben.
Forschungsprämie
In diesem Jahr kannst du, erstmals eine Forschungsprämie in Höhe von 12 % (früher 10 %) deiner Forschungs- und Entwicklungsausgaben zurückholen. Zustehen tut diese Prämie grundsätzlich jedem. Wir von ChillBill stecken hohe Summen in Forschung und Entwicklung um unserer Rechnungserkennung noch besser zu machen. Wir werden diese Prämie auf alle Fälle in Anspruch nehmen.
Ein weiteres Zuckerl ist, dass neben deiner eigenen Forschung auch eine Auftragsforschung, also durch externe Organisationen gefördert wird. Hier kannst du dir eine jährliche Forschungsprämie von maximal € 120.000 holen.
Wie kommst du zu deiner Forschungsprämie?
Den Antrag für deine Forschungsprämie reichst du am besten gemeinsam mit deiner Steuererklärung beim Finanzamt ein. Zusätzlich musst du ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) vorlegen, damit das Finanzamt feststellen kann, ob alles den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das gilt aber nur für deine eigene Forschung.
Spenden
Tu etwas für den guten Zweck und spare dabei Steuern! Spendest du aus deinem Betriebsvermögen sind maximal 10 % deines Gewinns als Betriebsausgabe absetzbar. Wenn du also im nächsten Jahr einen höheren Gewinn erwartest, kann es für dich so günstiger sein, eine Spende einfach auf 2017 zu verschieben.
Sehen wir uns das in einem Beispiel genauer an: Dein Unternehmen macht im Jahr 2016 einen Gewinn von € 70.000. Wenns dir gut geht, soll es allen gut gehen und du entscheidest dich dazu € 5.000 zu spenden. Du darfst bis zu 10% des Gewinns steuerbegünstigt spenden. Das heißt deine Spende von € 5.000 ist vollständig als Betriebsausgabe absetzbar.
Wir helfen besonders gern Menschen in Not, hier ist der Link zu Amnesty International, wo du ganz einfach spenden kannst.
Betriebsfeiern
Gerade in der Vorweihnachtszeit stellen sich viele Unternehmer die Frage, ob man für die Mitarbeiter eine Weihnachtsfeier veranstalten soll und so das Jahr gemeinsam mit leckerem Essen und viel Punsch gemütlich ausklingen lassen. Soll ja auch förderlich fürs Betriebsklima und die Motivation sein. Also why not?
Denn schließlich sind Betriebsveranstaltungen wie zum Beispiel Weihnachtsfeiern bis zu € 365.- pro Jahr und Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Du musst gegenüber dem Finanzamt nur nachweisen können, wer an der Betriebsfeier teilgenommen hat. Das geht zum Beispiel mit einer Anwesenheitsliste oder auch nur durch eine Anmeldeliste.
Zu dem Thema Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter findest du alles hier.
In diesem Sinne eine schöne Vorweihnachtszeit und fröhliches Feiern!