Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Ausstieg aus Gasheizungen mit großen Hintertüren

Brennendes Gas. © Peter Fly on Unsplash
Brennendes Gas. © Peter Fly on Unsplash

Spätestens seit dem Angriffskrieg des Kremls auf die Ukraine ist für viele Menschen klar: Die Unabhängigkeit von russischem Gas ist wichtiger denn je. Das gilt auch für die Heizung zu Hause. In Österreich soll eigentlich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) dafür sorgen, dass die Wärmeversorgung klimafreundlich und fossile Energiequellen in Haushalt abgeschafft werden.

Doch ausgerechnet bei den weit verbreiteten Gasheizungen orten Umweltschutzorganisationen eine riesige Gesetzeslücke. Zwar soll das EWG Öl- und Gasheizungen Schritt für Schritt aus den Haushalten zu verbannen, doch de facto wurden Ausnahmen eingebaut. Konkret ist seitens der Regierung geplant, dass:

  • Ab 2023 dürfen in Neubauten in Österreich keine zentralen oder dezentralen Heizungen mehr errichtet werden, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden
  • Ab 2023 dürfen kaputte Öl- und Kohleheizungen nur mehr durch klimafreundliche Heizsysteme ersetzt werden
  • Ab 2025 beginnt die verbindliche Stilllegung von besonders alten Kohle- und Ölheizungen (älter als Baujahr 1980)
  • Bis 2035 müssen alle Kohle- und Ölheizungen in Österreich stillgelegt werden.
  • Bis 2040 müssen alle fossil betriebenen Gasheizungen in Österreich stillgelegt werden

Der letzte Punkt ist dann auch der Knackpunkt für die Umwelt-NGOs. Denn zum einen würde auch nach 2040 möglich sein, mit biogenem „grünem“ Gas zu heizen, und zu anderen würde es Für Gasheizungen – anders als für Ölheizungen – kein Stilllegungsgebot geben, also echte verbindliche Regeln für das Aus. „Es ist völlig unverständlich, dass die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes für die Umstellung von Gasheizungen nicht gelten sollen“, heißt es etwa seitens Global 2000.

Auch Greenpeace hat die Angelegenheit kritisiert und ärgert sich außerdem über die Hintertür für „grünes Gas“. Solches biogenes Gas wird setzt bei der Verbrennung nicht mehr CO2 frei, als zuvor der Atmosphäre entnommen wurde. Es bedeutet ähnlich wie bei Verbrennermotoren in Kombination mit E-Fuels, dass bestehende Technologie mit einem „grünem“ Energieträger betrieben werden soll.

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Fachkräfte für Umstieg fehlen

Der Streit um die Gasheizungen hat aber mehrere Aspekte. Österreichweit sind 1,9 Millionen Heizungssysteme in Betrieb, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Etwa die Hälfte davon, also 900.000, sind Gasheizungen. Besonders betroffen ist Wien. In der Hauptstadt gibt es 425.000 Gasetagenheizungen, 70.000 Gasheizungen in Einfamilienhäusern, 3.500 zentrale Gaskesselanlagen und laut Statistik Austria zwischen 5.000 und 15.000 Ölheizungen im Gewerbe- und Einfamilienhausbereich.

Ein ordentlicher Brocken also. Durch was könnten diese Gasheizungen ersetzt werden? Fernwärme, Pellets, Luft-Wasser-Wärmepumpen oder und Erdwärmepumpen kommen in Frage. Aber das kostet natürlich. Eine Analyse der Wiener MA 20 zu nichtfossilen Alternativen in bestehenden Häusern hat ergeben, dass die Umrüstkosten je nach Ausgangssituation und Umstellungstechnologie bis um das Vierfache schwanken. Außerdem dürften auch einfach die Fachkräfte fehlen, die die Gasheizungen aus- und die Alternativen einbauen müssten.

„Um die Zielvorgaben zu erfüllen, müssten jede Woche über 2.000 Heizungen getauscht werden. In Wien, wo die meisten Gasheizungen bestehen, gibt es allerdings nur 1.297 Installateurbetriebe, von denen auch nicht alle Gas- bzw. Heizungstechniker sind“, heißt es seitens dem österreichischen Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB). „Zu berücksichtigen sind auch Lieferengpässe für Material, ein eklatanter Facharbeitermangel und ein enormer Preisanstieg, dessen Ende aktuell nicht absehbar ist.“

Auch in Deutschland Ausnahmen für Gas- oder Ölkessel

Auch in Deutschland wird es Ausnahmen geben. Dort gibt es auch Druck zum Umstieg auf Erneuerbare Energien bei der Heizung zu Hause, jedoch sollen so genannte Hybrid-Heizungne erlaubt werden. Neu eingebaute Heizungsanlage sollen ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energieträgern laufen. Zur „Abdeckung von Bedarfsspitzen“ könnten aber auch ein Gas- oder Ölkessel genutzt werden dürfen. Der Grund: Mit Wärmepumpen alleine sind bei alten Häusern angenehme Temperaturen in kalten Jahreszeiten wohl nicht immer erreichbar.

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